Datenschutz-Verstoß: Achtung, Abmahnwelle!

  • Ja, ist momentan ein Elend. Hatte auch ein paar Schreiben der besagten Kanzlei erhalten (diverse Landingpages). Die Forderung zu begleichen ist ein pragmatischer Weg, damit wird allerdings ein solches "Gebaren" unterstützt. Meine rein private Handlungsempfehlung (und somit keine Rechtsberatung)

    • nicht reagieren und abwarten, was sich tut *)
    • Originalvollmacht anfordern
    • Information an das Finanzamt, da auch Mehrwertsteuer berechnet wird. Diese muss vom Rechnungssteller vorschüssig abgeführt werden und nicht erst nach Zahlung der Abmahnung.
    • Information n die zuständige RAK wegen berufsschädigendem Handel
    • eigenen Anwalt nehmen, insbesondere wenn die Abmahnung von der anderen Seite weiter vorangetrieben wird.

    *) Unbedingt darauf achten, ob in dem Schreiben eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO angefordert wird. Dieser "Nebenkriegsschauplatz" verdient Beachtung, da eine Auskunft innerhalb von 4 Wochen erledigt sein muss. Wobei in den mir bekannten Fällen zunächst noch keine eindeutig identifizierbare Person mit Anschriftsdaten (an welche eine Auskunft gehen könnte) zu entnehmen war. Der Name allein reicht nicht aus.

    Grüße

    Michael

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