Paypal-Gebührenberechnung

  • Hallo in die Runde,

    als ich ZetaProducer entdeckt hatte, fiel die Entscheidung dafür auch, weil ich im Beispielshop ein Zahlungseinstellung für PayPal gesehen hatte, wo der Prozentsatz + die Transaktionsgebühr zusammen berechnet wurden, was ich immer gesucht habe, um Kunden bei dieser Option die realen Paypal-Gebühren anzeigen und hinzufügen zu können.
    Wenn jetzt den Paypal-Zugang einrichten will, habe ich aber nur die Möglichkeit, eine fixe Gebühr einzugeben, was aufgrund sehr unterschiedlicher Kaufbeträge sehr unstimmig ist.
    Oder gibt es einen Trick oder Einstellung an anderer Stelle, wo der Transaktions-Prozentsatz + die feste Gebühr eingestellt werden können?
    Danke für die Hilfe.

    ZP 17.2.5 Business
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  • Hallo,

    was Sie mit "Prozentsatz + die Transaktionsgebühr" genau meinen, ist mir nicht klar.

    Sie können bei der Zahlungsart "PayPal" halt eine Gebühr eingeben und den MwSt.-Satz auswählen.

    Freundliche Grüße
    Steffen T. (Zeta Producer-Support)

  • Paypal verlangt 2,99% Gebühr des Gesamtbetrags PLUS 0,35€ pro Aktion. Bei 55€ wären das beispielsweise 1,65€ PLUS 0,35€ = 1,99€ für die Transaktion, bei 150€ wären es 4,49 plus 0,35€ = 4,84€. - Es wäre sehr schön, wenn das so berechnet werden könnte.

    ZP 17.2.5 Business
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  • Bei der Gebühr können Sie 2,99% eintragen. Nur die 0,35€ pro Aktion können nicht noch zusätzlich angegeben werden. Sie könnten aber 3% Gebühr eingeben, so hätten Sie die PayPal-Gebühren meist abgedeckt.

    Freundliche Grüße
    Steffen T. (Zeta Producer-Support)

  • Besten Dank, das ist zumindest eine gute "Dazwischen"-Lösung.

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  • Seitens PayPal ist es nicht erlaubt, Gebühren aufzuschlagen. Die haben nach dem BGH Urteil und Änderung BGB 270a ihre Nutzungsbedingugen geändert. Es folgt dann eine Kontensperrung oder es muss mit PayPal ein individueller Vertrag abgeschlossen werden.

    Grundsätzlich sind auch keine Gebühren weiter zu berechnen oder es müssen zumutbare Alternativen ohne Gebühren wie Vorkasse angeboten werden. Zwar stellte das BGH fest, das PayPal die Transaktion über dritte abwickelt (Treuhand, Bonitätsprüfung,..) und somit zulässig wäre, aber PayPal selbst verbietet das bzgl Paragraf 270a BGB.

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