Hallo Ihr da, ![]()
ich brauche mal bitte eine kurze Nachhilfe von Euch.
Ein Kunde, sagen wir Herr Meier, möchte auf seiner Webseite einen Instagram-Icon haben, das beim Anklicken seine Insta-Seite aufruft.
Also nicht einen einzelnen Beitrag zeigen oder ein login in Insta, sondern nur dem Endkunden die Seite aufzeigt.
Jetzt gibt es ja so viele DSGVO Dinge die für mich einfach nicht mehr zu durchschauen bzw. logisch sind. ![]()
Darf man jetzt eigentlich einfach so ein Icon mit einem Link in dieser Art versehen ? (z.B. https://www.instagram.com/meier.de/)
Das müsste doch ohne Weiteres gehen, da der Endkunde ja (wenn er nicht eh bei Insta eingeloggt ist) erstmal einen Hinweis-Fenster von Insta angezeigt bekommt und dann die Seite von Herrn Meier sieht. Wenn er dann dort etwas "tun" möchte muss er sich ja selbst extra bei Insta einloggen.
Muss ich da noch etwas beachten?
Viele Grüße
Thomas