Was gilt alles als privater Zweck?

  • Hallo zusammen,

    ich habe bereits gelesen, dass die kostenlose Version nur für private Zwecke genutzt werden darf.
    Ich frage mich jetzt allerdings was als privat gilt. Wenn ich zum Beispiel eine Homepage für eine Veranstaltung erstellen will, ist das nicht mehr privat oder?

    Grüße, :)
    Manni

  • Das Stichwort ist "rein Privat und nicht kommerziell". Wenn die Veranstaltung Eintritt kostet, oder z.B. zum Sammeln von Spenden aufruft etc. dann ist das Kommerziell. Wenn Sie darüber eine Website machen, dann könnte das "Werbung" für die Veranstaltung sein, und geht somit ebenfalls in die kommerzielle Richtung.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Hallo Herr Seiz,

    gilt es denn schon als eine Werbung, wenn man von einer Veranstaltung eine Countdown Uhr und die Adresse auf seiner rein privaten Website veröffentlicht ? Sowie mit dem jeweiligen externen Links der Veranstaltung (auf deren eigenen erstellten Homepages). Ein Beispiel: Die anstehende IAA 2015, auf der Ich als Privatperson hingehen möchte. Fotos veröffentlichen darf Ich ja (wenn Ich der Urheber bin - das bin Ich ja auch). Falls ja, dann habe Ich bereits die unerlaubte Werbung entfernt. Was man heutzutage alles beachten muss, ist schon krass. Ich entschuldige mich im voraus bei euch. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe (passiert ja garantiert nichts).

    Mit freundlichen Grüßen

    Manfred Bivona

    PS: Danke, dass Ihr einen meiner Beiträge gelöscht habt. Wird es immer schon so gemacht, wenn sich das Problem bereits geklärt hat, dass dieser Beitrag dann gelöscht wird ?

  • Es kommt wohl immer darauf an, ob Sie einen kommerziellen Vorteil daraus ziehen, also ob Sie mit der Verlinkung z.B. einen Referral-Code verknüpfen und vom Link-Empfänger dafür entschädigt werden (kennt man ja z.B. von Amazon…).

    Ich bin aber vom Technischen-Support und kein Anwalt. Lizenzfragen sollten besser von unserem Vertrieb beantwortet werden.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Bezgl. des Löschung Ihres Beitrages: Das wird von Fall zu Fall entschieden. Im vorliegenden Fall habe ich gelöscht, weil der Beitrag aus einem "Selbstgespräch" bestand ("habe Problem…" … "Problem erledigt"). War das ein Fehler?

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Es kommt wohl immer darauf an, ob Sie einen kommerziellen Vorteil daraus ziehen, also ob Sie mit der Verlinkung z.B. einen Referral-Code verknüpfen und vom Link-Empfänger dafür entschädigt werden (kennt man ja z.B. von Amazon…).

    Ich bin aber vom Technischen-Support und kein Anwalt. Lizenzfragen sollten besser von unserem Vertrieb beantwortet werden.

    Hallo Herr Seiz,

    also einen kommerziellen Vorteil ziehe Ich aus dem Link ganz und gar nicht. Ich verlinke meine Besucher lediglich auf deren eigenen Homepage. Entschädigt werde Ich auf gar keinen Fall. Das würde Ich niemals machen, denn dagegen würde Ich gegen die Lizenz und die AGB verstoßen.

    Bezgl. des Löschung Ihres Beitrages: Das wird von Fall zu Fall entschieden. Im vorliegenden Fall habe ich gelöscht, weil der Beitrag aus einem "Selbstgespräch" bestand ("habe Problem…" … "Problem erledigt"). War das ein Fehler?

    Einen Fehler würde Ich es nicht nennen, aber dem eigentlichen Problem im Layout "Magazin" ist damit auch nicht geholfen. Aber das ist nicht mehr mein Problem, habe ja einen anderen Layout ausgewählt. Und da werden alle Seiten im Hauptmenü ganz normal aufgelistet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Manfred Bivona

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