Vielen Dank, Hannabi, für die Einladung, mich hier zu beteiligen!
Für die von der Grundverordnung geforderte freie und informierte Entscheidung muss der User über alle ihm zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Dem dient der Vorschlag von Hanabi.
Unabhängig von diesem Punkt halte ich die Information - obwohl sie der heutig verbreiteten Praxis entspricht - für nach Inhalt und Form verbesserungsbedürftig.
Der User sollte überschauen können, welche Information über ihn mit den einzelnen cookies gespeichert wird, dass dies auf seiner Festplatte/in seinem Gerät geschieht, wer diese zur Kenntnis nehmen und nutzen kann und zu welchem Zweck. Er sollte dem User im Klartext gesagt werden, welche Dienste er (evtl.) nicht erhält, wenn er dem Setzen eines bestimmten Cookies nicht zustimmt.
Diese Information sollte möglichst gezielt zur Verfügung gestellt werden bzw. leicht und direkt abrufbar sein. (Pauschale) Links auf umfängliche Datenschutzinfos, innerhalb derer die relevanten Aussagen zu cookies nur schwer auffindbar sind, sind für den user nicht hilfreich und könnten von den Gerichten als nicht ausreichend angesehen werden, um eine (wirksame) Einwilligung zu tragen.
Mir ist klar, dass diese Anforderungen nicht einfach zu erfüllen sind, zumal mehrere Verantwortliche Stellen beteiligt sind. Aber der Versuch lohnt sich.
Weitere Erleichterungen wünscht Ihnen
Ulrich Dammann