• Einen schönen guten Tag liebes Zeta Team,

    die nächste Sch....e der EU ist im Anmarsch: Hier mal was ich gefunden habe.

    Widerrufs-Button fürs Online-Shopping kommt.

    Der Widerrufs-Button muss – ehe er das Leben vieler Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert – erstmal in deutsches Recht gegossen werden. Das soll noch vor Weihnachten passieren. Ab dann haben die Händler bis Mitte Juni 2026 Zeit, um auf ihren Webseiten eine Schaltfläche einzurichten, mit der zu schnell oder falsch abgeschlossene Online-Einkäufe wieder rückgängig gemacht werden können. Das gilt für alles, worauf es auch im analogen Leben ein Widerrufsrecht gibt, also die allermeisten Waren, Verträge oder Dienstleistungen.

    Technisch soll der Widerrufs-Button genauso funktionieren, wie der "Jetzt bestellen"-Button. "Sie werden auf eine Maske weitergeleitet. Dort geben Sie die Vertragsnummer ein, Ihre Adresse und das Produkt. Und danach erhalten Sie eine Bestätigung und gegebenenfalls einen Retourenschein."

    Der Widerrufs-Button wird für alle Händler verpflichtend sein, die ihre Produkte innerhalb der EU anbieten. Mails, Anrufe oder Briefe mit Einschreiben und Rückschein werden also voraussichtlich ab Mitte des nächsten Jahres überflüssig.

    Hat hier Zeta Producer was geplannt, oder ist hier was in Planung?

    Beste Grüße

    Michael

  • Hallo Michael,

    ich verwende bei unserer Vereinsseite die Sidebar-Icons https://docs.zeta-producer.com/sidebar-icons.html mit dem Icon "Doppelpfeil" für die direkte Weiterleitung auf die Seite https://www.hanabi-pirna.de/mitglied-werden.html. Dort gibt es dann die Buttons "Mitglied werden" und "kündigen". Damit geht es weiter zum entsprechenden Formular.

  • Hallo Sammy,

    es ist die Umsetzung des Kündigungsbutton nach 312k BGB für Onlineverträge, übrigens bereits seit 2022 verpflichtend. Ob man online eine Mitgliedschaft in einem Verein (Vertrag zwischen Verein und Mitglied) oder online einen Kauf (Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer) abschließt, ist meines Erachtens nur ein marginaler Unterschied.

    Beim Kündigungsbutton nach 312k BGB geht es um eine ordentliche Vertragsauflösung unter Einhaltung von vereinbarten Fristen, beim Widerrufsbutton um eine sofortige Vertragsstornierung.

    Wichtig ist lediglich, dass dem Kunden (Vertragspartner/Verbraucher) auf der Webseite ein direkt auf der Startseite verfügbarer Weg (Formular) zur Vertragsbeendigung angeboten wird.

  • Hallo Hanabi,

    Nein, der Kündigungsbutton nach § 312k BGB gilt nicht direkt für Vereine!
    Aber egal wie Jeder möchte. :)

    Gruß

    Sammy

  • Der Gesetzentfurf ist hier https://www.bmjv.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=3 zu finden. Behandelt wird der Widerruf ab Seite 3 unten. Es kommt zu einer Neufassung des §356a BGB:

    Nachfolgend ein erster Ansatz zur Umsetzung:

    Zitat

    (1) Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, hat der Unternehmer sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Online-Benutzeroberfläche durch das Nutzen einer Widerrufsfunktion eine Widerrufserklärung abgeben kann. Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.

    • gut lesbar -> nicht in den Zusatzlinks (zu kleine Schrift)
    • ständig verfügbar -> Menüpunkt im Hauptmenü oder in den Sidebar-Icons
    • hervorgehoben platziert -> möglicherweise Fettschrift oder Signalfarbe
    • leicht zugänglich -> Sollte als Link zu einem Formular führen (wird dann auch von Screenreader entsprechend erkannt)
    Zitat

    (2) Die Widerrufsfunktion muss dem Verbraucher ermöglichen, eine Widerrufserklärung an den Unternehmer zu übermitteln und dem Unternehmer in oder mit der Widerrufserklärung ohne Weiteres folgende Informationen bereitzustellen oder zu bestätigen:
    1. den Namen des Verbrauchers,
    2. Angaben zur Identifizierung des Vertrags, den der Verbraucher widerrufen möchte,
    3. Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel, mit welchem dem Verbraucher eine Eingangsbestätigung für den Widerruf übermittelt werden soll.

