Beiträge von Hanabi

    Hallo zusammen,

    Hinweis: Der nachfolgende Kommentar stellt lediglich dar, wie ich als "Verantwortliche Stelle" (Webseitenbetreiber/IT-Verantwortlicher) das Urteil des EuGH C-673/17 vom 01.10.2019 verstehe und welche Schlussfolgerungen ich für meinen Aufgabenbereich daraus ziehe.

    Dem EuGH wurden 3 Fragen zur Beantwortung vorgelegt, bei denen der BGH (Deutschland) in einem bereits seit längerem laufenden Verfahren sich unschlüssig über eine Auslegung geltender Regelungen war. Dies auch unter dem Hintergrund, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen seit dem ersten Gerichtsverfahren geändert haben (das Verfahren wurde noch unter der EU-Richtlinie 95/46 [EU-Datenschutzrichtlinie] eingereicht, die aber mit der EU-Verordnung 2016/679 [DSGVO] aufgehoben und ersetzt wurde)

    Frage 1: Liegt eine wirksame Einwilligung vor, wenn das für die Einwilligung vorgesehene Kontrollkästchen bereits mit einem Häkchen vorausgefüllt ist?

    • Antwort: NEIN
    • Konsequenz für meine mit Zeta erstellte Seite: KEINE, da Zeta ausschließlich in Formularen sowie im Online-Shop mit Kontrollkästchen arbeitet und diese nicht "vorgehakt" werden können.

    Frage 2: Ist es unterschiedlich zu bewerten, ob die Cookies personenbezogene Daten enthalten oder nicht (Hintergrund ist eine differenziertere Definition personenbezogener Daten in EU-Richtlinie vs. DSGVO)?

    • Antwort: NEIN, das Cookie enthält Angaben zum Besuch einer bestimmten Seite an einem bestimmten Tag auf einem bestimmten Rechner. Diese Daten sind unabhängig von der Definition als personenbezogene Daten zu werten.
    • Konsequenz für meine mit Zeta erstellte Seite: KEINE

    Frage 3: Müssen Nutzer zu Funktionsdauer und Drittanbieterzugriff von Cookies informiert werden?

    • Antwort: JA
    • Konsequenz für meine mit Zeta erstellte Seite: Keine, da die Information über Cookies bereits seit längerem in meiner Datenschutzerklärung enthalten ist.

    Über mehr hat der EuGH nicht entschieden. Da im bisherigen Diskussionsverlauf einige "Ungenauigkeiten" aus meiner Sicht eingebracht wurden, hier noch meine - ebenfalls ausschließlich persönliche - Einschätzung als "Verantwortliche Stelle":

    #1 andima : Das Urteil betrifft nicht alle Cookies, dieses Urteil befasst sich ausschließlich mit der "Einwilligung"

    #3 ruster.MEDIA : Hier ist aus meiner Sicht Google in der Pflicht, eine datenschutzkonforme Lösung anzubieten. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat hierzu am 26.04.2018 ein Positionspapier veröffentlicht, wonach die Datenschutzbehörden ein Tracking ausschließlich nach vorheriger Einwilligung für gesetzeskonform ansehen. Dieses Positionspapier stellt aber weder ein Gesetz noch eine Verordnung dar, sondern lediglich eine Erklärung, wie die Datenschutzbehörden das Tracking bewerten. Aufgrund der Veröffentlichung dieses Positionspapiers habe ich Google Analytics für unsere Webseite deaktiviert.

    #7 Stefan S : Richtige Feststellung, das Programm Zeta ist nicht ausschließlich für den Markt der Europäischen Union geschrieben, sondern wird weltweit genutzt. Es kann durch den Programmierer einer Software nicht sichergestellt werden, dass das Programm bzw. das mit ihm erzeugte Produkt (Webseite) den rechtlichen Bestimmungen des Landes entspricht, in dem der Nutzer geschäftsansässig ist oder der Länder, an die sich der Veröffentlicher des Produkts (Seitenbetreiber) richtet.

