EU Datenschutz-Grundverordnung/ DSGVO ab 05/2018

  • Hallo Zetanier,

    wenn man das alles so verfolgt mit den neuen EU Datenschutz Richtlinien, dann habe ich bald keine Lust mehr eine Site zu erstellen.:thumbup:

    Es ändert sich stetig etwas und es wird immer undurchsichtiger. (Für mich zu mindestens)

    Ich komme ja gar nicht mehr nach mit dem Aktualisieren der Richtlinientexte... haha;)

    Wer es mal nachlesen möchte...LINK

    Vielleicht interessiert es ja den Einen oder Anderen

    VG Thomas

  • Hallo Namensvetter;),

    ich habe mich jetzt seit ungefähr einem Jahr mit der Umsetzung für unseren Verein beschäftigt. Wesentliches Ergebnis der Restrisikoabschätzung im "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" ist:

    "In der Folge wäre als sicherste Maßnahme zum Schutz personenbezogener Daten die Auflösung des Vereins zu empfehlen."

    ganz aktuell dazu passend: am 21. Februar hatte ich nach Server-LOG innerhalb von 2 Minuten insgesamt 536 Zugriffe auf Inhalte unserer Homepage, darunter diverse geschützte Bereiche, die personenbezogene Daten enthalten oder enthalten könnten. Der Besuch kam von einer deutschen IP-Adresse, der Provider verweist aus Datenschutzgründen darauf, dass eine Offenbarung des Anschlussinhabers nur gegenüber den Strafverfolgungsbehörden erfolgt. Ich also fix den entsprechenden Paragraphen im StGB gesucht, findet sich unter 202a "Ausspähen von Daten". Der Knüller: Der "VERSUCH" ist nicht strafbar.

    Wenn man sich dann auch noch im Datenschutzforum des Bundesbeauftragten für Datenschutz etwas umsieht, findet man leider nur eine versammelte Masse von Theoretikern und Paranoikern, die statt über konkrete Gefahren (wie mache ich meine Webseite sicherer) sich lieber über die Erfassung der Personalausweisnummer beim Paketdienst echauffieren. Glücklicherweise habe ich durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten eine "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte bekommen. Auf meine Bitte, die bisher für den Verein entworfenen Regelungen zu prüfen, habe ich nach 2 Monaten Bescheid bekommen, dass dies "...die hiesigen Möglichkeiten überschreitet..."

    Als regional wirkender Verein habe ich natürlich den Vorteil, dass ich pauschal jeden ausländischen Adressbereich, der mir "blöde" kommt, sich also durch direkte Aufrufe von per robots.txt gesperrten Dateien, wp-login und ähnliches bemerkbar macht, direkt per .htaccess auf "deny" setzen kann. Wenn dann aber auch noch Deutsche Universitäten oder auch Journalisten an Sicherheitslücken forschen und sich ausgerechnet unsere Seite raussuchen für ihre Tests, schwillt mir so langsam die Galle.

    Am schönsten ist es dann, wenn man den Strafverfolgungsbehörden eine klare Beweislage liefert und diese nur noch eine Streife zum Abfahrtstermin des über unser Vereinskonto bezahlten Busticket schicken muss, das Verfahren aber eingestellt werden musste, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte.

    Sorry, dass der Text jetzt vielleicht etwas länger wurde, als ursprünglich geplant, aber das musste jetzt mal raus.

  • Hallo Thomas (Hanabi) ,

    ist ja ein echter Hammer wie tief du in der Materie steckst. Top!

    Tja die EU und Ihre Gesetze...ist schon alles unwahrscheinlich kompliziert...:)

    Darf ich bei Dir mal den Einen oder anderen Satz aus Deinen Richtlinien "klauen"?

    Ich muss da jetzt glaube ich mal ran und das alles auf den neusten Stand bringen.

    VG Thomas

  • Hallo Thomas,

    kannst Du gerne machen. Achte aber bitte darauf, dass ich bei einzelnen Erklärungen auf Drittquellen verweise, die zur Erstellung herangezogen wurden. Auf diese müsstest Du dann ebenfalls verweisen.

