Wir benötigen bei der Anlage eines Kundenkontos im Shop dringend eine Checkbox.
Siehe Info meiner Rechtsanwaltskanzlei:
"Frage: Muss für die Anlegung eines Kundenkontos eine Einwilligung eingeholt werden? Wenn ja, im Double- oder im einfachen Opt-In-Verfahren?
Es muss eine Einwilligung im einfachen Opt-In-Verfahren vorzugsweise durch das Anklicken einer Checkbox mit der Bezeichnung „Ja, ich möchte ein Kundenkonto anlegen“ oder einem vergleichbaren Text eingeholt werden.
Die Zusammenführung von Kundendaten in einem Kundenkonto ist eine nach der DSGVO einschlägige Datenverarbeitung, für die eine Rechtfertigung vorliegen muss.
Auf die Erforderlichkeit zur Vertragsdurchführung kann sich ein Online-Händler hier aber nicht berufen, weil ein Kundenkonto für den Vertrag nicht zwingend vorhanden sein muss. Insofern sind auch Bestellungen als Gast möglich und ausreichend.
Aus diesem Grund ist eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden notwendig. Eines Rückgriffs auf das Double-Opt-In-Verfahren bedarf es für ihre Einholung aber nicht, weil bei der Anlegung eines Kundenkontos keine Gefahr für ein Auseinanderfallen zwischen Kontoinhaber und Datensubjekt besteht, welche das Bedürfnis nach einer zweistufigen Verifikation wecken könnte.
Achtung: wird das Anlegen eines Kundenkontos mit einer Anmeldung zum Newsletter verbunden, ist für das Kundenkonto das einfache Opt-In, für den Newsletter hingegen dass Double-Opt-In vorauszusetzen."
Danke.