    #8 Andre G. : Zeta bietet im Handbuch eine Übersicht, in welchem Umfang Cookies durch das Programm gesetzt werden bzw., welche Widgets auf Drittanbieter (und damit dort eventuell vorhandene Cookies) zugreifen.

    #11 andima : Zustimmung = Einwilligung -> Widerruf der Einwilligung = unbedingtes Löschen aller Daten! Frage: Wie willst Du es realisieren, wenn ein Nutzer seine Einwilligung widerruft und Du seine Daten (bei Google Maps oder Youtube) löschen sollst?

    # 13 Andre G. : Einfach einen zweiten OK-Button einfügen, danach in die HTML-Ansicht wechseln, den Text auf "Abbrechen" und den Wert bei "button onklick" auf "window.close" setzen.

    #14 ruster.MEDIA : Richtig erkannt, dies ist das entscheidende Problem.

    #16 Andre G. Nein, in der gesamten DSGVO taucht das Wort "Cookies" kein einziges Mal auf. Cookies sind lediglich eine Form der "Verarbeitung von personenbezogenen Daten", zur Beantwortung muss man sich also anschauen, was die DSGVO in Art. 6 zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sagt. Das kann sich jeder selber ansehen und dann entscheiden, ob die Daten, die durch ein Cookie erhoben werden, als "berechtigtes Interesse", "notwendig zur Vertragserfüllung" oder eben doch nur per "Einwilligung" bewertet werden sollten.

    #18 ruster.MEDIA : siehe Antwort zu #3

    #20 musicforadmax : Richtig erkannt, Warenkorb-Cookies können entweder über "berechtigtes Interesse" oder "Notwendig zur Vertragserfüllung" eine Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erlangen, diese sind nicht zustimmungspflichtig, es muss jedoch auch über diese "informiert" werden.

    Hallo David,

    die Angebote werden ja bestimmt in einem der großen Immo-Portale veröffentlicht. Diese bieten in der Regel einen oder mehrere Einbettungscodes an. Damit erfolgt die Aktualisierung dann nicht über OnOffice, sondern über immoseite.de.

    Hallo zusammen,

    Uwe liegt mit seiner Einschätzung richtig. Detlev postet mal bitte einen Link zu seiner Seite, sri-lanka-live oder ähnlich habe ich noch in der Erinnerung, aber eben nicht mehr komplett. Fürs Erste sollte es ausreichen, in Zeta zunächst ein anderes Projekt zu öffnen, danach mit F8 in den Spaltenmodus wechseln und erst dann das Projekt mit dem Scriptfehler öffnen. Danach müssen wir dort schauen, wer der Übeltäter ist, entweder ein eingebundener HTML-Quellcode (einfacher zu finden) oder ein fehlerhaftes Attribut oder CSS-Code.

    Hallo Marc,

    ich kann jetzt gerade nicht die "Lösung" beschreiben, sondern nur, wie ich es bei unseren Vereinsartikeln handhabe.

    • wir haben T-Shirts, Westen und Jacken, die in verschiedenen Größen entweder vorrätig sind oder aber kurzfristig nachbestellen können.
      • "Artikel" -> "Optionen" -> Häkchen bei "Lagerbestand führen" + "Bestellung bei Lagerbestand 0 zulassen"
    • Aus Fundstücken oder Spenden (Anzug zu klein geworden/raus gewachsen) haben wir einzelne Karate-Gi, die nur genau einmal verfügbar sind
      • "Artikel" -> "Optionen" -> Häkchen bei "Lagerbestand führen" + kein Häkchen bei "Bestellung bei Lagerbestand 0 zulassen"

    Bei der ersten Variante kann bestellt werden, obwohl gegenwärtig kein Artikel auf Lager ist, bei der zweiten Variante ist nach Verkauf des einzigen verfügbaren Artikels keine weitere Bestellung möglich. Den Text zur Variante 2 kannst Du über die Texte im Shop anpassen, nach meinem Verständnis sollte es hier auch möglich sein, HTML zu verwenden, um beispielsweise auf ein gesondertes Bestellformular zu verlinken: "Dieser Artikel kann aktuell nicht bestellt werden, bitte nutzen Sie (Link zur Formularseite), um über die künftige Verfügbarkeit informiert zu werden"

    Hallo Sunny,

    als "Opa" unter den Zeta-Usern hat mich die radikale Vereinfachung der Lizenz-Struktur positiv überrascht. Es gibt jetzt nur noch Home, Express und Business, wobei bereits ab Express alle Layouts verfügbar sind. Support : In den Release-Notes zur 15 ist noch von Premium mit 3 Benutzerlizenzen die Rede, diese taucht aber auf der Preisliste nicht auf.

