Hallo! Aktuell nutzen wir noch einen externen Besucherzähler, dies möchte ich ändern, wegen dem DSGVO, natürlich ist es deutlich auf der Homepage genannt, nun geht ein eigenes Script ja sehr ähnlich vor, die IP wird gespeichert, damit der Besucher nicht doppelt gezählt wird, welcher Vorteil könnte sich hier ergeben b.z.w. welcher Hinweis wäre notwendig?
Bei Umfrage-Scripten das identische, die IP wird meistens gespeichert damit man quasi nicht tausende Stimmen hat, das nutzen große Zeitungen im Netz auch, aber wie sollte man das im Rahmen der Datenschutzvereinbarung mitteilen? Hier setze ich aktuell noch kein Tool ein.
Viele Grüße Stefan