Gewährleistungslabel Pflicht ab 27.09.2026

  • Hallo Support,

    ab 27.09.2026 muß jeder, der physische Produkte im eigenen Shop verkauft, ein von der EU vorgegebenes Gewährleistungslabel an geeigneter Stelle - siehe Anhang - platzieren.

    Gibt es dazu ein von ZP implementierbare Lösung?

    Besten Dank für die Unterstützung


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    Contemporary Responsive mit aktiviertem Shop und Bare Responsive mit aktiviertem Shop
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  • Hier gibt's alle Infos: https://datenschutz-generator.de/gewaehrleistung-garantie-label/

    Ab wann gelten die neuen Pflichten?

    Stichtag ist der 27. September 2026. Ab diesem Tag müssen Verbraucher bei jedem erfassten Warenangebot vor Vertragsschluss über das Gewährleistungslabel und, sofern einschlägig, über das Garantielabel informiert werden.

    Der Stichtag gilt einheitlich für alle Vertriebskanäle, also für Onlineshops, Verkaufsplattformen, Vertragsschlüsse per E-Mail oder Telefon sowie den stationären Handel.

    Eine gestaffelte Einführung oder eine Schonfrist für bestimmte Unternehmensgrößen ist nicht vorgesehen. Auch eine Übergangsregelung für Lagerbestände fehlt, was insbesondere beim Garantielabel praktische Probleme aufwirft. Dazu unten mehr im Abschnitt zu den erfassten Produkten.

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  • Nein - Relevante Passagen sind unterstrichen. Rechtsanwalt Schwenke schreibt zur Platzierung - Link siehe oben.

    Wo muss das Label im Onlineshop platziert werden?

    Erforderlich ist eine Darstellung in hervorgehobener Weise vor Abgabe der Bestellung. Als Platzierung kommen in Betracht:

    • die jeweilige Produktdetailseite, oder
    • eine zentrale Stelle im Warenkorb oder Checkout, vor Abgabe der Vertragserklärung.

    Anders als das Garantielabel ist das Gewährleistungslabel nicht produktbezogen. Es muss deshalb nicht bei jedem einzelnen Artikel erscheinen. Eine einmalige Darstellung pro Verkaufspräsenz an geeigneter Stelle im Bestellprozess genügt.

    Unzureichend sind dagegen:

    • die Aufnahme allein in die AGB oder Kundeninformationen,
    • ein Link im Footer ohne Bezug zum Bestellprozess,
    • ein bloßer Verweis auf die EU-Website,
    • eine Darstellung erst nach Vertragsschluss.

      Reicht die Darstellung im Warenkorb oder im Checkout?
    • Ja, die Darstellung im Warenkorb oder im Checkout ist ausreichend. Bei größeren Sortimenten ist das regelmäßig die effizienteste Lösung. Entscheidend ist, dass der Verbraucher das Label vor Abgabe der Bestellung wahrnehmen kann.
    • Zwei Punkte sollten Sie beachten:
    • Position vor dem Bestellbutton: Platzieren Sie das Label so, dass es vor der Abgabe der Vertragserklärung erscheint, nicht unterhalb des Bestellbuttons oder auf der Bestätigungsseite.
    • Klarstellung bei Mischsortimenten: Wer neben Waren auch digitale Inhalte oder Dienstleistungen anbietet, sollte im Checkout klarstellen, dass sich das Label nur auf die körperlichen Waren bezieht.

