Mandantin/Kundin - Abmahnung GOOGLE FONTS...

  • Hallo, - kurze Frage an die Firma ZETA..
    Eine Kundin von mir, für die ich die Homepage erstelle und pflege, hat eine Abmahnung erhalten,

    punkto Googlefonts. Der abmahende Anwalt hat ein Screenshot beigefügt. Dieser soll aufzeigen,

    dass meine Kundin/Mandantin das Urheberrecht DSGVO/GOOGLE FONTS missachtet hat. In den

    Bereichen, die dort als Screenshot aufgezeigt werden, bewege ich mich aber gar nicht. Ich habe die

    Eingaben, die beanstandet werden, so nicht vorgenommen. ich gehe daher davon aus, dass diese bereits im ZETA-Layout enthalten waren?
    Ich habe auf der Homepage meiner Mandantin nur ganz normale Schrifttypen genutzt.
    Was ist da passiert? Wie konnte es zu diesem "Fehler" kommen, welcher jetzt meiner Mandantin/Kundin

    angelastet wird? Es geht um die Homepage https://www.psychotherapie-was-waere-wenn.de

    Gestern habe ich webfonts-deactive vorgenommen mit der Ziffer "1", wie von ZETA vorgeschlagen.
    Die Momentaufnahme des Anwalts kann sich /lt Brief, nur um den 12.10.2022 herum handeln. Unter Umständen

    war da vielleicht noch ein "alter Stand" auf der Page meiner Kundin. ? (ich habe noch alle Datensicherungen...)
    Gruss Axel Westdörp

  • Servus,

    Im Grunde ist das Schreiben vom Belustigungs-Anwalt mit falschem Mandant.

    Lassen Sie mich raten: Es handelt sich um RA Kilian Lenard der bei tausenden Abmahnungen den Mandanten Martin Ismail aus Hannover nur vertritt? Sie müssten noch jede einzelne Seite prüfen - die Indexseite ist okay - und schauen Sie, dass wirklich keine webfonts geladen werden. Nicht dass im Texteditor noch eine andere Schrift verwendet wurde.

    LMGTFY
    LMGTFY
    de.lmgtfy2.com

    Sollte der Anwalt noch mal schreiben, was unwahrscheinlich ist (Crawl) dann gibt es bei der IT Recht Kanzlei München für den Anwalt Kilian Lenard ein fertiges Musterschreiben.

    VG

  • Herzlichen Dank, - ja - es ist dieser RA Kilian Lenard... :) Er lebt unter sehr luxuriösen Umständen..
    Einer der Abgemahnten wollte ihn mal persönlich besuchen, hat ihn aber leider nicht angetroffen. :)

  • Also Pustekuchen. Trotzdem hat er natürlich recht, aber wie er das Schreiben aufgesetzt hat, versucht er nur Kohle zu Schöffeln. Das ganze Schreiben ist juristisch ungenügend. Nicht zahlen! Der lässt es zu keinem Prozess kommen, sonst wäre er beruflich tot.

    Also immer brav alle Fonts selbst hosten ;)

    VG

  • Hallo Axel,

    um auf Deine Ausgangsfrage zurückzukommen: Ja, in Zeta werden außer "Arial" noch andere Schriftarten verwendet. Dem Abmahnansatz ist es übrigens egal, ob nun freie Schriftarten von Google, Wikipedia oder preusstype.com heruntergeladen werden. Es gibt zehntausende Schriftarten fürs Web, aber nur eine Handvoll, die bereits im Betriebssystem der Endgeräte enthalten ist.

    Schaue Dir https://zeichenschatz.net/typografie/websichere-schriften/ an. Für Android gibt es keine einzige Schriftart, die vorinstalliert ist.

    Wenn sich Zeta in der Layoutgestaltung auf die websicheren Fonts beschränkt, würden alle mit Zeta erstellten Seiten ziemlich gleich aussehen.

    Zum Thema DSGVO gibt seit 2018 einen eigenen Forenbereich, bereits 2019 wurde über Datenschutz FAQ u.a. Webfonts, etc.. diskutiert. Ungefähr zum selben Zeitpunkt wurde auch eine erste Anleitung zum Selbsthosten der Fonts geschrieben.

    Über die Frage, wer wofür haftet, kann man sich trefflich streiten: Wenn im Vertrag drinsteht "das zu liefernde Werk entspricht der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechtslage", müsse man die damalige Rechtslage prüfen. Wenn im Vertrag anderes drin steht, muss man das prüfen.