  • Hallo!

    Für alle Österreicher gibt es bei der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) mehrere Infoseiten bezüglich EU-DSGVO. Speziell für Homepages und Webshops.

    https://www.wko.at/service/wirtsc…erklaerung.html

    Es gibt auch einen Download von einem EU-DSGVO Muster für die Informationspflicht auf einer Homepage mit oder ohne Webshop.

    https://www.wko.at/service/wirtsc…t-websites.DOCX , damit geht das anpassen einfacher.

    https://www.wko.at/service/wirtsc…ht-websites.pdf , im PDF-Format.

    Diese ist mit ca. 2 Seiten sehr übersichtlich kurz und einfach gehalten. Das sollte lt. WKO genügen.

    Auch den Balken, der bereits jetzt für die Cookies verwendet wurde, werde ich um die EU-DSGVO Info erweitern.

    Die DSGVO zielt auf gewerbliche Nutzung (auch Vereine) ab. Eine rein private Homepage, also ohne finanzielle Absichten, ohne Werbung ect..., trifft das nicht.


    Gruß aus dem "sonnigen" Weinviertel" bei Wien!

    LG
    Andi

    --------------------------------------------------
    Ich verwende den Zeta Producer V16.X.X Express

    :)

    Einmal editiert, zuletzt von andima (8. März 2018 um 07:44)

  • für Vereine gibt es eine etwas umfangreichere Handreichung vom Landesdatenschutzbeauftragten BW. Da wir beabsichtigen, auch künftig Mitgliederdaten zu speichern und zu verarbeiten, dies aber offensichtlich über eine Online-Anmeldung kaum noch möglich wird, gibt es unseren neuen Aufnahmeantrag nur noch in Buchform. Durch die verleimte Heftung ist sichergestellt, dass die 50 Seiten nicht durcheinander geraten :cursing:. Alle Seiten, auf denen Unterschriften zu leisten sind, werden auf farbigem Papier gedruckt.

    Zumindest habe ich jetzt ein Mittel in der Hand, um unliebsame Besucher auf unserer Webseite zu identifizieren. Da ja nach Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung die IP-Adressen protokolliert werden und es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, bin ich verpflichtet, die Betroffenen umgehend darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten erfasst und gespeichert wurden. Ich kann also unter Verweis auf meine Verpflichtungen nach DSGVO gegen die Internetprovider auf Herausgabe der Daten klagen, die sie mir mit Verweis auf die DSGVO verweigern. :wacko:

    Aber wir kriegen ja jetzt eine neue Ministerin für Digitalis oder wie dieses "Neuland" auch genannt wird.

    Aus meiner Sicht ist aus dem durchaus sinnvollen Thema Datenschutz eine reine Lobby-Verordnung entstanden, die dem Berufszweig der "Datenschutzbeauftragten" die Kassen füllen soll, während gleichzeitig Anwälte doppelt verdienen können durch Abmahnung und Abwehr von Abmahnungen.

  • Aus meiner Sicht ist aus dem durchaus sinnvollen Thema Datenschutz eine reine Lobby-Verordnung entstanden, die dem Berufszweig der "Datenschutzbeauftragten" die Kassen füllen soll, während gleichzeitig Anwälte doppelt verdienen können durch Abmahnung und Abwehr von Abmahnungen.

    Hallo Thomas!

    Du triffst mit diesem einen Satz genau das was die Datenschutzverordnung bringt. Bringt nichts für den Kunden!


    Da wir beabsichtigen, auch künftig Mitgliederdaten zu speichern und zu verarbeiten, dies aber offensichtlich über eine Online-Anmeldung kaum noch möglich wird, gibt es unseren neuen Aufnahmeantrag nur noch in Buchform. Durch die verleimte Heftung ist sichergestellt, dass die 50 Seiten nicht durcheinander geraten . Alle Seiten, auf denen Unterschriften zu leisten sind, werden auf farbigem Papier gedruckt.

    Hallo Thomas!