      Ist eine verlinkte oder geschachtelte Darstellung zulässig?
    • Das ist derzeit die umstrittenste Frage der gesamten Labelumsetzung, und sie ist praktisch besonders relevant, weil eine Verlinkung die Einbindung erheblich vereinfachen würde.
    • Bei einer geschachtelten Darstellung wird nicht sofort das vollständige Label angezeigt, sondern zunächst nur ein kleineres Element, etwa eine verkleinerte Grafik oder ein anklickbarer Hinweis. Erst wenn der Nutzer darauf klickt, mit der Maus darüberfährt oder es auf dem Touchscreen berührt, erscheint das komplette Label. Bekannt ist dieses Prinzip aus der Energieverbrauchskennzeichnung, wo das Effizienzlabel ebenfalls erst bei Interaktion in voller Größe erscheint.
    • Der Meinungsstand:
    • Restriktive Auffassung: Eine geschachtelte Anzeige sei beim Gewährleistungslabel unzulässig. Die Durchführungsverordnung sehe diese Möglichkeit ausdrücklich nur für das Garantielabel vor. Das Label müsse deshalb direkt als Grafik eingebunden werden und dürfe nicht erst nach Klick, Mouseover oder Ausklappen eines Reiters sichtbar werden.
    • Weite Auffassung: Die Practical Guidelines der EU-Kommission enthalten Umsetzungsbeispiele, die eine Anzeige über Link oder Mouseover zeigen. Daraus wird abgeleitet, dass die Kommission eine geschachtelte Lösung auch beim Gewährleistungslabel für zulässig hält.
    • Bewertung: Die Argumente der restriktiven Auffassung sind aus dem Verordnungstext heraus stärker, weil die Verordnung die geschachtelte Darstellung nur beim Garantielabel ausdrücklich regelt und beim Gewährleistungslabel eine hervorgehobene Anzeige verlangt. Die Practical Guidelines sind rechtlich nicht bindend, dürften bei der Auslegung durch Gerichte aber Gewicht haben, weil sie von der Stelle stammen, die die Verordnung erlassen hat.
    • Praxisempfehlung: Solange keine Klärung vorliegt, sollten Sie das Gewährleistungslabel direkt als Grafik einbinden und nicht verschachtelt. Das erfüllt beide Auffassungen und vermeidet das Risiko vollständig. Wer aus technischen Gründen auf eine geschachtelte Lösung angewiesen ist, sollte den Auslösepunkt möglichst prominent gestalten, das vollständige Label bei erster Interaktion vollständig und farbig anzeigen und die Entwicklung beobachten.
    • Darf das Label als Produktbild in der Bildergalerie eingebunden werden?

    • Grundsätzlich nein. Die Einbindung als Produktbild führt regelmäßig dazu, dass das Label nur als kleines Vorschaubild erscheint und sich erst bei Klick oder Mouseover vergrößert. Damit ist es nicht in hervorgehobener Weise dargestellt.
    • Etwas anderes kann gelten, wenn die Galerie das Label bereits in der Standardansicht in ausreichender Größe zeigt. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht, insbesondere nicht bei Plattformen mit kleinen Thumbnails.
    • Reicht ein Hinweis in den AGB oder im Footer?

    • Nein, weder die Aufnahme in die AGB oder Kundeninformationen noch ein reiner Footer-Link genügen den Anforderungen.

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  • Ich kommentiere jetzt ausdrücklich nicht über die Sinnhaftigkeit des Labels in einem kleinen Vereinsshop, sondern zeige nur die Umsetzung auf:

    1. Es ist zu unterscheiden zwischen Garantie- und Gewährleistungslabel. Das Garantielabel dürfte für die meisten Zeta-Nutzer keine Rolle spielen, weshalb es in der Folge nur um das Gewährleitungslabel geht.
    2. Download der offiziellen Label als *.jpg unter https://commission.europa.eu/publications/p…t-guarantees_en
    3. Zip entpacken
    4. In Zeta auf Seite "Warenkorb" gehen
    5. neuen Artikel "Bild" links neben Warenkorb einfügen, als Bild die JPG in der Shopsprache wählen (Wichtig: immer die Farbvariante verwenden, BW ist online nicht zulässig).
    6. Breite des Bildes mittels GRID-System anpassen
    7. veröffentlichen

    Fertig sieht es dann wie folgt aus: https://www.hanabi-pirna.de/warenkorb.php

  • Top! Danke - doch einfacher als gedacht !

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