Danke zunächst...
so gehen die Meinungen natürlich weit auseinander, insbesondere die der Anwälte.
Ich halte jetzt unseren Fachanwalt durchaus für kompetent genug zu beurteilen was rechtssicher ist und was nicht. Ein lediglicher Hinweis auf Datenschutz etc. beim Kontaktformular reicht aber definitiv nicht aus, so viel habe ich mittlerweile mitbekommen. Sie sollten Ihren Anwalt diesbezüglich nochmals prüfen lassen. Für das Gästebuch beispielsweise sollten auf jeden Fall Nutzungsbedingungen vorhanden sein. Das ist hinreichend bekannt. Ob nun double in/out ist ne andere Frage.
Wir haben uns jetzt entschieden Kontaktformular sowie Gästebuch vorerst abzuschalten, da wir ungern als Präzedenzfall für irgendwelche Abmahnvereine und Gerichte fungieren wollen.
Ein Anwalt sagte kürzlich: "Man muss abwarten wie die Gerichte in den einzelnen Fällen entscheiden"
Das ist toll, aber doch bitte nicht mit mir als den Verklagten, das braucht niemand. Und Mitbewerber stehen da mitunter sicherlich schon in den Startlöchern.
Sollten in Zukunft Ergänzungen in den einzelnen Widgets vorhanden sein, wird das dann wieder reaktiviert, aber vorerst gibt es da wohl keine Alternative als abzuschalten.
Danke dennoch für die Infos...