Wenn ich in der Adresszeile auf der Webseite bin http://xx-yy.de sehe ich, dass diese von Chrom als nicht sicher deklariert wird. Wie kann ich diese als https etc sichern? Ist das eine Verletzung der neune Datenschutzverordnung, wenn die Seite nicht sicher ist?
Unsichere Webseite
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Moin,
SSL-Zertifikat beim Hosting-Provider einrichten, danach in Zeta in den FTP-Einstellungen ein https:// vor die Webadresse setzen und anschließend veröffentlichen. Ob die Seite rot / grün / blau oder nicht gesichert ist, ist egal, solange keine pb. Daten übertragen werden, es also weder Kontaktformular noch Shop oder Gästebuch gibt oder Anwendungen, die pb. Daten an Dritte übertragen.
Die vorgestellte Seite ist aber ein klarer Fall für die Aufsichtsbehörde, da ein Tracking durch Google-Analytics erfolgt mit allen nur möglichen Fehlern. Um jetzt keine Abmahnanwälte loszuschicken, entferne ich die Verlinkung auf die Seite. Zur Umsetzung DSGVO, Tracking durch GA, Google-Webfonts, Informationspflichten, sicheren Verbindungen und notwendigen Einwilligungen wurde in den letzten Wochen schon genug hier im Forum geschrieben, da bitte einfach mal die Suche bemühen.
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Wieso soll Analytics nicht mehr erlaubt sein. Der Kunde hat darauf bestanden, dass dies bleibt. Ich meine Analytics kann ja gleich den Laden dicht machen, wenn der Service eh verboten wäre) Was ist denn sonst deiner Ansicht nach nicht korrekt? Weil ich weiß einfach nicht mehr weiter (wir haben ja in unserer Datenschutzerklärung darauf hingewiesen)
Des Weiteren scheint es mit dem Zertifikat aber nicht ganz so einfach zu sein. Wir sind bei Strato und haben das SSL Zertifikat unserer Seite zugewiesen. Dann in den FTP Einstellungen wie beschrieben die Domain geändert und hochgeladen aber es scheint nicht zu funktionieren.
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Alles ok. Mein Provider sagte, dass die Umstellung bis zu 24 Stunden dauern kann. Ich melde mich später nochmal, wenn es nicht klappt
Danke schonmal -
Wieso soll Analytics nicht mehr erlaubt sein. Der Kunde hat darauf bestanden, dass dies bleibt. Ich meine Analytics kann ja gleich den Laden dicht machen, wenn der Service eh verboten wäre) Was ist denn sonst deiner Ansicht nach nicht korrekt?
Zur GA im allgemeinen siehe Positionspapier der Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder. Zu den Anforderungen unter BDSG-alt siehe https://blog.zeta-producer.com/google-analyti…er-datenschutz/
Wenn Du den Blogbeitrag durchgelesen hast, wirst Du erkennen, was alles falsch bei der jetzigen Einbindung ist.
Grundsätzlich, wenn andere weiterhin GA verwenden, tun sie dies auf eigenes Risiko. Ist eine persönliche Kalkulation, ab wann 4% des weltweiten Umsatzes als Bußgeld schmerzhaft werden.
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Hallo Thomas
ich hab mir das blog angeschaut.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. Der link zum Beispiel eines Verfahrensverzeichnis geht auf Deine Seite mit einer Fehlermeldung.
lg Heri
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Hallo Heri,
das Verfahrensverzeichnis als Jedermannsverzeichnis war veröffentlichungspflichtig nach BDSG-alt. Das BDSG-neu enthält keine Regelung zum Verfahrensverzeichnis. Mit der DSGVO wurde hingegen neu ein "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" eingefügt, welches jede datenverarbeitende Stelle zu führen hat, dass aber nicht veröffentlichungspflichtig ist. Wir haben unser Verzeichnis (als Hilfestellung für andere Vereine) aber trotzdem veröffentlicht unter https://www.hanabi-pirna.de/verzeichnis-vo…etigkeiten.html.
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Morgen Thomas
schon klar, wollte nur drauf hinweisen, dass der link auf eine "nicht gefunden" Seite geht.
Schönen Sonntag ...
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