In der Diskussion um die Zulässigkeit von Cookies, die das Speichern von Benutzerdaten erlauben, deutet sich nach Vorlage eines richterlichen Rechtsgutachtens an, dass ein voreingestelltes Zustimmungskästchen als "unzulässig" bewertet wird. Die vollständige Meldung findet Ihr unter anderem auf https://www.n-tv.de/technik/Vorein…le20921983.html
Sollte der EuGH entsprechend entscheiden, bedeutet dies für alle Cookies zum Benutzerverhalten, dass hier ein "Opt-In" erforderlich ist. Dies entspricht genau dem Standpunkt, zu dem sich die DSK am 26.04.2018 positioniert hat.