    Zu Deinen Fragen:

    1. Ja, Agentur erstellt komplette Seite (ohne Shop und Online-CMS) und Endkunde kann diese über Express selbst weiter pflegen.
    2. Die in den Release-Notes erwähnte Premium verstehe ich so, dass über die 3-er Lizenz die Bearbeitung durch 3 Benutzer bereits abgedeckt ist, also keine zusätzlichen Lizenzen erforderlich sind, um ein Projekt im Team zu bearbeiten.
    3. Bei mehr als zwei Kunden sehe ich technisch das Problem, dass im Programm nur eine Lizenznummer hinterlegt werden kann.

    2 & 3 müssen noch mal durch den Support verifiziert / korrigiert werden.

    Hallo Marco,

    Das sind ja gute Nachrichten. Damit wäre geklärt, dass das Problem nicht bei Zeta, sondern in der Server-Konfiguration liegt.

    Hinweis: Nach Abarbeiten der einzelnen Schritte die Seite jeweils mit gelöschtem Browser-Cache oder gleich im "Inkongito/Inprivate-Modus" aufrufen, damit wir nicht eine im Browserverlauf gespeicherte ältere Version der Seite sehen.

    die nächsten Schritte wären:

    1. kontrollieren, ob auf dem Alfa-Server im Stammverzeichnis von /neu-modellflugclub... eine .htaccess liegt.
      1. hierzu via filezilla mit dem Alfa-Server verbinden und in das Verzeichnis wechseln, welches der subdomain neu.modell.. zugeordnet ist
      2. Wenn ja, umbenennen in "alt.htaccess", damit werden die darin enthaltenen Steuerbefehle wirkungslos.
      3. direkt danach testen, ob die Seite jetzt funktioniert.
    2. kontrollieren, ob für das Verzeichnis /assets/php die korrekten Datei- und Ordner-Berechtigungen gesetzt sind
      1. wir bleiben bei Filezilla, wechseln in /assets/
      2. Mausklick rechts auf den Ordner /php/, dann auf "Dateiberechtigungen". Hier muss "755", alternativ 777
      3. Falls nicht einer der o. g. Werte steht, ändern auf "755", Häkchen rein bei "Unterverzeichnisse einbeziehen" und "Nur auf Verzeichnisse anwenden"
      4. Wechseln in den Ordner /php/formmailer, dort bei einer beliebigen Datei ebenfalls die Dateiberechtigungen anzeigen lassen. Für einzelne Dateien sollten diese bei "644" stehen.
      5. Falls nicht, zurück bis in das Verzeichnis /php, Dateiberechtigungen aufrufen, dort "644" eintragen, "Unterverzeichnisse einbeziehen" und "nur auf Dateien anwenden" auswählen
      6. Fehler in den Datei oder Ordnerberechtigungen können dazu führen, dass bestimmte Dateien nicht ausgeführt oder neue Ordner nicht angelegt werden können. Solche Fehler können bereits bei der Veröffentlichung unbemerkt zu Problemen führen
      7. "Zeta" öffnen, dort das Projekt mit den Zugangsdaten für den Alfa-Server öffnen
      8. "Erweitert" -> "Erstellen" -> "alle Seiten erstellen"
      9. "Veröffentlichen" -> "komplette Website veröffentlichen"
      10. Testen, ob die Seite jetzt funktioniert
    3. PHP-Version kontrollieren / anpassen
      1. Zeta liefert bei Veröffentlichung eine zp-php-info.php aus, mit der die aktuelle PHP-Version und deren Inhalte angezeigt werden können. (PHP-Alfa-Server, PHP-Test-Server)
      2. Im Vergleich fällt als erstes auf, dass auf dem Alfa-Server eine veraltete PHP-Version verwendet wird, 7.1 ist "end of life" und erhält lediglich noch Sicherheitssupport bis zum 1. Dezember diesen Jahres.
      3. Im Alfa-Server-Kontrollzentrum anmelden, PHP-Version wechseln auf 7.2 oder besser 7.3 (Zeta 15 ist unter beiden lauffähig)
      4. Die Änderungen werden sofort wirksam, direkt danach testen, ob die Seite funktioniert
      5. Falls nicht, die beiden Links unter 3.1 nochmals aufrufen und direkt die beiden Versionen "händisch" vergleichen. Da ich kein PHP-Spezialist bin, kann ich jetzt aber nicht sagen, worauf genau geachtet werden muss.
    4. kontrollieren, ob es auf dem Alfa-Server eine php.ini gibt, über die individuelle Einstellungen an der PHP-Version vorgenommen werden können.
      1. . Falls ja, diese umbenennen
      2. erneut testen