    Das hilft aber nicht, wenn du dann für den Kontakt mit den Mitgliedern eine Excel Tabelle führst, musst du das wieder bekannt machen.

    Je mehr ich mich in die Materie einlese um so unglaubwürdiger und idiotisch-sinnlos kommt mir das vor!

    LG
    Andi

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    Ich verwende den Zeta Producer V16.X.X Express

    :)

  • Österreichischer Exportschlager "Amtsschimmel" verbreitet sich gentechnisch verändert auf die ganze EU aus.

    Die Meinung von Hanabi "Lobby-Verordnung" ist naheliegend.

    Freundliche Grüße
    Walter
    Zeta Producer 14.3.3, 15.4.1 und 16.8.6.0 Express

  • Ahhhhhhhhhhh! || Ich spiele mit Selbstmordgedanken wenn ich an das nächste Webseiten-Projekt denke....

    Ich zieh aus allem den Stecker und leg mich nur noch ins Bett. Gute Nacht! Das "raff" ich alles nicht mehr!;(

    VG Thomas

  • Hallo Andi,

    ich brauche ja den Mitgliedsantrag in Buchform nur deshalb, weil er sich wie folgt gliedert:

    1. Begrüßung ***** 1 Seite

    2. Antrag ***** 1 Seite

    3. Erklärung zum Datenschutz ***** 6 Seiten
    4. Erklärung zum Recht auf Vergessen ***** 2 Seiten

    5. Satzung ***** 6 Seiten

    5. Beitragsordnung ***** 1 Seite

    6. Abschlusserklärung zum Antrag ***** 1 Seite (27 Unterschriftenfelder als Bestätigung für die Kenntnisnahme von Mumpitz und Humpitz)

    Online geht das leider nicht mehr, da selbst neue Rechner mit der Menge an Daten überfordert sind und es nicht so große Bildschirme gibt. ;) Außerdem müsste Online dann wohl noch eine Widerrufsbelehrung (3 Seiten) untergebracht werden.

    PS: Auch das Niederschreiben von Mitgliederdaten auf einer Karteikarte fällt unter den Schutz der DSGVO.

    PS2: Heute schon einen Kundenanruf bekommen?

  • Hallo Thomas!

    Ich habe geglaubt, meine Lexikonwand im Wohnzimmer kann ich nur noch wegwerfen. Jetzt weiß ich aber, jeder Verein sucht jetzt danach, weil die ganzen Mitgliedsantragsbücher auch einen schönen Platz im Vereinslokal wollen. :P

    Die Papierindustrie lässt grüßen.

    Ich mache jetzt ein Gemeindeamt auf.

    Die müssen sich an das DSGVO zwar halten, können aber keine Strafen bekommen!

    Datenschutzbeauftragter - guter Nebenjob?<X

    LG
    Andi

    --------------------------------------------------
    Ich verwende den Zeta Producer V16.X.X Express

    :)

  • Es wird immer lustiger. Mitteilung unseres Datenschutzbeauftragten:

    "Die deutsche Datenschutzkommission hat darauf hingewiesen, dass die §§ 12, 13, 15 Telemediengesetz ab dem 25.05.2018 nicht mehr angewendet werden können. Damit ist die bisher bekannte Opt-Out-Lösung bei Tracking- und Analyse-Verfahren UNZULÄSSIG und bußgeldberoht! "

    Viel Spaß bei der Umsetzung/Anpassung.

  • Was jahrelange Versuche mit Netzsperren nicht geschafft haben, kommt jetzt über die Hintertür "Datenschutz": Das Internet kaputt zu machen.

  • Zum Beitrag von madas noch folgender Hinweis: Der Originaltext ist bei Landesdatenschutzbeauftragten NRW zu finden. Man beachte hierbei bitte zunächst den ersten Satz und dann die gleich am zweiten Wort angebrachte Fußnote. Die ePrivacy-Verordnung ist bisher nur ein Entwurf und nicht vom europäischen Parlament beschlossen.