    Ich habe noch keine Werbung von Zeta gesehen, die von einer "rechtssicheren Webseite" spricht. Mit einer Webseite bewegt man sich genauso wie mit einem Auto im öffentlichen Raum. Für die Verkehrssicherheit ist der Fahrzeugführer verantwortlich. In diesem Vergleich sind die Rollen wie folgt verteilt:

    Zeta: Hersteller des Presswerkes, mit dem die Karosserie hergestellt wird

    Webdesigner: Autohersteller im Manufakturbetrieb

    Seiteninhaber: Fahrzeughalter + Fahrzeugführer

    Seitenbesucher: Fußgänger

    Frage: Warum soll der Hersteller der Maschine des Presswerkes dafür haften, dass der Fahrzeugführer den Pkw auf dem Gehweg parkt, so dass sich der Fußgänger gefährdet fühlt?

    PS1: Parken auf dem Gehweg wird vom Ordnungsamt bestraft, dem Äquivalent zur Datenschutzbehörde.

    PS2: Allein in Deutschland gibt es rund 17 Millionen Domains, da ist noch viel Platz für Abmahnungen.

  • Also Pustekuchen. Trotzdem hat er natürlich recht, aber wie er das Schreiben aufgesetzt hat, versucht er nur Kohle zu Schöffeln. Das ganze Schreiben ist juristisch ungenügend. Nicht zahlen! Der lässt es zu keinem Prozess kommen, sonst wäre er beruflich tot.

    Also immer brav alle Fonts selbst hosten ;)

    VG

    Dankeschön für die Unterstützung :)

  • Hallo Hanabi, ZETA hat auch rechtzeitig (!) zu den Abmahnungen ein Statement abgegeben, über emails. Falls es falsch rüber gekommen ist,... ich sehe ZETA dort nicht in der Verantwortung, - ich möchte nur, dass ICH vielleicht etwas mehr Rechtssicherheit erlange, wenn ich mich um Homepages kümmere. Ich hatte zwar geschrieben "ich gehe davon aus, dass sich das Beanstandete bereits im Layout befunden hat..." Das würde dann erklären, woher der Anwalt sich den Screenshot gezogen hat. DAS ALLEINE hat mich interessiert, denn ich finde diese Zeile nicht, welche der Anwalt beanstandet hat. Dabei habe ich keine Änderungen vorgenommen, höchstens webfonts-deactive. Nochmals .. DARUM GEHTS MIR... Nicht um etwaige Fehler von ZETA oder MIR... ich fühle mich gut betreut und unterstützt, auch durch rechtzeitige Warnungen innerhalb der ZETA-emails. Gruss ..: Axel

  • Hallo Axel,

    mein Beitrag war tatsächlich "Frustabbau" X( , sollte aber zum Einen verdeutlichen, weshalb Zeta in den Vorlagen Webschriftarten verwendet (weil Webtexte ansonsten nur "9 Graustufen" hätten), zum Anderen aber auf die Verantwortung der Seitenbetreiber abzielen (Sinnbild Auto).

    Nun zurück zum Tagesgeschäft: Die Abmahnung zielt ja primär auf Schmerzensgeld ab, da gibt es aber auch eine Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Wenn Ismail weiß, dass Google-Schriftarten bei ihm Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen verursachen, ist er zur Schadensminderung in der Pflicht, nicht vorsätzlich nach Schmerz zu suchen, indem er gezielt robots/crawler benutzt, um gezielt Seiten aufzusuchen, die diese schmerzhaften Inhalte haben.

    Jedes Spielkasino kann gegen einen Spielsüchtigen Hausverbot erteilen, jede Kneipe einen Alkoholiker rauswerfen.

    "Hallo Ismail (DE), Hallo Eva (AT) und alle anderen "Webfonts-Schmerzgefährdeten", Ihr habt hier Hausverbot. Es ist Euch untersagt, Unsere Seiten zu besuchen. "

  • Hallo,

    auch ich habe die Tage eine Abmahnung erhalten und mich mehrmals schlau darüber gemacht. Die Fonts sind schon entfernt und "selbst gehostet" wie in der Zeta-Support-Beschreibung beschrieben. Klappt super. Ich warte nun ab und lasse erstmal alles beruhen. Man sollte auf keinen Fall die Geforderte Summe Zahlen.

    Liebe Grüße.

  • Hallo,

    auch ich habe die Tage eine Abmahnung erhalten und mich mehrmals schlau darüber gemacht. Die Fonts sind schon entfernt und "selbst gehostet" wie in der Zeta-Support-Beschreibung beschrieben. Klappt super. Ich warte nun ab und lasse erstmal alles beruhen. Man sollte auf keinen Fall die Geforderte Summe Zahlen.

    Liebe Grüße.

    nicht zahlen ist zu ächst einmal der richtige Ansatz. Reagieren sollte man trotzdem, da irgendwo in der Abmahnung auch ein Auskunftsverlangen formuliert ist / sein sollte, auf welches man nach DSGVO antworten muss. Entsprechende Muster gibt es zuhauf im Netz, Beispielsweise unter e-Recht 24 oder ra plutte.

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