    Wenn am Ende dieser Liste die Seite immer noch nicht funktioniert, direkt den Support von Alfa kontaktieren und mit den Ergebnissen konfrontieren.

    Hinweis: Theoretisch gehört das Thema ab jetzt in die "Plauderecke", da es hier nicht mehr um Zeta, sondern eine fehlerhafte Serverkonfiguration geht.

    Hallo Friedrich,

    auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du nach einem Neustart des Rechners direkt noch einmal die Installation der 15.1.1 (entweder aus Downloadordner oder hier) durchlaufen lässt.

    Die api-ms-core-console-1-1-0.dll ist eine Windows-Kernel-Datei, die mehrfach auf Deinem Rechner vorhanden sein dürfte. Die Version in /appdata/local/zeta.../ dürfte allerdings diejenige sein, auf die Zeta intern zugreift, wenn eine Kernel-Kommunikation stattfinden soll. Da ich die internen Abläufe in Zeta nicht kenne, kann ich nicht sagen, ob und an welcher Stelle Zeta dann aussteigen würde.

    Wir sind hier nach 13 Tagen bei inzwischen 31 Beiträgen, ohne dass sich etwas am Problem geändert hat.

    Ich schlage vor, dass Flugmodellclub RCA im Projekt bis auf die Seite mit dem geschützten Bereich alle anderen Seiten deaktiviert (damit vermutlich unter 20 MB ist) und das Projekt dann auf dem Testserver von Zeta veröffentlicht. Damit könnte mit einem Versuch geklärt werden, ob es nun ein Zeta-Problem oder ein Hosting-Problem ist.

    1. der genutzte Hoster (alfahosting) war in letzter Zeit mehrfach Thema hier im Forum in Bezug auf PHP-Anwendungen
    2. es ist nicht bekannt, ob auf dem Server die Schreibrechte für den Ordner /php/ korrekt eingerichtet sind
    3. der serverseitige Passwortschutz wird über eine .htaccess geregelt. Deren Inhalt ist nicht bekannt, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch hier Beschränkungen in der Ausführbarkeit bestimmter Komponenten bestehen.
    4. Auf den Testserver haben die Mitarbeiter des Supports bei Bedarf Zugriff, können also, falls tatsächlich ein Fehler im Projekt liegt, auf die kompletten Protokolle zugreifen.

    Ohne Veröffentlichung unter kontrollierten und bekannten Umgebungsbedingungen sehe keinen Lösungsansatz für das Problem.

    Hallo Marc,

    nach meiner Kenntnis nicht. Unter der aktuellen 15.1.0 funktioniert das Einkaufen über Highlight-Artikel, siehe https://www.hanabi-pirna.de/test.php?variant-id=338

    Ich tippe da eher auf die veraltete PHP-Version 5.6, die auf dem Server läuft. Die aktuelle Zeta-Version ist ausgelegt auf die PHP-Generation 7, also aktuell 7.2 und 7.3. Stelle mal die PHP-Version um und teste dann erneut. Ich habe leider keine Domain mehr mit extended Support für PHP 5.6, der müsste im Übrigen auch inzwischen kostenpflichtig sein.

