Shop PDF Rechnung/en

  • Einen schönen guten Tag in die Runde,

    aktuell werden im Shop die Rechnung/en als PDF versendet.

    Ab 2025 erfüllen PDF Rechnung/en nicht die Anfroderungen der EN 16931-1:2017 und sind daher kleine Rechnung/en im Sinne des Gesetztes.

    Frage: Wie handhabt Ihr das? Oder was plant Zeta Producer?

    Danke für Eure Nachricht und beste Grüße

    Michael

  • Ich würde in Richtung ZUGFeRD-Format tendieren, da hierfür lediglich xml-Daten in die PDF integriert werden müssten. Diese sollten sich aus der Shop-Datenbank separieren lassen. Bis zur Bereitstellung als ZUGFeRD-Format ist lediglich in der Kaufabwicklung ein zusätzliches Abfragefeld "Ich stimme der Rechnungslegung im PDF-Format (ohne XML-Daten) zu" erforderlich.

  • Ich würde in Richtung ZUGFeRD-Format tendieren, da hierfür lediglich xml-Daten in die PDF integriert werden müssten. Diese sollten sich aus der Shop-Datenbank separieren lassen. Bis zur Bereitstellung als ZUGFeRD-Format ist lediglich in der Kaufabwicklung ein zusätzliches Abfragefeld "Ich stimme der Rechnungslegung im PDF-Format (ohne XML-Daten) zu" erforderlich.

    Hallo Hanabi, das mit einem zusätzlichem Abfragefeld bzw Zustimmung wäre eine sehr gute Option. viele grüße Michael

  • naja, das gilt ja nicht für alle und muss auch nicht SOFORT umgesetzt werden :

    Ausnahmen Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise

    Nicht in jedem Anwendungsfall ist die Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtend. So können Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) weiterhin als “sonstige Rechnungen" im oben genannten Sinne übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform.

    Gleiches gilt für Fahrausweise. Ebenfalls ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach Paragraf 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind. Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen - IHK Darmstadt

    Ich nutze den Zeta Producer 16.8.7 Premium - :evil: :thumbup:
    Ich meine es auch nicht böse :P

  • naja, das gilt ja nicht für alle und muss auch nicht SOFORT umgesetzt werden :

    Ausnahmen Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise

    Nicht in jedem Anwendungsfall ist die Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtend. So können Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) weiterhin als “sonstige Rechnungen" im oben genannten Sinne übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform.

    Gleiches gilt für Fahrausweise. Ebenfalls ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach Paragraf 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind. Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen - IHK Darmstadt

    Hallo Nemesis, bitte, bitte, bitte.... nicht falsch verstehen. Hier geht es um E-Rechnungen über einen Online SHOP Einkauf und hier ist Redebedarf oder bist Du Anwalt? Beste Grüße Michael

  • Hallo Nemesis, bitte, bitte, bitte.... nicht falsch verstehen. Hier geht es um E-Rechnungen über einen Online SHOP Einkauf und hier ist Redebedarf oder bist Du Anwalt? Beste Grüße Michael

    Danke Michael, man muss irgendwann handeln! Denke es betrifft einige Shops.....

    Ich verwende ZP 17.2.4;)

    Grüße Ela

  • Hallo nochmal, also wir sind ja auch keine Anwälte, aber eines sollten wir hier ggf. gemeinsam klären, nur damit alle über das selbe reden:

    Meiner Meinung nach ist ab 2025 nur verpflichtend, dass Firmen E-Rechnungen annehmen, also empfangen können (das betrifft uns also nicht).

    Der Versand von E-Rechnungen (was dann auch unser Shop-Widget betrifft) wird wohl erst ab 2027 verpflichtend.: https://www.heise.de/news/Bundesrat…25-9663131.html

    Sehen das alle so?

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Folgende Info bekam ich eben:

    Unserer Meinung nach, muss keiner zwingend ab 2025 E-Rechnungen erstellen. Das folgt erst später. Zeta wird sich den Sachverhalt im 1. Halbjahr 2025 ansehen und dann ggf. weitere Infos bekanntgeben.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Hallo liebes Forum,

    fakt ist doch, ab dem 1. Januar 2025 gelten für Shop-Betreiber zwei bedeutende gesetzliche Neuerungen. Neben dem Barrierefreiheitstärkungsgesetz (1*) tritt das sogenannte „Wachstumschancengesetz“ in Kraft, offiziell bekannt als „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“. Dieses verpflichtet Shop-Betreiber dazu, elektronische Rechnungen auszustellen, da einfache PDF-Rechnungen nicht als E-Rechnungen (2*) im Sinne des Gesetzes anerkannt werden.