    Weiterhin sollte man sich die § 12,13 und 15 TMG mal genauer durchlesen. Hier geht es um die Erfassung personenbezogener Daten. Bei einer rechtskonformen Anwendung von Google Analytics werden aber die IP-Adressen soweit verkürzt, dass eine Zuordnung zu einer bestimmten Person gar nicht mehr möglich ist. Es handelt sich bei der IP-Adresse dann nämlich nicht mehr um ein pb Datum.

    Relevant ist die Stellungnahme für Webseiten, die Inhalte für registrierte Nutzer bereithalten, wo ich also beispielsweise mich mit einem Kundenkonto anmelden muss. Hier haben wir durch die Anmeldung pb Daten, die der Anbieter mit den eigentlich anonymisierten Trackingdaten ergänzen könnte. In diesem Falle sind dann auch die verkürzten Trackingdaten wiederum pb Daten, weshalb diese erst nach Zustimmung erhoben werden dürfen.

    Eine zweite betroffene Gruppe sind alle Seiten mit einem Plugin für soziale Netzwerke, die ungefragt bereits beim Betreten der Seite "nach Hause" telefonieren.

    Was jetzt wieder ganz massiv in Erscheinung tritt ist "german Angst" und "vorauseilender Gehorsam".

  • madas gibt es eine Quelle (Link) zum obigen Zitat?

    siehe Hanabi.

    Was jetzt wieder ganz massiv in Erscheinung tritt ist "german Angst" und "vorauseilender Gehorsam".

    Wir wurden extra von unserem Datenschutzbeauftragten darauf hingewiesen. Ist ja kein dahergelaufener Hampelmann, sondern Leiter des Arbeitskreises für externe Datenschutzbeauftragte des GDD.

    Grüße.

  • Hallo madas,

    ist ja richtig, dass er Euch darauf hinweist. In den §§ 12, 13 und 15 TMG geht es aber um personenbezogene Daten. Mit automatischer Kürzung der IP-Adresse bei korrekter Anwendung von Google Analytics liegt aber kein personenbezogenes Datum mehr vor.

    Nach meinem Verständnis geht es hier einmal mehr eher um den bereits jetzt bestehenden Gesetzeskonflikt anlasslose Vorratsdatenspeicherung versus §12 TMG sowie die automatische Weiterleitung / Erfassung durch Dritte wie beispielsweise die zahlreichen Social-Media-Plugins.

  • Hallo zusammen,

    wie sieht das eigentlich aus mit Mailadressen z.B. für einen Newsletter: Muss ich nachträglich die Zustimmung einholen, oder gilt das dann erst ab Datum Quo für neue Abonnenten?

    Gleiches für Personenbilder?

    Ich nehme an, dass Alles gilt auch für meine private Seite; ich muss mein Impressum völlig überarbeiten?

  • Hallo Norbert,

    guckst Du hier wegen Newsletter https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/sho…ight=newsletter

    oder hier wegen Newsletter und private Homepage https://www.haufe.de/compliance/rec…132_440812.html

  • Herzlichen Dank, Thomas!

    Ob ich das allerdings alles verstehe, ist eine andere Sache...

    Inzwischen ist mir richtig schlecht geworden!

  • Hallo madas ,

    ich habe die Fragestellung zum Tracking mal ins dafür zuständige Forum gestellt. Ich halte es für sinnvoll, wenn wir uns hier im Forum künftig darauf beschränken, Hilfestellung zur technischen Umsetzung rechtlicher Vorgaben zu geben, insbesondere, da sich diese rechtlichen Vorgaben auch kurzfristig ändern. So hat die EU-Kommission am 19. April umfangreiche "Berichtigungen" an der DSGVO vorgenommen, die insgesamt 30 Abschnitte betreffen und ab 25. Mai zu berücksichtigen sind.

  • Hallo,

    für meine eigene Datenschutzerklärung (gemäß EU-DSGVO) bin auf einen sehr guten

    Generator der "Deutschen Gesellschaft für Datenschutz" gestoßen, den ich selbst verwende

    und sehr empfehlen kann.

