FYI
...LG Düsseldorf heute im Sinne der Verbraucherzentrale entschiedenhat, dass Shopbetreiber den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten über den"Gefällt mir-Button" vollumfänglich aufklären müssen.
Uns liegen die Urteilsgründe des Gerichts noch nicht im Wortlautvor. Die Kernaussage lautet aber:
Die Integration des "Like"-Buttons verletzeDatenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzersohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden, andereGerichte könnten eine andere Auffassung haben. Aber die Tendenz ist klar: dieSocial Plugins sollen nicht als Datensammler für Facebook & CO. eingesetztwerden.
Unsere Empfehlung:
Prüfen Sie, ob Sie das Facebook Plugin für den "Like"-Button,d.h. das vorgegebene Skript auf Ihren Webseiten integriert haben.
Wenn das der Fall ist, dann entfernen Sie das FacebookPlugin bitte umgehend!
Eine reine Verlinkung auf Ihre Facebook Präsenz ist - auchnach Auffassung der Verbraucherzentrale - unschädlich:
VG Ronny