Zitathttp://https//www.haendlerb…line-handel.pdfNach § 2 Abs.1 S.1, 2 PAngV muss der Grundpreis neben dem Gesamtpreis in unmittelbarer Nähe angezeigt werden. Der Grundpreis ist dabei in der Detailbeschreibung- und sofern auch auf den Produktübersichtsseiten und/oder an anderer Stelle im Online-Shop mit Preisen geworben wird – auch dort
anzugeben. Nicht ausreichend ist es, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu
nennen, die nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden kann
Moin liebes ZP-Team,
ich wünsche mir für ein nahes Update die Möglichkeit, den Grundpreis in direkt Nähe zum Gesamtpreis anzuzeigen.
Derzeit muss das händisch bei jedem Artikel und JEDER Variante angegeben werden, was sehr mühselig ist. Bei Staffelpreisen ändert sich das mit jeder Variante/Staffel
Perfekt wäre natürlich ein Automatismus der den Preis selbst errechnet, dafür braucht es natürlich eine Datengrundlage im Artikel, ich wüsste jetzt gerade nicht wie man das angeht ohne größere Änderungen, darum füge ich einen Link zum Thema im Zitat bei
Danke für Ihre Aufmerksamkeit