Beiträge von jjonline

    @GYMWAVE.de 

    Ja, man könnte es wohl ignorieren. Als Dienstleister möchte man aber sicherstellen, dass die Websites der Kunden fehlerfrei sind und deswegen sehe ich es als meine Pflicht den Auftraggebern gegenüber an, den Meldungen bzgl. (angeblich) fehlerhafter Links durch den Zeta Producer nachzugehen und die Meldungen zeitnah zu überprüfen, was ich dann mit diversen anderen Tools erledige.

    Wenn sich aber herausstellt, dass es sich um (viele) "Fehlalarme" bei diversen Kunden-Websites handelt und man diesen Arbeitsaufwand unnötig betrieben hat (diesen kann man den Auftraggebern ja schlecht in Rechnung stellen), ist das schon ein wenig ärgerlich.

    Nach Änderungen an einer Website führe ich die Linkprüfung mit Zeta Producer grundsätzlich erneut aus.

    Die betreffenden Fehlermeldungen bei diversen Kunden-Projekten bezogen sich in meinem Fall aber auf Kunden-Websites, an denen überhaupt keine Änderungen vorgenommen wurden. Die Meldungen des Zeta Producer bezogen dabei auch ausschließlich auf interne Links, die (angeblich) fehlerhaft seien, was aber sich aber als nicht zutreffend herausstellte.

    Ich möchte hier kein "Fass aufmachen", da ich überwiegend mit dem Zeta Producer sehr zufrieden bin, es aber weiterhin beobachten. Wenn solche "Fehlalarme" (mitunter mehrfach) auftreten, muss es ja letztendlich einen Grund haben.

    Hallo,

    leider kommt das wohl häufiger vor. Zuletzt erhielt ich eine Meldung für eine einzige Website eines Kunden, die mehr als 10 fehlerhafte Links aufführte und für weitere Websites zwischen 3 und 7 angeblich fehlerhafte Links.

    Habe sämtliche interne und externe Links natürlich überprüft, aber sie sind definitiv nicht fehlerhaft. Keiner der verwendeten Linkchecker gab eine Fehlermeldung heraus.

    Wie diese nicht zutreffenden Fehlermeldungen bei Zeta Producer zustande kommen, kann ich leider nicht nachvollziehen.

    Leider irritert es, solche (nicht zutreffenenden) Warnmeldungen zu erhalten und es ist (bei mehreren Website-Projekten) zeitaufwändig, die Richtigkeit der besagten Meldungen zu überprüfen.

    Hallo sound67,

    nur weil "die Großen" es ggf. anders machen, heißt es ja nicht, dass es rechtskonform ist. Als Betreiber einer Website oder als Dienstleister, der Websites für Kunden erstellt, würde ich zumindest nicht Rechtsverletzungen riskieren wollen.

    Das Entwicklerteam des Zeta Producer reagiert immer sehr schnell auf rechtliche Neuerungen, um den Anwendern entsprechende Sicherheit diesbezüglich zu bieten, was ich für einen entscheidenden Vorteil halte.

    Weiterhin viel Spaß und Erfolg!

    Hallo,

    bei den Animations-Einstellungen ist mir folgendes aufgefallen:

    1. Die Auswahl der Einstellungsmöglichkeiten ("Animation beim Scrollen") unterscheidet sich. So ist es bei der Darstellung "Spalte" z.B. kein "Einblenden", "Einschweben" oder "Zoomen" möglich. Hat dies einen bestimmten Grund?
    2. Was ist der funktionelle Unterschied zwischen "Leerfeld" (siehe rote Markierung) in der Auswahl und "Aus"?



    Nutzung: Zeta Producer 16.5.0, Layout: "Campfire Responsive"


    Vielen Dank vorab, wünsche ein schönes Wochende!

    Hallo und vielen Dank an Hanabi und Mario!

    Habe mir bzgl. externer Links Gedanken darüber gemacht, wie dies bei "grafischen" Verlinkungen auszusehen hat. Bei Kunden-Websites (Selbsthilfegruppen) sind bspw. diverse Logos von Partnergruppen und Unterstützern aufgeführt, die jeweils zu deren Internetpräsenzen verlinken.

    Es sähe seltsam aus, dass besagte Linksymbol nun neben jeder Logografik aufzuführen.

    Wie handhabt ihr das, wenn ich fragen darf?

    Vielen Dank vorab!

    Hallo zusammen,

    also ich bin nach wie vor der Ansicht, dass dieses Tool mitunter Warnhinweise "ausspuckt", die vollkommen unzutreffend sind. Deswegen lasse ich mich auch nicht "verrückt" machen von dessen Analyse-Ergebnissen und vertraue weiterhin auf den Zeta Producer, gleichfalls auf das Widget "Cookie-Consent".

    Wünsche allen ein schönes Wochenende!

    Hallo nemessis,

    meines Erachtens ist es egal.

