Schutz vor Abmahnungen wegen Google Fonts

  • Wie Sie sich vor Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Webfonts schützen können, hängt von der genutzten Zeta Producer Version ab. Hier ein paar Tipps * für die verschiedenen Versionen:

    Version 16

    • Nutzen Sie mindestens Version 16.6, in der ausgewählte Webfonts automatisch lokal gespeichert und über den eigenen Webserver bereitgestellt werden.
    • Platzieren Sie in jedem Projekt das Widget Cookie-Consent (nicht nur wegen Google Fonts).

    Version 15 und 14

    • Hosten Sie Webfonts auf dem eigenen Server damit die Schriften auch ohne Einwilligung des Benutzers direkt angezeigt werden.
    • Alternativ: deaktivieren Sie Webfonts (relevant hierfür ist nur der Punkt 1 im Handbuch-Artikel) komplett, damit nur Standard-Schriftarten (nicht von extern) genutzt werden. Dadurch sieht die Website dann aber ggf. etwas langweiliger aus.
    • Am einfachsten lösen Sie das Problem durch ein Update auf Version 16 und die Hinweise weiter oben unter "Version 16".

    Ältere Versionen

    • Stellen Sie sicher, dass im Projekt keine Webfonts genutzt werden. Gehen Sie dazu im Layout-Editor (Button "Layout") alle Einstellungen für Schriftfamilien (und ggf. auch einzelne Artikel, falls Sie darin mal "weitere Schriftarten" gewählt hatten) durch und stellen Sie sicher, dass sie hier lediglich eine der folgenden websicheren Schriftarten nutzen:
      • Arial
      • Verdana
      • Tahoma
      • Trebuchet MS
      • Georgia
      • Palatino
      • Times New Roman
      • Courier New
    • Am einfachsten lösen Sie das Problem durch ein Update auf Version 16 und die Hinweise weiter oben unter "Version 16".

    * Dies stellt keine rechtssichere Beratung dar, da wir keine Anwälte sind. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, konsultieren Sie einen entsprechenden Fachanwalt.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

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