Wer mit Google-Analytics arbeitet und den Tracking Code auf seiner Seite eingefügt hat, kann hier erfahren, wie die neuen Bestimmungen sind.
Wissenswert ist hier vor allem
Punkt 2 (IP-Adressen anonymisieren),
Punkt 4 (Angepasster Datenschutzhinweis),
Punkt 5 (Löschung von Altdaten bestehende Google Analytics Profile).
Alle weiteren Punkte sind natürlich genauso interessant!
Quelle:
http://www.datenschutzbeauftragter-info.…form-einsetzen/
Gruß Rico