Nochmal Google-Webfonts und DSGVO/Anpassung der Datenschutzerklärung

  • Hallo allerseits,

    ich habe einen Google-Webfont gemäß Handbuch erfolgreich eingebunden.

    Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage, ob ich die Passage zu Google-Webfonts in meiner Datenschutzerklärung gänzlich löschen kann oder ob ich diese besser nur an die neuen Gegebenheiten anpasse.

    „Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in Ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.“

    Diese Aussage ist meiner Meinung nach ja weiterhin vollumfänglich gültig.

    Nur die nachfolgende Passage ist nun nicht mehr zutreffend:

    „Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse diese Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web-Fonts erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der einheitlichen Darstellung des Schriftbildes auf seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.“

    Stattdessen könnte ich mir etwas in dieser Art vorstellen:

    Entgegen gängiger Praxis sind die von uns genutzten Google-Webfonts auf dem Server gespeichert, auf dem auch diese Webseite betrieben wird. Somit nimmt Ihr Browser keine Verbindung zu Google-Servern auf, um die Google-Webfonts darstellen zu können.

    Bei diesem letzten Absatz bin ich mir nicht sicher: „Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.“ Dieser Teil dürfte wahrscheinlich auch nicht für die DSGVO relevant sein.

    Vielen Dank für Eure Meinungen und viele Grüße

    Tom

  • Hallo Tom,

    inhaltlich wäre das natürlich richtig. In meinen Augen kann und sollte auf den Hinweis jedoch verzichtet werden, da ja hier keine personenbezogenen Daten verarbeitet oder übermittelt werden. Alles bleibt auf dem Server. Die Datenschutzerklärung soll den Benutzer ja nicht verwirren, sondern nur auf für ihn relevante Dinge/Verarbeitungen hinweisen. Wie du Schriften einbindest und von welchem Anbieter, ist da nicht offenlegungspflichtig. Natürlich nur, sofern die Schriften selbst gehostet werden.

    Viele Grüße

    Tobias

  • Sehe ich auch so. Liest ja eh keiner, und wenn es jemand liest, verwirrt es nur.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Entgegen gängiger Praxis sind die von uns genutzten Google-Webfonts auf dem Server gespeichert, auf dem auch diese Webseite betrieben wird. Somit nimmt Ihr Browser keine Verbindung zu Google-Servern auf, um die Google-Webfonts darstellen zu können.

    Zum Einen ist dieser Satz ausreichend und bedarf keiner weiteren Erläuterung, zum Anderen kann er ruhig fett geschrieben werden. Falls es doch mal einer liest, könnte dies zum Nachdenken veranlassen, was denn auf anderen Webseiten mit seiner IP-Adresse im Hintergrund passiert.

  • Hallo Hanabi,

    ich teile persönlich absolut deine Meinung. Ich versuche auch immer auf Cookie-Banner zu verzichten. Ich habe manches Mal auch das Bedürfnis darauf hinzuweisen. Jedoch geht es in der Datenschutzerklärung ja rein um die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Und nicht darum, was die Webseite nicht macht.

    Somit: Rein rechtlich gehört so ein Satz nicht da rein, moralisch schon ;)

    Viele Grüße

    Tobias

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