für diejenigen unter Euch, die das o. g. Tool von Facebook verwenden, hier ein Link zur Pressemitteilung des LDA Bayern vom heutigen Tage. Im Wesentlichen wird hier erneut die Position gestärkt, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung nur mit Einwilligung des Betroffenen erfolgen darf.
Auch für alle Facebook-Nutzer interessant:
Auf Seite 2 der Pressemitteilung findet man dann auch noch eine Anleitung für Facebook-Nutzer, wie diese überprüfen können, bei welchen Unternehmen man mit der zur Anmeldung verwendeten E-Mail-Adresse in der Facebook-Kundenliste geführt wird.