Hallo, - kurze Frage an die Firma ZETA..
Eine Kundin von mir, für die ich die Homepage erstelle und pflege, hat eine Abmahnung erhalten,
punkto Googlefonts. Der abmahende Anwalt hat ein Screenshot beigefügt. Dieser soll aufzeigen,
dass meine Kundin/Mandantin das Urheberrecht DSGVO/GOOGLE FONTS missachtet hat. In den
Bereichen, die dort als Screenshot aufgezeigt werden, bewege ich mich aber gar nicht. Ich habe die
Eingaben, die beanstandet werden, so nicht vorgenommen. ich gehe daher davon aus, dass diese bereits im ZETA-Layout enthalten waren?
Ich habe auf der Homepage meiner Mandantin nur ganz normale Schrifttypen genutzt.
Was ist da passiert? Wie konnte es zu diesem "Fehler" kommen, welcher jetzt meiner Mandantin/Kundin
angelastet wird? Es geht um die Homepage https://www.psychotherapie-was-waere-wenn.de
Gestern habe ich webfonts-deactive vorgenommen mit der Ziffer "1", wie von ZETA vorgeschlagen.
Die Momentaufnahme des Anwalts kann sich /lt Brief, nur um den 12.10.2022 herum handeln. Unter Umständen
war da vielleicht noch ein "alter Stand" auf der Page meiner Kundin. ? (ich habe noch alle Datensicherungen...)
Gruss Axel Westdörp