Erstversuch mit ZP mit unserer Vereinshomepage
wer Lust hat bitte reinschauen ...
Danke!
PS. Ich halte auch Kritik aus ![]()
Erstversuch mit ZP mit unserer Vereinshomepage
wer Lust hat bitte reinschauen ...
Danke!
PS. Ich halte auch Kritik aus ![]()
Hallo Andi
keine Beschwerden? ![]()
übrigens Grüße nach Spillern - mein Sohn wohnt dort
und ich mach auch die Homepage für einen neuen dort ansässigen Hundeverein
lg
Hallo Heri!
Warum ist die Datenschutzerklärung ein Bild (.jpg) ?
Daher sind auch die Links nicht anklickbar bzw. wirkt der Text unscharf.
Neuer Hundeverein, darüber habe ich noch nichts gehört!
LG aus Spillern!![]()
Jo Andi,
Ich hab das von der Wirtschaftkammer als pdf übernommen und als jpg exportiert.
Die links kann man, wie du sagst nicht anklicken, sondern nur manuell eingeben.
Das ist so gewollt und sicherheitstechnisch genial ![]()
Für diejenigen, welche die Datenschutzbestimmungen wirklich lesen, ist das scharf genug ![]()
Der Hundeverein ist von einer Bekannten. Sie ist erst im Aufbau und macht derzeit die notwendigen Trainerprüfungen.
Für die Vereinsseite der Gemeinde hat sie sich auch schon angemeldet und ich spiel mich mit ihrer Homapage.
Mühsam nährt sich das Eichhörnchen ![]()
lg Heri
https://drschwenke.de/abmahnung-wege…-als-bilddatei/
Weiss nicht wie es in Österreich ist, in Deutschland ist es verboten, gilt für alle Rechtstexte....weil:
Doch es gibt auch Nutzer, die ohne Grafikanzeige surfen müssen. Dazu gehören sehbehinderte und blinde Personen, von denen es in Deutschland über eine Million gibt. Sie sind auf (skalierbare) Texte angewiesen und würden im Fall einer Rechtsverletzung mit einem Impressum in Bildform nichts anfangen können. Nicht nur deren Anzahl, sondern auch das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ im (Art 3 Abs.3 GG) gebieten, dass die Belange dieser Menschen auch in die Entscheidung über die Grafikfrage einfließen. Das dürfte allenfalls dann nicht gelten, wenn ein Internetangebot sich ausdrücklich nur an sehende Menschen richtet. Das wird jedoch nur ein seltener Ausnahmefall sein, in dem z.B. die ganze Seite als Grafik vorliegt.
Quelle: https://drschwenke.de/abmahnung-wege…-als-bilddatei/
Hi Nemessis
von einem dementsprechenden Gesetz in Österreich habe ich noch nichts gehört
(das besagt aber bei der Anzahl gar nix)
Wenn man das SO betrachtet macht eine Textform Sinn und kostet ja kein Haus.
Danke und lg
Hallo!
Du kannst das von der WKO als Word-Dokument oder PDF herunterladen. Dann vom Word oder PDF den Inhalt in den ZP kopieren.
https://www.wko.at/service/wirtsc…erklaerung.html
Die .docx oder .PDF Datei herunterladen und den Text entnehmen. PDF kann auch online in ein Word umgewandelt werden, wenn du die Software nicht hast.
pdf2doc.com/de/
![]()
Ja Andi
das ist schon klar ... von der WKO kommen eh die Texte.
Technisch ist das alles kein Problem ![]()
Mir hat halt die Grafiklösung gefallen, hab das aber schon aus einleuchtenden Gründen geändert.
lg
Ich habe einige Beiträge dieses Threads wegen Inhaltsleere gelöscht. Falls Wunsch nach Wiederherstellung besteht, bitte melden.
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