Cookie-Einwilligung bei Kindern

  • Als Nachtrag, das steht im kostenlosen Cookie Tool das sehr umfangreich ist


    "Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nur essenziellen Cookies zustimmen, oder du kannst deine Eltern oder deinen Erziehungsberechtigten bitten mit dir gemeinsam anderen Cookies zuzustimmen."


    Ob das eine Gesetzeslage ist b.z.w. ein Urteil gibt, kann ich nicht beantworten.

    Nachtrag: https://www.datenschutz-praxis.de/verarbeitungst…d-jugendlichen/

    Hanabi kennt sich bestimmt gut aus damit! Vielleicht kann er was sagen?!

  • Ich habe das mal in einen separaten Thread verschoben und werde heute Abend ausführlich darauf antworten. Bis dahin bleibt der Thread erst einmal geschlossen.

  • Cookies sind in der DSGVO nur im Erwägungsgrund 30 zu finden. In diesem Erwägungsgrund wird erläutert, dass "unter Umständen" Online-Kennungen wie IP-Adressen oder Cookies Spuren hinterlassen, die zur Identifizierung natürlicher Personen genutzt werden können. Auf Kurzdeutsch: Cookies & IP-Adressen sind wie personenbezogene Daten zu behandeln.

    Welche Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes gelten und wann welche Regelungen zu beachten sind, ergibt sich aus Art. 8 DSGVO, der sich genau damit befasst. Dabei gilt:

    1. Es muss sich um ein Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft handeln. Bei den "Diensten der Informationsgesellschaft" wird unter Art. 4 DSGVO (Begriffsbestimmungen) auf eine entsprechende EU-Richtlinie, dort Art. 1 verwiesen.
    2. Das Angebot muss sich direkt an ein Kind richten. Angebote, die an alle Altersgruppen gerichtet sind, sind von diesem Artikel nicht betroffen.
    3. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist nur via Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a gegeben (Einwilligung erforderlich)
    4. Die Verarbeitung ist rechtmäßig, wenn das Kind 16 ist. Darunter ist die Einwilligung der Eltern erforderlich.
    5. Der Verantwortliche unternimmt nach dem Stand der Technik angemessene Anstrengungen, um sich in solchen Fällen zu vergewissern, dass die Einwilligung erteilt wurde.

    Zu den Gründen, warum pb. Daten von Kindern besonders zu schützen sind, siehe Erwägungsgrund 38 DSGVO.

    zurück zur eigentlichen Frage:

    Das kostenlose Cookie-Tool beim besprochenen Online-CMS gaukelt eine Scheinsicherheit vor und zielt an der eigentlichen gesetzlichen Verpflichtung vorbei. Aus der Darstellung von Stefan geht insbesondere nicht hervor wie denn die Überprüfung erfolgt, ob an der Tastatur jetzt tatsächlich ein Erziehungsberechtigter erscheint und auf JA drückt.

    Klärung eines eigenen Handlungsbedarfes:

    1. prüfen, ob das Angebot ein Dienst der Informationsgesellschaft ist
    2. prüfen ob sich das Angebot direkt an Kinder richtet
    3. prüfen, ob die Verarbeitung von pb. Daten nur auf dem Wege der Einwilligung möglich ist, oder es nicht andere Rechtsgründe nach Art.6 gibt.
    4. prüfen, ob denn der Dienst, für den die Einwilligung notwendig ist, überhaupt gebraucht wird. Da kann man ruhig mal drüber nachdenken, ob auf einer Kinderseite Werbeanzeigen von Google laufen müssen oder ein Tracking erforderlich ist.

    Eine wirksame Einwilligung von U16 kann eigentlich nur eingeholt werden, indem die Nutzung des Dienstes erst nach vorheriger Anmeldung ermöglicht wird und im Zuge dieses Anmeldeverfahrens eine Altersprüfung erfolgt.

