• Hallo,

    ich erstelle zwar Internetseiten, habe aber wenig Ahnung von Programmieren, sprich Codes und dergleichen.

    Ich habe ein paar einfache Fragen für einfachen Mann, wie mich.

    - Woher weiß oder sehe ich, ob meine Internetseite Cookies verwendet. Geschieht das automatisch vom Provider oder vom entsprechenden Programm, oder muss ich das in einem Code hinein programmieren.

    - Google Analystiks: Wird das automatisch erzeugt, oder muss ich dazu im Zeta Producer einen Analystik Code eingeben, damit ich in der Datenschutzerklärung darauf hinweisen muss,?

    Woher kann ich solche Informationen beziehen?

    Mit freundlichem Gruß
    Markus

    Zeta 17.0.4| Business

    Über 230 tolle und kostenlose Widgets für Zeta Producer: widget-zp.de

  • Hallo,

    ob eine Seite Cookies setzt kann man ggf. mit den Entwicklertools der verschiedenen Browser prüfen (googeln, wie das geht). Cookies werden ggf. von Code auf der Seite selbst gesetzt.

    Google Analytics wird nur genutzt, wenn Sie bei Google ein entsprechendes Konto angelegt und in Zeta Producer den entsprechenden Tracking-Code eingegeben haben.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Hallo Markus,

    am einfachsten ist das sicherlich per Aufruf der Seite in Google Chrome zu überprüfen. Dort am Anfang der Adresszeile auf das "sicher" oder "(i)" klicken und dann "website-Informationen anzeigen". Unter "Cookies" findet man dann weitere Angaben zu den verwendeten Cookies.

    Google Analytics: Der entsprechende Code wird in Zeta unter "Einstellungen" ->"Google" eingegeben. Nach gegenwärtigem Stand, siehe auch Diskussion unter https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=7828 ist Google Analytics aber ab dem 25. Mai für deutsche Webseiten nicht mehr verwendbar. Zu den Hintergründen mal bitte den Thread von unten beginnend lesen und dann ganz langsam und stetig die klassische Datenschutzbewegung "Kopf - Tisch - Kopf - Tisch" ausführen, bis die Kopfschmerzen verschwunden sind.

  • Hier bekommt man schneller Antworten, als ich die Fragen stellen kann. Ich muss schneller werden :)

    Das hilft mir weiter, da ich Sepsis habe, die einfach alles in der Datenschutzerklärung reinschreiben, ob Sie nun die Punkte wie zum Beispiel Google Analystiks haben oder nicht.

    Auch der Cookie Hinweis.

    Die Seiten die ich bei Kunden erstelle, haben maximal ein Kontaktformular und mehr nicht.

    Zum Beispiel https://zimmervermietung-lu.de, oder meine Seite https://pclu.de, https://www.brandschutz-lachat.de (alle mit Zeta erstellt)

    Die Frage ist halt, wenn ich einem Kunden eine Internetseite erstelle, wer denn letztendlich für den Inhalt der Datenschutzerklärung verantwortlich ist.

    Der Kunde könnte ja sagen, dass das Technische meiner Verantwortung unterliegt, da er sich damit nicht auskennt.

    Ich weiß nur, dass wohl Rechtsanwälte schon in den Startlöchern liegen und angeblich Software haben, die die Internetseite auf Regelverstöße (Datenschutzerklärung) scannt.

    Da komme ich schon ins grübeln, ob ich weiterhin Internetseiten anbiete.

    Denn ich möchte nicht, falls doch mal eine Abmahnung vor der Tür steht, der Kunde zu mir kommt und meint, es wäre meine Schuld, da ich ihn nicht aufgeklärt hätte, was ich so auch nicht könnte.

    Mit freundlichem Gruß
    Markus

    Zeta 17.0.4| Business

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  • Ich denke mal, dass es aktuell nicht schadet, wenn jeder der Webseiten erstellt auch ne Rechtsschutzversicherung hat.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Die Frage ist halt, wenn ich einem Kunden eine Internetseite erstelle, wer denn letztendlich für den Inhalt der Datenschutzerklärung verantwortlich ist.

    Der Kunde könnte ja sagen, dass das Technische meiner Verantwortung unterliegt, da er sich damit nicht auskennt.

    Verantwortlich für den Inhalt der Datenschutzerklärung ist der Betreiber der Webseite. Im Regelfall also der Kunde selbst. Da Du die technische Umsetzung der Inhalte realisierst, könnte der Kunde aber gegen Dich Haftungsansprüche stellen, wenn bestimmte datenschutzrelevante Vorgänge erst durch die technische Umsetzung entstehen. Eine einfache Umgehung wäre, in der Auftragsbestätigung gegenüber dem Kunden auf entsprechende technische Umstände hinzuweisen.

    Wenn die Datenschutzerklärung unrichtige Angaben enthält, wird diese ebenfalls angreifbar. Also lieber eine schlanke, übersichtliche Erklärung, als ein Wust von Text, in dem dann Fehler überlesen werden.

  • Vielen Dank erst mal.

    ......und ein schönes Wochenende an alle.

    Mit freundlichem Gruß
    Markus

    Zeta 17.0.4| Business

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