    Ich werden mit diesen Informationen tagtäglich mehrfach per e-Mail bombardiert.
    Bin ich den der einzige????? Das kann doch nicht sein???

    1*: (Barrierefreiheit - Was macht hier Zeta Producer? Ist hier was in Planung?)

    2*: Im B2B Shop-Bereich müssen E-Rechnungen erstellt werden können.

    Lieber Stefan, kann Zeta Producer wirklich garantieren, dass ab 2025 niemand zwingend E-Rechnungen erstellen muss? Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

    Ich werde meine Kunden darauf hinweisen, dass Zeta Producer den Sachverhalt zunächst prüfen möchte. Allerdings ist mir diese Aussage zu vage, vor allem weil erste Kanzleien vermutlich schon bereitstehen, um Abmahnungen auszusprechen.

    Daher werde ich meinen Kunden empfehlen, ihren Onlineshop vorübergehend zu deaktivieren, bis mehr Klarheit herrscht.

    Beste Grüße,

    Michael

  • 1*: (Barrierefreiheit - Was macht hier Zeta Producer? Ist hier was in Planung?)

    Lieber Michael,

    eine konkrete, technische Frage kann ich gerne beantworten (z.B. "enthalten Shop-Bilder auch Alt-Texte?"). Mir fehlt aber die Zeit und oft auch das rechtliche Verständnis, irgendwelche neuen Gesetze zu recherchieren und Anforderungen daraus zu interpretieren - das sollten wir Anwälten überlassen.

    Deine Frage, ob 2025 wirklich keiner eine E-Rechnung erstellen "muss", habe ich nochmals weitergegeben.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • ich fragte heute nicht nach um jemanden (Zeta Team) zu ärgern.

    So hatte ich es auch nicht aufgefasst. Ich verstehe die Verunsicherung absolut.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Quba Viewer

    Da stehen nee ganze Menge Info und vielleicht hilft es dem ein oder anderen. Laut meinem Steuerberater muss ich empfangen können und die neuen Formate ab Rechnungen >250,-- akzeptieren. Im B2B sowieso.

    Grüße

  • Da steht z.B.:

    Zitat

    Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen.

    Insgesamt scheinen halt sehr viele teils widersprüchliche Informationen im Umlauf zu sein und ich vermute, eine definitive Aussage eines Anwalts oder Steuerberaters lässt ist angesagt. Obwohl: fragt man 2 Anwälte erhält man ja meist auch 2 unterschiedliche Meinungen.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Zitat

    Sonstige Rechnungen, in Papierform oder nach Einvernehmen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auch im elektronischen Format, z.B. als PDF, JPG, etc.

    In unserem Shop-Widget muss man ja beim Checkout den AGB zustimmen. Ich denke, es ist auf jeden Fall kein Fehler, in den AGB auf den Rechnungsversand als PDF hinzuweisen. Hoffentlich ist dadurch dann das von der IHK angesprochene "Einverständnis" gegeben. Damit wäre man dann bis Ende 2026 im grünen Bereich.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • In unserem Shop-Widget muss man ja beim Checkout den AGB zustimmen. Ich denke, es ist auf jeden Fall kein Fehler, in den AGB auf den Rechnungsversand als PDF hinzuweisen. Hoffentlich ist dadurch dann das von der IHK angesprochene "Einverständnis" gegeben. Damit wäre man dann bis Ende 2026 im grünen Bereich.

    Hallo Stefan, ja definitiv müssen die AGB dementsprechend angepasst werden.

  • Hallo Zusammen,

    ich habe einen Steuerberater Mandanteninfobrief bekommen mit folgenden Infos, ich hoffe es ist okay, wenn ich das hier hinein kopiere ....

    Die E-Rechnung kommt

    Das Wachstumschancengesetz dient der E-Rechnung als Türöffner und erlegt Unternehmen neue Pflichten auf. Dieser Text erklärt die dazugehörigen Fachbegriffe, beschreibt die neuen Pflichten und wie Sie diese erfüllen können.