    Letztendlich wird nicht mal ein Anwalt für Medienrecht hundertprozentige Rechtssicherheit

    gewährleisten können - denn offensichtlich ändert sich da täglich was...

    Vielleicht ist die Empfehlung ja ganz passabel...

    Gute Nacht...
    Marcus

  • @BudFox247 Vielen Dank. Den haben wir intern auch schon verwendet und scheint empfehlenswert zu sein.

    Ein Kunden hat uns auch erst gestern auf https://avalex.de/ aufmerksam gemacht. Scheint recht interessant zu sein, allerdings haben wir hier noch keinerlei Erfahrungswerte. Ist halt kostenpflichtig und die Einbindung in Zeta Producer konnten wir noch nicht testen.

    Freundliche Grüße
    Steffen T. (Zeta Producer-Support)

  • Nett und schön aber auch keine richtige Hilfe.

    Hier eine Auszug aus Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz die interessanterweise eine GMBH ist.

    "Unser Datenschutzerklärungs-Generator erstellt eine Muster-Datenschutzerklärung, durch welche zahlreiche der gängigen Konstellationen abgedeckt werden. Das Muster soll die neuen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung abbilden, die ab 25. Mai 2018 gelten. Die über unseren Generator erstellte Datenschutzerklärung kann jeder Unternehmer im Sinne des Gesetzes unter der Voraussetzung kostenlos nutzen, dass die eingefügten Links zu unseren Internetseiten und den Partnerseiten mit übernommen werden.

    Die Mustertexte für die Datenschutzerklärung wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die hier abrufbare Datenschutzerklärung ist dennoch nur ein reines Musterdokument und bietet keine Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Klauseln. Unser Datenschutzerklärungs-Generator übernimmt ferner keine Überprüfung der vom Nutzer gemachten Angaben. Datenschutzrechtliche Fragen können in der Regel nur in Bezug auf den konkreten Einzelfall beantwortet werden, weshalb jede Datenschutzerklärung, auch die von unserem Generator erstellte, nur nach einer individuellen anwaltlichen Prüfung verwendet werden sollte. Ein Generator kann weder Rechtsfragen prüfen noch Aussagen über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung treffen. Dieser Datenschutzerklärungs-Generator ist daher kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung. Lassen Sie die von unserem Datenschutzerklärungs-Generator erstellten Mustertexte unbedingt von Ihrem Rechtsanwalt überprüfen und freigeben.

    Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

    Unsere Mustertexte unterliegen urheberrechtlichem Schutz und wurden zur Sicherung des Urheberrechts notariell niedergelegt. Die Übernahme unserer Mustertexte durch Wettbewerber ist untersagt. Werden unsere Mustertexte ohne die Links zu unseren Internetseiten und den Partnerseiten oder durch Mitbewerber verwendet und kommt uns dies zur Kenntnis, so werden wir Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend machen.

    Datenschutzerklärung Stand: 16.02.2018."

    Also großes Gerede aber alles wieder auf eigener Gefahr.

  • PS2: Heute schon einen Kundenanruf bekommen?

    Hallo Thomas,

    mal was positives:

    ich hatte mich schon damit abgefunden, Interessenten telefonisch über die DSGVO zu informieren, wie in dem von Dir zitierten Beispiel der Artztpraxis. Nu nhat die Seite diese Aussage selbst relativiert in diesem Artikel: https://www.datenschutz-notizen.de/infopflichten-in-arztpraxen-telefonieren-nun-doch-erwuenscht-1820275. Dort wird der ULD zitiert. Dort steht "Ebenso wenig ist es erforderlich, den Patienten die Informationen schon am Telefon vorzulesen, wenn diese anrufen, um einen Termin zu vereinbaren"


    Das relativiert das Ganze ein wenig.

    Für mich heißt es, dass ich erst beim Folgekontakt (der passiert "in echt" oder per E-Mail) informiere.

