Hallo Rick,
erstmal die kurze Antwort: Die Entscheidung betrifft dich als Seitenbetreiber. Grundsätzlich ist immer der Anbieter der Leistung für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften verantwortlich. Der Seitenbesucher hat keinen Einfluss darauf, bei welchem Hoster die Seite gehostet wird. Lediglich der Seitenbetreiber hat ein Rechtsverhältnis mit dem Hoster und kann daher über die Vertragsgestaltung Einfluss darauf nehmen, dass der Hoster gesetzliche Vorgaben erfüllt.
Langform: das ist so ein typisches "ja, aber" Urteil, mit dem kaum jemand etwas anfangen kann. Zum einen werden IP-Adressen auch als personenbezogene Daten anerkannt, die grundsätzlich nur nach Zustimmung gespeichert werden dürfen, zum anderen wird aber auch ein berechtigtes Interesse der Seitenbetreiber und die Zulässigkeit der Speicherung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Seite eingeräumt.
Wir als Seitenbetreiber kommen an drei Stellen mit IP-Adressen in Berührung:
1. Bei unserem Hoster werden die Zugriffe von verschiedenen IP-Adressen auf unsere Seite protokolliert. Hier ist nach meiner Auffassung die Speicherung der IP-Adresse weitgehend unproblematisch, da für jede Webseite die Notwendigkeit besteht, sich beispielsweise vor DDOS-Attacken oder der missbräuchlichen Verwendung der Seite (Spam über Kontaktformulare oder im Gästebuch, Angriffe auf geschützte Bereiche, Login-Versuche ins Online-CMS) zu schützen. Ohne eine Protokollierung der IP-Adresse können diese Angriffe nicht erkannt, abgewehrt und auch strafrechtlich nicht verfolgt werden.
2. Sofern wir Analyse-Tools wie Google-Analytics, Piwik oder andere benutzen, werden ebenfalls IP-Adressen gespeichert. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Seite ist die Erfassung der IP-Adresse hier aber nicht notwendig. Gleichzeitig ist hier aber eine viel größere Nähe zur Verknüpfung mit einer realen Person gegeben. Für die Verwendung von Google Analytics dürfte dahin weiterhin gelten, nur mit "anonymize_ip" und Anbieten des OPT-OUT beim Betreten der Seite.
3. Bei Verwendung von Widgets für Soziale Netzwerke (Google, Facebook, Twitter) werden IP-Adressen direkt an die sozialen Netzwerke übertragen. Gleiches passiert auch bei Verwendung externer Lösungen über HTML-Quelltext mit Ausnahme solcher "Zwei Click" oder "Ein Click" -Lösungen wie beispielsweise Shariff. Hier sind wir als Seitenbetreiber die Übermittler der IP-Adresse des Seitenbesuchers, also unmittelbar verantwortlich. Aus meiner Sicht ergibt sich für Betreiber deutscher Webseiten, entsprechende Widgets oder HTML-Quelltexte nicht zu verwenden. Meines Wissens gibt es für die sozialen Netzwerke keine entsprechenden OPT-OUT-Scripte, die beispielsweise über das "Infobanner" angeboten werden können.
Zeta bietet den "Zeta Producer" weltweit an. Aus meiner Sicht besteht bei Zeta lediglich Handlungsbedarf dahingehend, dass beispielsweise im Handbuch oder aber auch in den Vorlagen im Bereich "Impressum" ein Hinweis aufgenommen werden sollte, dass Seitenbetreiber die jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Landes beachten sollten, in dem sie ihre Dienste anbieten.
Disclaimer: Vorstehende Aussagen stellen lediglich meine persönliche Einschätzung dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsauskunft oder Rechtsberatung. (Sorry, aber muss leider sein)