Google Invisible reCAPTCHA einbinden?

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne auf meiner Website im Kontaktformular das neue Google Invisivle reCAPTCHA einbinden.

    Ist dies mit dem Zeta Producer einfach möglich und hat dies schon mal einer von euch gemacht?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

    VG Gudio

  • Hallo Guido,

    das Widget "Formular" unterstützt momentan offiziell nur das recaptcha V2. Wenn Du über die optionalen Einstellungen auf die Google-Recaptcha-Seite gehst, wird aber auch das "invisible" angeboten. Einfach mal ausprobieren, ob es klappt, und dann hier berichten.

  • Hallo Thomas,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Bei Google habe ich mich ja für das "invisible" angemeldet, Zeta blendet aber trotzdem die reCAPTCHA-Box ein (woher soll Zeta das ja auch wissen, habe ich ja nirgends angegeben).

    Habe schon versucht, ein neues Formular-Widget anzulegen und dies entsprechend der Google-Bescheibung anzupassen. Nur leider reichen meine HTML/JScript/PHP-Kenntnisse noch nicht aus. Vielleicht hat ja jemand dies schon mal gemacht?

  • Hallo Guido,

    in 08/15 würde ich jetzt antworten: "Ist ein Fall für die Entwickler von Zeta, das entsprechend anzupassen". Da ich mich gerade aber wegen meiner Tätigkeit im Verein intensiv in das Thema Datenschutz vertiefe, muss ich da jetzt erstmal ein STOPP setzen. Das invisible recaptcha basiert ja darauf, dass Google aus einer Analyse der Benutzerdaten schlussfolgert, dass es sich bei dem Besucher der Website tatsächlich um eine humanoide Person und nicht um einen Roboter handelt. Im Rückschluss müssten für diese Einschätzung personenbezogene Daten durch Google gesammelt worden sein, die die Analyse "Mensch" bestätigen. Ich übertrage die Frage mal in das Forum des Bundesdatenschutzbeauftragten, ob es hierzu bereits Erfahrungen oder Anwendungsberichte gibt.

  • Nachtrag: Persönlich bin ich ein großer Freund der Barrierefreiheit. Ein reCaptcha, gleich welcher Art, setzt aber Barrieren, die beispielsweise von Screenreadern, die bei Sehbehinderten oder Blinden zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Homepage führen. Ein Screenreader wird aufgrund seiner Funktionalität immer als Maschine identifiziert werden. Aus meiner Sicht dürfen wir den Spamschutz nicht auf dem Rücken der User austragen, bei denen wir nicht wissen, ob dieser "normal" oder "eingeschränkt" ist. Auf unserer Homepage sind daher alle Formulare "barrierefrei". In den letzten 4 Jahren hatten wir im Ergebnis genau einen Spammer, der die Kontaktadresse zugemüllt hat.

  • Ja, man muss sich fragen, ob man das reCHAPTCHA wirklich braucht und sollte es vielleicht zuerst einmal ohne versuchen.

    Wenn man sich aber dafür entscheidet, wäre es schön, man könnte das invisible reCHAPTCHA einbinden.

  • Das invisible recaptcha basiert ja darauf, dass Google aus einer Analyse der Benutzerdaten schlussfolgert, dass es sich bei dem Besucher der Website tatsächlich um eine humanoide Person und nicht um einen Roboter handelt. Im Rückschluss müssten für diese Einschätzung personenbezogene Daten durch Google gesammelt worden sein, die die Analyse "Mensch" bestätigen. Ich übertrage die Frage mal in das Forum des Bundesdatenschutzbeauftragten, ob es hierzu bereits Erfahrungen oder Anwendungsberichte gibt.

    Google sammelt doch nur Infos ob da eine Person sitzt, welche vielleicht die Maus leicht bewegt, oder sonst irgend was ähnliches, damit Google dies feststellen kann.

    Dabei werden keine Daten gesammelt welche nur annähernd unter diesen Punkt fallen: z.B. "Herr Mayer 1220 Wien" sind keine personenbezogenen Daten

    Art. 4 DSGVOBegriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

    1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

    LG
    Andi

    --------------------------------------------------
    Ich verwende den Zeta Producer V16.X.X Express

    :)

  • Hallo Andi,

    danke für den Weckruf, Ich habe wahrscheinlich die höchstzulässige Aufenthaltsdauer im BDSB-Forum überschritten.

  • Nachtrag:

    Leider, leider, leider gibt es m. E. auch ein Problem mit den Google-Webfonts, die (vielleicht schon jetzt) nicht datenschutzkonform sind:

    https://www.7media.de/wp-coaching/ds…-anforderungen/


    Es gibt wohl technische Möglichkeiten, die Schriften auf den eigenen Server downzuloaden und einzubinden. Die Frage ist, ob dies (bei jeder Schrift) (urheber-)rechtlich erlaubt ist.

    ruster.MEDIA
    Inhaber: Sonja Ruster
    Zeta 17.2.2 | Business

    🌞

  • Ich sehe das nicht so eng.

    1. Eine IP-Adresse selbst, solange ich sie nicht "verknüpfe" sagt nichts aus, ist nur eine Zahlreihe.

    2. Die IP-Adresse speichere nicht ich als Website Betreiber, sondern mein Provider!!!!

    Server-Log-Files

    Bei jedem Aufruf unserer Webseite durch einen Nutzer werden in einer Protokolldatei von unserem Hosting-Provider Informationen gespeichert. Diese sogenannten Log-Files beinhalten Informationen über abgerufene Dateien, Status-Codes, Zeitstempel und Systeminformationen. Diese Daten sind nicht personenbezogen, sie lassen keine Rückschlüsse auf die konkrete Person zu.

    Daneben werden in Log-Files auch IP-Adressen gespeichert. Für uns sind diese nicht ohne weiteres einer bestimmten Person zuordenbar.....

    Somit ist das auch erledigt.

    LG
    Andi

    --------------------------------------------------
    Ich verwende den Zeta Producer V16.X.X Express

    :)

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