    Guten Morgen Heinke,

    "Golnik" wurde auch auf der Teamseite mit dem Widget "Text" erstellt, die beiden anderen hingegen mit dem Widget "Bild" und dort in der Bildbeschreibung eingetragen. Die Suche in Bildbeschreibung und Alt-Texten wurde erst mit Version 15.0.0 eingeführt, die von Euch verwendete 14.3.3 beinhaltet diese Suche noch nicht, sondern indiziert für die Suchergebnisse nur Textartikel.

    Hallo Friedrich,

    dann muss Zeta tatsächlich neu installiert werden. Hierzu die aktuelle Version herunterladen, vor der Installation aber noch unter /Dokumente/Zeta Producer 15/ den Ordner /Settings umbenennen in /sett-alt oder ähnliches. Falls dort ein Fehler in der Konfiguration stand würde der ansonsten in die neue Installation übernommen werden (Hinweis: Lizenznummer muss dann neu eingetragen werden).

    Bei 8 GB Arbeitsspeicher sollte der Rechner besser jeden Tag neu gestartet werden. Es sind weniger die geöffneten Tabs, sondern der permanente Zugriff auf die Auslagerungsdatei, der dann das Leben schwer macht.

    Dave (Systemordner) keinesfalls löschen. Das Anzeigeverhalten ist so normal.

    pc-rastlos,

    wenn ich mir https://www.manitu.de/service/howtos/FTP-Programme.pdf ansehe, wird als Servername (FTP-Host) jeweils direkt die Webadresse angegeben.

    Korrekt sollte es also so aussehen:

    Web-Adressehttp://www.pc-rastlos.net
    Servernamehttp://www.pc-rastlos.net
    Benutzernameu39717
    Kennwort*****
    Zielordner/

    Polsterfix,

    falls nicht ebenfalls bei http://www.manitu.de gehostet, ist es besser, hier einen neuen Thread aufzumachen, damit wir mit den einzelnen Benutzern nicht durcheinander kommen.

    Hallo Sabrina,

    das müsste man sich mal online ansehen können, wir brauchen also einen Link zur entsprechenden Kontaktseite. Das Problem ist durchaus so ungewöhnlich, dass spontan keine Idee da ist, was das sein könnte.

    Also:

    • Link zum Kontaktformular
    • Hostinganbieter (1&1, Strato, alfahosting ...)
    • verwendete Zeta-Version (sehen wir zu Not auch über den Quelltext)
    • verwendete PHP-Version (sehe wir zur Not ebenfalls über die Seite)

    Hallo Marc,


    zur kompletten Entfernung von 15 wie folgt vorgehen:

    • Deinstallation über Windows-Systemsteuerung "Programme und Funktionen"
    • Windows-Explorer aufrufen, dann unter "/user/AppData" jeweils in den Verzeichnissen /Local und Rooming die entsprechenden Unterverzeichnisse für Zeta 15 entfernen
      • (Falls das Verzeichnis "AppData" nicht angezeigt wird, oben in der Adresszeile %AppData% eingeben )
    • unter /user/Dokumente/Zeta Producer 15/ den Ordner /settings löschen

    Rechner neu starten, dann sollte eine saubere Installation von 15.0.1 möglich sein.

    Also ich verwende - abweichend vom Layout-Standard - eigentlich nur #8E1D39 und #008000 häufig, diese beiden Farben sind auch direkt in der Farbpalette gespeichert. Ich musste jetzt erst einmal in Wikipedia nachgucken, damit ich mir #FF0000 als "Rot" merken konnte.

    Sehe ich jetzt aber für mich eher nicht als Priorität an, ob da nun die Standardfarben hinterlegt sind oder nicht. Wenn man allerdings einmal den "Schnipsel" Farbauswahl programmtechnisch verändert, hätte ich mir gewünscht, dass man den "ungültigen Parameter" in den Griff bekommt, der auftaucht, wenn man mit dem Color-Picker auf einen zweiten Bildschirm wechselt.