    Formular mit den Mindestfeldern:

    • Name
    • Vertragsnummer / Rechnungsnummer / Lieferschein
    • Mailadresse
    Zitat

    (3) Sobald der Verbraucher die Informationen nach Absatz 2 bereitgestellt oder bestätigt hat, hat der Unternehmer dem Verbraucher zu ermöglichen, seine Widerrufserklärung und die Informationen dem Unternehmer mittels einer Bestätigungsfunktion zu übermitteln. Diese Bestätigungsfunktion muss gut lesbar und mit „Widerruf bestätigen“ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

    • Auf der Seite mit dem Widerrufsformular wird das Attribut "form_script_button_send_title" von "Absenden" auf "Widerruf bestätigen" geändert
    Zitat

    (4) Der Unternehmer hat dem Verbraucher, wenn dieser die Bestätigungsfunktion aktiviert hat, auf einem dauerhaften Datenträger unverzüglich eine Eingangsbestätigung zu übermitteln, die zumindest den Inhalt der Widerrufserklärung sowie das Datum und die Uhrzeit ihres Eingangs enthält.

    Der "dauerhafte Datenträger" ist in §126b BGB beschrieben:

    Zitat

    Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das

    1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und

    2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

    Die Umsetzung könnte wie folgt aussehen:

    • Erfolgsseite "Widerruf erfolgreich übermittelt - Bitte Ausdrucken oder als PDF speichern"
      • enthält Widget "Formular-Werte-Anzeige"
      • enthält Pflichtangaben zum Unternehmen (Adressat des Widerrufs)
      • enthält Datums- und Zeitangabe
      • PHP
        <?php
        date_default_timezone_set("Europe/Berlin");
        $timestamp = time();
        $datum = date("d.m.Y - H:i", $timestamp);
        echo $datum;
        ?>
      • enthält Script zum Drucken der Seite
      • Code
        <a href="javascript:self.print()">Seite drucken</a>
    Zitat

    (5) Die Widerrufserklärung des Verbrauchers gilt als dem Unternehmer innerhalb der Widerrufsfrist zugegangen, wenn er die Widerrufserklärung nach Absatz 3 vor Ablauf dieser Frist über die Widerrufsfunktion versandt hat.“

    Das wars.

    • Offizieller Beitrag

    MichaelM Danke für den Link. Bin gespannt, wann das so weit festgezurrt ist, dass auch entsprechend verlässliche Umsetzungsempfehlungen verfügbar sind. Das einfachste wäre aus meiner Sicht, ein Button in der Bestellbestätigungsmail (die ja ggf. auch die Rechnung enthält), da könnte bereits ein entsprechender Link hinterlegt sein, der keine oder kaum Bestätigungseingaben erfordert. Das scheint aber nicht zu genügen…

  • MichaelM Danke für den Link. Bin gespannt, wann das so weit festgezurrt ist, dass auch entsprechend verlässliche Umsetzungsempfehlungen verfügbar sind. Das einfachste wäre aus meiner Sicht, ein Button in der Bestellbestätigungsmail (die ja ggf. auch die Rechnung enthält), da könnte bereits ein entsprechender Link hinterlegt sein, der keine oder kaum Bestätigungseingaben erfordert. Das scheint aber nicht zu genügen…

    :thumbup:

  • Hallo zusammen,

    ich habe in ZETA (V 16, Business) rauf und runter gesucht, aber ich finde nicht die Seite der Widerrufsbelehrung, da ich diese editieren möchte. Ich selbst verkaufe Software und die ist ja nach Paragraph XY vom REcht auf Widerruf ausgenommen, wenn der Lizenzschlüssel erworben wird.

    Hier habe ich eine KI-erstellte Textversion für diesen Punkt, aber ich weiß nicht, wo ich das editieren kann.

    Das zweite Problem: Lt Recherche soll es so sein, dass man diesen Punkt ("Habe verstanden, dass mit dem Kauf mein Widerrufsrecht entfällt") in einer EIGENEN Checkbox bestätigen muss. Aber wo und wie kann ich die im Shop einbauen?

  • Sorry, Problem 1 hat sich schon gelöst, vorher habe ich endlos gesucht, plötzlich finde ich aber nun die Widerrufsseite. Für Softwareprodukte habe ich diesen Vorschlag bekommen, ...

    Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte

    Verbraucher (§ 13 BGB) haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher:

    1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt, und
    2. bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

    Digitale Inhalte im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Software‑Lizenzschlüssel, die unmittelbar nach dem Kauf elektronisch übermittelt werden und die sofortige Freischaltung der Software ermöglichen.

    Mit der Übermittlung des Lizenzschlüssels beginnt die Ausführung des Vertrags. Sobald der Lizenzschlüssel bereitgestellt wurde, ist ein Widerruf ausgeschlossen.


    Bliebe nur noch die Frage, mit der eigenen Checkbox ...

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