    Was ist eine E-Rechnung?

    Eine digital erstellte Rechnung, deren strukturierte Daten von Computersystemen automatisch verarbeitet werden können.

    Was ist eine „sonstige Rechnung“?

    Sonstige Rechnungen können in Papierform oder als nicht-strukturiertes elektronisches Format wie z.B. PDF vorliegen. Ab 2025 dürfen sie nur noch in Ausnahmefällen, wie bei Kleinbetragsrechnungen oder mit Zustimmung des Empfängers verwendet werden.

    Was sind strukturierte Daten?

    Das ist die Möglichkeit, einem Computer nicht nur einen Wert, sondern auch dessen Kategorisierung eindeutig mitzuteilen.

    Ein Beispiel: Steht eine Zahl auf einer Rechnung für einen Preis, eine Stückzahl oder einen Steuersatz? Strukturierte Daten legen das fest, vermeiden somit Fehlinterpretationen und ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung.

    Welche Formate gibt es bei den E-Rechnungen?

    In Deutschland sind vor allem die Formate ZUGFeRD, XRechnung und EDI von Bedeutung. Alle drei nutzen strukturierte Daten, was sie zu E-Rechnungen macht.

    Eine Rechnung in digitaler Form ist also nicht automatisch eine E-Rechnung, erst die Strukturierten Daten machen eine Rechnungsdatei zur E-Rechnung.

    Die gängigsten E-Rechnungs-Formate:

    Das ZUGFeRD-Format kombiniert den Datensatz (die strukturierten Daten) mit einer visuellen Ansicht der Rechnung für das menschliche Auge, meist wird dazu das pdf-Format genutzt. In pdf Betrachtern wird der angehängte Datensatz oft durch ein Anhang-Symbol kenntlich gemacht, ähnlich wie bei einer Mail.

    Die XRechnung ist ein reiner Datensatz und für das maschinelle Auslesen gedacht, weniger für das Lesen durch Menschen. Das X in ihrem Namen steht für XML, einer maschinellen Auszeichnungssprache für strukturierte Daten.

    EDI ist ein oft in Industrie und multinationalen Unternehmen anzutreffendes internationales Standardformat für den Austausch geschäftlicher Dokumente und Informationen.

    Wie erstelle ich eine E-Rechnung?

    Die pragmatische Antwort lautet: Indem Sie ein aktuelles Programm zur Rechnungsschreibung verwenden.

    Viele Softwarehersteller haben ihre Programme schon länger mit dieser Fähigkeit ausgestattet,ohne dass das den Nutzern groß ins Auge sprang oder Abläufe angepasst werden mussten.

    Was muss ich in der Zusammenarbeit mit meiner

    Steuerkanzlei beachten?

    Wichtig ist, dass Sie E-Rechnungen im Originalformat weitergeben – also in digitaler Form. Ausdrucken gilt nicht und gefährdet den Vorsteuerabzug.

    Welche Pflichten kommen? Wie kann ich sie erfüllen?

    Die neuen Pflichten kommen schrittweise in drei Phasen bis 2028.

    Die gute Nachricht: Manche Pflicht ist leicht zu erfüllen und andere Pflichten erfüllen SoftwareHersteller stellvertretend für ihre Kunden.

    Gefordert sind Unternehmer aber zum Beispiel bei der Archivierung von Buchhaltungsdaten.

    Tipp: Als Empfänger sollten Sie ab 2027 nur noch E-Rechnungen akzeptieren. Details dazu finden weiter unten in „2. Phase: 2027”.

    Ausnahmen

    Dauerhaft ausgenommen von allen E-Rechnungspflichten sind:

    • • Steuerfreie Lieferungen und Leistungen
    • • Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro
    • • Verkauf von Fahrscheinen

    1. Phase: 2025 bis Ende 2026

    Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen zunächst einmal annehmen können. Ein E-Mail-Postfach reicht, um diese Empfangsbereitschaft zu erfüllen. Papierrechnungen bleiben erlaubt. Andere digitale Formate als E-Rechnungen auch, sofern der Empfänger zustimmt.