    Hallo Marc,

    bei unserer Vereinsseite hat es auch über 2 Stunden gedauert, bis diese erfolgreich konvertiert wurde. Der Weg über "Deinstallation" und neuen "Download" wird nicht funktionieren, da zum Download die 15.1 bereit gestellt ist.

    Wenn Du - fürs Wochenende - wieder zurück auf die 15.0.1 möchtest, schaue mal im Windows-Explorer unter "Downloads", ob Du dort noch die ursprüngliche Installation hat. Wenn nicht, schicke mir eine PN, dann kann ich Dir die 15.0.1 auch senden.

    Hallo Holger,

    bei mir hat es mit unserer Vereinsseite (250 Seiten, 5000 Bilder) auch mehr als 2 Stunden gedauert, bis die Konvertierung durch war. Wenn Du jetzt unbedingt übers Wochenende die 15.0.1 brauchst, kontrolliere mal Deinen Downloadordner, ob sich dort noch die 15.0.1 befindet.

    zur Frage von Tom in Datenschutz FAQ u.a. Webfonts, etc..

    Hallo Tom,

    //Ironie on: wenn Du die Seite durch einen IP-Adressfilter auf Bayern begrenzt, kannst Du vorbehaltlos Google-Webfonts verwenden (mit Angabe in der Datenschutzerklärung + Screenshot der aktuellen Seite vom LDA). //off

    Die Antwort, die Du vom Anwalt bekommen hast, zeigt das "Problem", was viele mit dem Datenschutz haben. Der Deutsche ist gewohnt, ein Gesetz zu bekommen, dazu dann eine oder mehrere Ausführungsvorschriften sowie mindestens einen "Kommentar" in Buchform zum Gesetz, der nach Möglichkeit bei Beck erschienen ist. Was dann noch unklar ist, kann in den Urteilsbegründungen von Amtsgericht bis BGH nachgelesen werden.

    Beim Datenschutz haben wir aber nur die EU-DSGVO (99 Artikel), zu den einzelnen Artikeln die passenden Erwägungsgründe (173 Stück), das Bundesdatenschutzgesetz-neu (85 Paragraphen), 16 Landesdatenschutzgesetze, einen Bundesbeauftragten für Datenschutz sowie 16 Landesbeauftragte, für jedes Bundesland eine eigene Aufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich, diverse Rundfunkdatenschutzbeauftragte und und und...

    Obwohl wir in Deutschland eigentlich einer der weltweiten Vorreiter im Datenschutz sind (das erste Bundesdatenschutzgesetz wurde 1977 beschlossen), hielt die personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörden nicht mit dem ständig steigenden Aufgabenumfang mit. Teilweise gab es noch Anfang 2018 Landesbeauftragte mit nur 15 Mitarbeitern, zuständig für ein Bundesland mit mehr als 4 Millionen Einwohnern, rund 4500 Sportvereinen, 147.000 ansässigen Unternehmen.

    Da bleibt Beratung liegen und Verfolgung von Verstößen erfolgt nur nach vorheriger Anzeige. Kontrollen oder Stichproben durch den LDA Fehlanzeige. Verstöße werden mit einem erhobenen Zeigefinger und ab und an mit einem Bußgeld geahndet, wenn aber nichts wirklich spektakuläres dabei ist, kommt es nicht in die Presse. Da die Bußgelder auch nach altem BDSG die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des "Sünders" berücksichtigten, wird kaum jemand gegen den Bescheid gerichtlich vorgegangen sein, daher haben wir im Datenschutz kaum Urteile.

    Ich fühle mich da manchmal wie ein Rufer in der Wüste, wenn ich bei solchen Fragen auf den "Basics" der DSGVO rumreite:

    Problemstellung: Eine Seite, in der Google-Webfonts nicht über den eigenen Server eingebunden hat, sondern die Font-Server von Google nutzt, kann im Browser des Besuchers nur dann korrekt dargestellt werden, wenn die IP-Adresse des Besuchers ("personenbezogenes Datum" nach Art. 4 Ziffer 1 DSGVO) an den Google-Server übermittelt wird ("Verarbeitung" nach Art. 4 Ziffer 2 DSGVO).

    Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Art. 6 DSGVO geregelt:

    Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

    1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
    2. die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
    3. die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
    4. die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
    5. die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
    6. die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

    Im Original stehen statt 1 - 6 die Buchstaben a - f, diese werden aber bei der Einfügung als Zitat nicht übernommen. Jetzt sollte es doch einfach sein, diese 6 möglichen Bedingungen zu prüfen, ob eine davon anwendbar ist.

    1 oder a: Lieblingsvorschlag von Anwälten: Holen Sie sich doch eine Einwilligung! Dumm nur, dass bereits die Startseite mit einem Google-Font gestaltet wurde, so dass eine vorherige Einwilligung gar nicht möglich ist. Praktische Lösung: "Bevor Sie die Seite http://www.meine-seite-mit-web-font.de aufrufen, senden Sie uns bitte ein Fax mit Ihrer Einwilligung.

    2 oder b: Warum sollte für den Antrag auf Mitgliedschaft (Vertrag) eine Datenübermittlung an Google erfolgen?

    3 oder c: "Zur Stärkung der Verbundenheit zwischen der Europäischen Union und Amerika verpflichten wir alle Einwohner, Webfonts von Google zu verwenden". (Auszug aus dem GG der Bundesrepublik, Schon mal davon gelesen?

    4 oder d: "Die Verwendung von Standardschriftarten, die auf Ihrem Computer vorinstalliert sind, kann Ihr Augenlicht nachhaltig schädigen, daher müssen wir gesunde Google-Web-fonts verwenden"

    5 oder e: wäre maximal anzuwenden, wenn der Verfassungsschutz eine Fake-Seite ins Internet stellt, auf der nur Neonazis Islamisten anzeigen können. Tatsächlich wird die Seite jedoch benutzt, um nach Neonazis zu fanden

    6 oder f: "Wir verwenden Roboto, eine Schriftart aus dem Google-Webfonts. Die selbe Schriftart verwenden wir ebenfalls auf unserem Briefpapier, unseren Visitenkarten, der Monatszeitung, Anzeigen auf Plakatwänden oder Zeitungen sowie in Fernseh- und Radiospots. Roboto ist Teil unserer Marken-Identität. Wir machen daher berechtigtes Interesse geltend, auch den gesamten Online-Auftritt unseres Unternehmens mit dieser Schriftart zu gestalten. Für die korrekte Darstellung auch auf verschiedenen Systemen ist es erforderlich, den Schriftfont komplett und stets aktuell einzubinden. Dies geschieht durch direkten Bezug des Webfonts von einem Google-Server. Hierbei wird die IP-Adresse des Besuchers an den Server von Google übermittelt."

    Ziffer 6 (f) hört sich doch richtig vernünftig an, aber in der DSGVO steht eben nicht "Google-Webfont" drin, Urteile gibt auch noch keine, also Finger weg davon. Schuleinführungsfotos werden auch nur noch gemacht, wenn die Zuckertüten groß genug sind, weil "die das verbieten".

    Wenn Du ganz sicher gehen willst, verwende ARIAL, diese Schriftart dürfte auf jedem Rechner weltweit vorhanden sein. Ansonsten entweder Bastel-Zeit investieren, um die Fonts auf auf dem eigenen Server zu hosten oder Gehirn-Zeit für ein "berechtigtes Interesse".

    Hallo V.Schroth ,

    herzlich Willkommen im Forum.

    zunächst bitte auf die Seite "Blog" gehen und mit F8 in die Spaltenansicht wechseln. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dort über dem richtig platzierten Artikel "Blog" noch ein weiterer Artikel "Blogbeitrag" steht (vom 10.09., langsamer...). Diesen Artikel löschen! Ein inhaltlich gleicher Artikel vom 11.09. ist bereits unter der Seite "Blogtexte" abgelegt.