    Grüße

    Norbert

    Corsita Resort Koh Mak

  • Wie kann ich denn meine Website "http://www.rolfhermanskifotografie.de" denn checken ob ich etwas ändern muss? Die Datenschutzerklärung ist mir klar,die muss Angepasst werden.Man hat bald keine Lust mehr.Die Abmahnanwälte freuen sich schon.Was man da alles auf Anwaltskanzleiseiten so liest...da bekommt man ja Schnappatmung und nimmt seine Seite vom Netz bevor es zu spät ist... :(

    Lg Rolf

  • Hallo Rolf,

    nachdem ich im Forum des Bundesbeauftragten für Datenschutz gerade ziemlich intensive Diskussionen um Kunstfreiheit (bei uns Veranstaltungsfotos), Tracking und IP-Adressen führe, kann ich nur empfehlen, die Frage dort im Forum zu stellen. Wir sind ja hier ein technisches Forum und keine Rechtsberatung. Jede Empfehlung von mir könnte dich verleiten, dich in relativer Rechtssicherheit zu wiegen um dann böse zu Erwachen, wenn die Post vom Abmahnanwalt kommt. Selbst wenn am Ende immer noch ein Richter entscheidet, kann man am Beginn nicht sagen, für welche der bestehenden Möglichkeiten sich der Richter entscheidet. Aufwand und Kosten entstehen auf jeden Fall.

    Die beiden wesentlichen Themen, die Deine Seite betreffen, habe ich schon mal verlinkt.

  • Hej,

    eine Frage die sich mir stellt ist, wie weise ich den Vorgang "Double Opt In" im Nachgang technisch nach.

    Meine Kontaktseite hat nun einen Bestätigungsbutton. Ich kann die Nachricht nur versenden

    wenn unten zugestimmt wird. Ich bekomme eine Mail.
    https://pospad.com/kontakt.html

    Als Antwort geht die ErfolgsURL von "System" an den Kundenbildschirm.

    Wie könnte ich die ErfolgsURL richtig beweisen dass die Antwort stattgefunden hat ?

    1. Schritt - durch Absenden bekomme ich eine Mail.

    2. Schritt - Für die ErfolgsURL suche ich einen Nachweis

    Auch bei anderen Vorgängen könnte man das gebrauchen.

    viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Bernd,

    bei einem einfachen Kontaktformular brauchst Du nach meiner Auffassung kein Double-Opt-In. Zur Nachweisführung bietet sich das Log-Protokoll des Hosting-Providers an. Anstelle des Kontrollkästchens kannst Du auch den Datenschutzhinweis als Beschreibungstext und mit selbem Inhalt als Zusatztext verwenden. Damit hast Du auf der bei Dir eingehenden Mail den Wortlaut der gesendeten Nachricht. Für weitere Fragen zum Datenschutz am besten mal in dem in meiner Signatur verknüpften Forum stöbern.

  • Moin,

    hat jemand ne Idee wie man Double in/out im Gästebuch realisieren kann?

    Unser Firmenanwalt meinte, damit wären wir definitiv auf der sicheren Seite, alles andere kann, muss aber nicht!

    Danke

  • Hallo zusammen,

    also "mein" Anwalt meint, dass fast nichts sicher ist. Es ginge immer nur um "Risikominimierung".

    ;)

    ruster.MEDIA
    Inhaber: Sonja Ruster
    Zeta 17.2.2 | Business

    🌞

  • Gerhard Wiesmeth :

    ein Gästebucheintrag ist ja nun mal eine ganz freiwillige Sache, Ich empfehle daher, sich mal den Beitrag "Datenschutz im Ladengeschäft - wenn Wohltat zur Plage wird". Verfasser dieses Threads ist übrigens Moderator im DS-Forum des Bundes.

  • Opt-In für das Gästebuch ist nicht möglich.

    Ich glaube momentan drehen alle etwas durch und schwingen dann, um sich abzusichern und weil es am einfachsten ist, gleich die ganz große Keule.

    Warum sollte man im Gästebuch einen Double-Opt-In benötigen? Erstens ist das Gästebuch keine Mailingliste, die einem etwas sendet und zweitens kann man im Gästebuch auch ohne jegliche persönliche Daten einen Beitrag posten.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

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