Impressum/Cookies/Datenschutz...alles auf einer Seite?

  • Hallo Leute,

    ich hab noch einmal eine kurze Frage zu dem lästigen Thema Impressum und und und.

    Mein Kunde möchte auf der Startseite nur EINEN zusätzlichen Link haben, "Impressum".

    Dann soll sich eben dieses Impressum öffnen und alle anderen Themen wie Datenschutz, Haftung, Copyrights, Cookie-Hinweise, Recht auf Vergessen,.. sollen

    alle untereinander (schön unübersichtlich und endlos lang) auf dieser Seite aufgeführt werden.

    Auch wenn Ihr das alle ganz furchtbar findet (ich auch) wäre das rechtlich erlaubt? Oder müssen es getrennte Seiten sein?

    Reicht der eine Link "Impressum" auf der Startseite?

    VG Thomas

  • Hallo Thomas,

    Wenn Gesetze von Praktikern gemacht worden wären, stünde irgendwo: "Muss auf der Startseite erscheinen".

    Ist aber nicht so, statt dessen müssen wir die konkludente Herleitung der Antwort finden.

    Die Lösung ergibt sich aus den Formulierungen in Art. 12 DSGVO:

    1. Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten. Die Übermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch. Falls von der betroffenen Person verlangt, kann die Information mündlich erteilt werden, sofern die Identität der betroffenen Person in anderer Form nachgewiesen wurde.
    2. Der Verantwortliche erleichtert der betroffenen Person die Ausübung ihrer Rechte gemäß den Artikeln 15 bis 22. In den in Artikel 11 Absatz 2 genannten Fällen darf sich der Verantwortliche nur dann weigern, aufgrund des Antrags der betroffenen Person auf Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß den Artikeln 15 bis 22 tätig zu werden, wenn er glaubhaft macht, dass er nicht in der Lage ist, die betroffene Person zu identifizieren.

    Da haben wir in Abschnitt 1 die Worte transparent und leicht zugänglich. Damit ist geklärt, dass der Seitenbesucher nicht nach den Informationen suchen muss, sondern sie ihm auf Anhieb präsentiert werden. Dies bedeutet direkte Verlinkung von jeder Seite.

    Wenn Dein Kunde nur eine Seite für alles haben möchte, ist das solange kein Problem, wie der verwendete Link in der Fußzeile dann eben "Impressum + Datenschutz" lautet. Der Link "Impressum" allein lässt nicht erkennen, dass hier auch Datenschutz erklärt wird und verstößt damit gegen Transparenz und leichte Zugänglichkeit.

  • Hallo!

    Du kannst auch zur besseren Übersicht die einzelnen Punkte, diese mit Links zu den jeweiligen Absätzen einbauen.

    § 15

    § 16

    § 17

    Nennt sich Sprungmarken und Anker

    Beim erstellen von einem Link kann das ausgewählt werden.

    LG
    Andi

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    Ich verwende den Zeta Producer V16.X.X Express

    :)

  • Hallo Andi,

    genauso werde ich es machen. Hatte ich mir auch schon so überlegt. Anders ist es zu unübersichtlich.

    Danke!

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