    Was das korrekte Funktionieren von PHP betrifft, sollte eigentlich unter http://www.ulrike-fahlbusch.de/assets/php/for…zp-php-info.php die aktivierte PHP-Version angezeigt werden, was aber nicht erfolgt. Statt dessen ist ein Werbeeinblender von 1&1 zu sehen. Dies passiert, wenn eine aufgerufene Seite nicht vorhanden ist und die Fehlerseite nicht korrekt über eine .htaccess eingerichtet ist.

    Da die Seite zur Auflistung der PHP-Funktionen nicht angezeigt werden kann, ist diese vermutlich noch nicht veröffentlicht. Bitte in Zeta unten rechts auf das kleine Dreieck und dann auf "Protokoll" gehen. Das Protokoll öffnet sich in einem neuen Fenster. Wieder auf Zeta wechseln, dann "Erweitert" -> "Erstellen" -> "Alle Seiten erstellen" danach "Veröffentlichen" -> "komplette Website veröffentlichen".

    Nach Ende der Veröffentlichung die Seite zur PHP-Version erneut aufrufen (vorher Browser-Cache löschen). Wenn jetzt die PHP-Version angezeigt wird, als nächstes prüfen, ob auch die Darstellung im Blog wieder richtig funktioniert.

    Hinweis zur PHP-Version: Die verwendete Zeta 14.3.2.0 ist Stand 21. August 2018, das jüngste Release 14.3.3.0 wurde am 4. September 2018 ausgeliefert. PHP 7.3 wurde erst am 06. Dezember 2018 initialisiert, es kann daher nicht gewährleistet werden, dass eine mit Zeta 14 veröffentlichte Seite mit PHP 7.3 funktioniert. PHP 7.2 (veröffentlicht 30. November 2017) und Zeta 14 funktionieren problemlos miteinander.

    Erst wenn die vorgenannten Schritte abgearbeitet sind, können wir noch einmal darüber reden, ob das Feature "Blog" diverse Bugs hat oder nicht doch noch ein weiterer Fehler im Projektinhalt besteht.

    Hallo Stefan,

    Für alle Interessierten zunächst der Link auf das Leipziger Urteil. Bei Fanpages (Seiten) für Unternehmen und Vereine ist aus meiner Sicht das entscheidende - technische - Problem, dass diese Seiten sowohl über die Verlinkung von der eigenen Homepage als auch über die Google-Suche (und natürlich auch andere Suchmaschinen) direkt aufrufbar sind. FB trackt jeden Besucher, der über einen Link auf die Fanpage kommt, bereits ab Betreten der Seite. Wer Mitglied bei FB ist, hat die Datenschutzbestimmungen der Seite akzeptiert, demjenigen sollte also klar sin, dass er getrackt wird (Einwilligung liegt vor). Bei Nichtmitgliedern fehlt hingegen diese Einwilligung. Ob ein "berechtigtes Interesse" von FB geltend gemacht werden kann, darf zumindest bezweifelt werden.

    Auch "Gruppen" werden durch Suchmaschinen erfasst, so dass diese im Prinzip der selben Bewertung unterliegen.

    Technische Lösung:

    1. FB sperrt alle Inhalte für Suchmaschinenrobots
    2. FB löscht bei allen Suchmaschinen die zu FB führenden Treffer
    3. Homepagebetreiber verlinken nur mir "nofollow" und vorheriger DSE (Ich stimme zu, dass....) auf die Fanpage
    4. FB verzichtet auf das Tracking (Wunschtraum)

    Hallo Stefan,

    danke für den Link. Seit Abschaltung des Datenschutzforums beim Bundesbeauftragten im Dezember 2018 (PHP & Forensoftware veraltet), gibt es ja leider keine zentrale Anlaufstelle mehr, so dass man mühsam an zig verschiedenen Stellen nach Informationen suchen muss. Die verlinkten FAQ dürften einige Fragen beantworten. Falls für den Einen oder Anderen auch nach den FAQ noch etwas unklar sein sollte, zögert nicht, Eure Fragen zu stellen. wir haben schließlich auch den ehemaligen Administrator des Datenschutzforums des Bundes als User in unserer Community.