In dem Gesetzes-Paragraphen wird geregelt, das bei den auf vielen Webseiten anzutreffenden Kontakt- und Bestellformularen eine sichere Verschlüsselung gewährleistet sein muss. Schließlich handelt es sich bei den Angaben der Webseitenbesucher zu Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse um schützenswerte personenbezogene Daten, die nicht ungesichert übermittelt werden sollten.
Die BDH-Rechtsstelle erläutert, welche Möglichkeiten Sie haben, dass für Ihre Website umzusetzen und welches Abmahn-Risiko für Sie besteht.Den beitrag finden unsere MItglieder auf der BDH-Website. Klicken Sie einfach hier.
| BDH aktuell |
| Neues hohes Abmahnrisiko für Website-Betreiber |
| Im Sommer 2015 ist das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) in Kraft getreten, das Änderungen des § 13 Abs. 7 Telemediengesetz (TMG) bedingte. Wenn Sie eine Website betreiben, betreffen die Änderungen auch Sie. |