In den ZP-Layouts findet sich im Bereich "Impressum" immer der Hinweis "Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Max Mustermann"; auch bei den neuen Vorlagen
Stripe Responsive - Architekt und Top Responsive - VivaDecor aus Juli 2023, obwohl lt. Medienstaatsvertrag von 2021 im Impressum zur inhaltlichen Verantwortlichkeit ein neuer Hinweis stehen sollte - etwa:
"Inhaltlich verantwortlich i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV: Max Mustermann"
Ist der neue Hinweis rechtlich notwendig oder kann der alte Hinweis weiter bestehen bleiben? Für Infos wäre ich Euch sehr dankbar.
Viele Grüße
Janni
P.S.: Hier noch Links zum Thema:
Medienstaatsvertrag löste Rundfunkstaatsvertrag ab - optikernetz.de
Impressum rechtssicher: Das geht ganz einfach. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erfahren Sie worauf es ankommt. (aktivkanzlei.de)
Viele