Hallo allerseits,
ich habe einen Google-Webfont gemäß Handbuch erfolgreich eingebunden.
Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage, ob ich die Passage zu Google-Webfonts in meiner Datenschutzerklärung gänzlich löschen kann oder ob ich diese besser nur an die neuen Gegebenheiten anpasse.
„Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in Ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.“
Diese Aussage ist meiner Meinung nach ja weiterhin vollumfänglich gültig.
Nur die nachfolgende Passage ist nun nicht mehr zutreffend:
„Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse diese Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web-Fonts erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der einheitlichen Darstellung des Schriftbildes auf seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.“
Stattdessen könnte ich mir etwas in dieser Art vorstellen:
Entgegen gängiger Praxis sind die von uns genutzten Google-Webfonts auf dem Server gespeichert, auf dem auch diese Webseite betrieben wird. Somit nimmt Ihr Browser keine Verbindung zu Google-Servern auf, um die Google-Webfonts darstellen zu können.
Bei diesem letzten Absatz bin ich mir nicht sicher: „Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.“ Dieser Teil dürfte wahrscheinlich auch nicht für die DSGVO relevant sein.
Vielen Dank für Eure Meinungen und viele Grüße
Tom