    Achtung: Altersverifikation via Kopie Personalausweis ist datenschutzrechtlich bedenklich. Probates Mittel hingegen, insbesondere, wenn es sich sowieso um Bezahldienste handelt, dass dann die Bankverbindung oder die Adresse für das Paypal-Konto abgefragt werden und dann auf dieses Konto 0,01 € mit einem bestimmten Verwendungszweck überwiesen werden. Zum Abschluss der Registrierung ist dann Eingabe dieses Verwendungszweckes erforderlich.

    Die einfachste und sauberste technische Lösung ist: auf nicht notwendige Cookies zu verzichten.

  • Vielen Dank Thomas für diesen ausführlichen Bericht. Sicherlich kann man als Kind auch "nur so" drücken. Es gibt dazu folgenden Punkt

    "Dokumentation von Einwilligungen. Gemäß der DSGVO musst du nachweisen, dass ein Besucher in Cookies und die Verarbeitung personenbezogener Daten eingewilligt hat, wenn er dies anzweifelt. Wir dokumentieren die Einwilligung vollständig und ermöglichen es, die Entstehung der Einwilligung im Nachhinein nachzuvollziehen. So bist du auch im Fall der Fälle auf der sicheren Seite!"

    Ich schicke dir per Email einen Link dazu. Jedoch kann natürlich auch hier ein Kind selbst drücken. Meine Seite richtet sich z.b. nicht an Kinder, wird aber immer wieder auch von Kindern besucht... daher ist das Thema für mich z.b. wichtig, bei einem Sportverein spricht man ja auch jede Altersklasse an. Wir sind auch die einzige Seite (in meinem Hobby) die bei Frag-Finn gelistet ist.

  • Zur Dokumentation reicht ja das Server-LOG aus. Nachfolgend ein Auszug aus meinem aktuellen Protokoll:

    Code
    2003:d4:1f00:: - - [07/May/2021:19:28:34 +0200] "GET /assets/php/cc/cookiemonster.php?zpcookie[]=zp_consent_vimeo:false&_=1620408509407 HTTP/1.1" 200 45 www.hanabi-pirna.de "https://www.hanabi-pirna.de/" "Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/90.0.4430.93 Safari/537.36" "-"
    2003:d4:1f00:: - - [07/May/2021:19:28:34 +0200] "GET /assets/php/cc/cookiemonster.php?zpcookie[]=zp_consent_zp:true&_=1620408509410 HTTP/1.1" 200 41 www.hanabi-pirna.de "https://www.hanabi-pirna.de/" "Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/90.0.4430.93 Safari/537.36" "-"
    2003:d4:1f00:: - - [07/May/2021:19:28:34 +0200] "GET /assets/php/cc/cookiemonster.php?zpcookie[]=zp_consent_all:false&_=1620408509409 HTTP/1.1" 200 43 www.hanabi-pirna.de "https://www.hanabi-pirna.de/" "Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/90.0.4430.93 Safari/537.36" "-"
    2003:d4:1f00:: - - [07/May/2021:19:28:34 +0200] "GET /assets/php/cc/cookiemonster.php?zpcookie[]=zp_consent_yt:false&_=1620408509406 HTTP/1.1" 200 42 www.hanabi-pirna.de "https://www.hanabi-pirna.de/" "Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/90.0.4430.93 Safari/537.36" "-"
    2003:d4:1f00:: - - [07/May/2021:19:28:34 +0200] "GET /assets/php/cc/cookiemonster.php?zpcookie[]=zp_consent_gmaps:false&_=1620408509408 HTTP/1.1" 200 45 www.hanabi-pirna.de "https://www.hanabi-pirna.de/" "Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/90.0.4430.93 Safari/537.36" "-"

    Was jetzt bei der beworbenen Lösung für mich nicht klar ersichtlich war, wo erfolgt die Dokumentation? Innerhalb der eigenen Wordpress-Installation oder auf dem Server des Anbieters? Im letzteren Falle bräuchte man dann wieder einen AV-Vertrag.

    Wir sind mit unserer Vereins-Seite ebenfalls bei Frag-Finn gelistet, ansonsten setze ich im Wesentlichen auf age-de.xml, also dem Standard für Deutsche Jugendschutzprogramme.

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