Google-Fonts Einbindung nicht DSGVO-konform (Landgericht München)

  • Es läuft aktuell eine große Abmahnwelle, die alle Webseitenbetreiber und Webdesigner betrifft, die Google Fonts (ehemals: Google Web Fonts) auf ihrer Seite benutzen.

    Gerade bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts wird eine Verbindung zu Servern von Google in den USA hergestellt. Dadurch wird automatisch die IP-Adresse des Website-Besuchers an Google übermittelt und gespeichert. Die Daten der Website-Besucher liegen damit auf den Google-Servern und sind im Vergleich zur DSGVO nicht ausreichend vor dem Zugriff des US-Geheimdienstes geschützt. Da Webseitenbesucher keinen Einfluss auf die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten haben, stellt dies eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar.

    Das Landgericht München I (LG München I, Az. 3 O 17493/20) hat Anfang 2022 entschieden, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts einen solchen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.

    Quelle: eRecht24

    Als Verwender von Zeta Producer kann ich nicht verhindern, dass das Google Fonts aufgerufen werden. Meine Seiten sind also abmahnungsgefährdet, wenn ich außer den Standardfonts nur "Impact" verwende.

    Der Font wird also nachgeladen!

    Was ist zu tun?

    Vorschlag: Benötigte Fonts lokal vom eigenen Server laden. Dazu fehlt allerdings ein passendes Script oder CSS - oder habe ich da etwas übersehen?

    Danke für die Hilfe

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