    Aufbewahrungspflicht beachten -3-


    Unternehmer müssen Rechnungsunterlagen zehn Jahre aufbewahren und in dieser Zeit jederzeit lesbar halten. E-Rechnungen sind im digitalen Originalformat aufzubewahren, ein Ausdruck gilt nicht.

    Achtung Falle: Eine mit einer früheren Softwareversion erstellte Datensicherung lässt sich unter Umständen nicht mit Nachfolgeversionen öffnen. Stellen Sie sicher, dass Sie auch alte Daten später noch öffnen können.

    2. Phase: 2027

    Im Business-to-Business Geschäft (B2B) wird die E-Rechnung zunächst Pflicht für Unternehmen mit einem Umsatz größer als 800.000 Euro.

    Vorübergehend dürfen Unternehmen mit einem kleineren Umsatz weiterhin andere Formate und auch Papierrechnungen versenden – vorausgesetzt der Empfänger stimmt zu.

    Tipp: Nur noch E-Rechnungen akzeptieren ab 2027!

    Stimmen Sie als Empfänger bis 31.12.2026 dem Empfang sonstiger Rechnungen überall zu. Ab dem 01.01.2027 stimmen Sie diesem nicht mehr zu. Entziehen Sie Ihren Rechnungsstellern die Erlaubnis für „sonstige Rechnungen“ und akzeptieren nur noch E-Rechnungen von ihren Lieferanten.

    Hintergrund: Sie kennen den Umsatz Ihres Rechnungsstellers nicht und im schlimmsten Fall haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Vorsteuer!

    3. Phase: 2028

    Ab dem 1. Januar müssen alle Unternehmen im Business-to-Business Geschäft E-Rechnungen verwenden, unabhängig von Umsatzgrößen.

    Ich verwende ZP 17.2.4;)

    Grüße Ela

  • oder mit Zustimmung des Empfängers verwendet werden.

    Genau das ist mein Problem. Habe keine Lust da jeden vorher abzufragen. An den neuen Vorschriften geht letztlich kein Weg vorbei: Die Übergangsregelungen

    sind unpraktisch und entfallen ohnehin. Der Einsatz einer E-Rechnungsfähigen Software wird somit Teil der geschäftlichen Standardausstattung. Je früher man das umsetzt desto besser ist es.

  • Genau das ist mein Problem. Habe keine Lust da jeden vorher abzufragen. An den neuen Vorschriften geht letztlich kein Weg vorbei: Die Übergangsregelungen

    sind unpraktisch und entfallen ohnehin. Der Einsatz einer E-Rechnungsfähigen Software wird somit Teil der geschäftlichen Standardausstattung. Je früher man das umsetzt desto besser ist es.

    Carsten B. Bei jedem Checkout werden ja bisher auch schon die AGB abgefragt. Wenn diese entsprechend ergänzt werden, dann wäre meiner Logik nach die Zustimmung gegeben.

    Man kann sogar über "Shop > Textanpassungen" den Text "Text AGB bestätigen" z.B. auf folgenden Inhalt ändern:

    Code
    Ich habe die Links zu den <a href="{0}" target="_blank">allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)</a> sowie der <a href="{1}" target="_blank">Widerrufsbelehrung</a> zur Kenntnis genommen und stimme dem Versand einer PDF-Rechnung per E-Mail zu

    Ich würde also sagen, dass man mit bereits vorhandenen Bordmitteln die Bestimmungen für die Übergangsfrist erfüllen kann.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Carsten B. Bei jedem Checkout werden ja bisher auch schon die AGB abgefragt. Wenn diese entsprechend ergänzt werden, dann wäre meiner Logik nach die Zustimmung gegeben.

    Man kann sogar über "Shop > Textanpassungen" den Text "Text AGB bestätigen" z.B. auf folgenden Inhalt ändern:

    Code
    Ich habe die Links zu den <a href="{0}" target="_blank">allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)</a> sowie der <a href="{1}" target="_blank">Widerrufsbelehrung</a> zur Kenntnis genommen und stimme dem Versand einer PDF-Rechnung per E-Mail zu

    Ich würde also sagen, dass man mit bereits vorhandenen Bordmitteln die Bestimmungen für die Übergangsfrist erfüllen kann.

    Danke genau so haben wir es gemacht...

    Ich nutze den Zeta Producer 16.8.7 Premium - :evil: :thumbup:
    Ich meine es auch nicht böse :P

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!