    Ich bezog mich allerdings darauf, dass dies für das Tool von eRecht24 möglicherweise ein Problem darstellte, weil in dessen Analyse-Ergebnis ja angezeigt wurde, es sei keine Datenschutz-Seite gefunden worden.

    (Weshalb das so ist, kann ich nicht beurteilen, denn eine Seite mit Datenschutzhinweisen ist auf der Website der ZP-Entwickler selbstverständlich vorhanden.)

    Wortlaut eRecht24-Analyseergebnis: "Wir konnten keine Datenschutzerklärung finden. Ihre Website ist abmahngefährdet."

    Den Weblink der Analyse hatte ich in meinem vorherigen Beitrag angegeben.

    Eine Kritik an der Website von ZP war es also meinerseits nicht, falls das von dir missverstanden wurde.

    Das Tool von eRecht24 gibt im Ergebnis der Analyse (https://www.e-recht24.de/websitescanner…5Gty441UKj15sqr) der Website der ZP-Entwickler an, man habe keine Datenschutzerklärung finden können.

    Auf der Website der ZP-Entwicker heißt der Link zur Datenschutzerklärung "Datenschutz", die Überschrift der Seite lautet "Datenschutzerklärung".

    Diesbezüglich ist zumindest ein Defizit des Online-Tools auszumachen.

    Des Weiteren wird im Ergebnis angezeigt, es würden diverse Google-Dienste genutzt. Bezüglich Google Analytics zeigt ein Analyse-Tool eines anderen Anbieters (https://checkgoogleanalytics.psi.uni-bamberg.de/scan/result/?u…a-producer.com/) aber an, dass dies mit IP-Anonymisierung geschieht.

    Ob und welchen Sinn das Tool von eRecht24 macht, mag ich daher nicht beurteilen.

    Mir ist im Nachhinein allerdings aufgefallen, dass auf der Website von ZP kein Button angezeigt wird, der auf das "Cookie-Consent" verweist und das im Bereich "Blog" im unteren Bereich ein "Cookie-Hinweis" angezeigt wird.



    Hallo,

    wenn man Version 16.5 des Zeta Producer nutzt und das Cookie-Consent-Widget entsprechend einsetzt (also auch bezüglich YouTube-Videos), sollte man meiner Einschätzung nach vor derartigen Abmahnungen geschützt sein, selbst wenn man Google Fonts nicht lokal einbindet.

    Die Entwickler bieten ja bereits eine "Leitlinie" an: Schutz vor Abmahnungen wegen Google Fonts, wenngleich diese nicht beim Öffnen des ZP "aufpoppt", aber man Kenntnis darüber erhält, sofern man bspw. im ZP-Forum angemeldet ist.

    Wer weiß, was als Nächstes kommt, in Sachen Abmahnwellen. Wenn dafür ständig irgendwelche Hinweise beim Start des ZP "aufpoppen" sollen, fände ich das recht seltsam. :)

    Hallo nemessis,

    ich muss kayboard hier zustimmen. Häufig sind es die veröffentlichten Produktfotos, an denen es liegt, dass Shops ein wenig "altbacken" wirken.

    Wer die Bilder der Marmeladen gemacht hat, ist mir nicht bekannt, hier aber ein paar Infos, auf relativ einfache Weise bessere Produktfotos zu erstellen:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Weiterhin viel Erfolg!

    Hallo,

    soll keine Werbung sein, aber ich habe mir in Bezug auf solche Abmahnung in Sachen Google Fonts ein kostenloses Musterschreiben (Abwehrschreiben) eingeholt. Den Text kann/darf ich leider nicht veröffentlichen. Zum Erhalt muss man hier seine E-Mail-Adresse eintragen:

    https://www.wbs-law.de/it-und-interne…chreiben-61157/

    Offensichtlich handelt es sich bei diesen Abmahnungen (wieder einmal) um eine Art "Geschäftsmodell" - nur dieses Mal in Sachen Google Fonts - wie auch andere Veröffentlichungen zeigen:

    https://www.it-recht-kanzlei.de/google-fonts-f…ivatperson.html

    Hallo,

    hat jemand eine Idee, wie man beim neuen "Frage/Antwort Captcha" ggf. die Textfarbe und -eigenschaft (Schriftgröße und Format) sowie den Abstand zu den anderen Elementen des Formulars anpassen kann? Unter "Attributen" beim Formular habe ich leider nichts gefunden.

    Auftraggeber möchte bspw., dass der Text "Spam-Schutz" mit Attribut "fett" und in einer anderen Farbe angezeigt wird und ein größerer Abstand von den übrigen Formularelementen vorhanden ist.

    Besten Dank vorab!

    Hallo beat.michel,

    das (Haupt)menü ist meinem Empfinden nach bereits sehr umfangreich. Wenn nun zusätzlich noch die Unterseiten von "Unsere Veranstaltungen" angezeigt würden, fände ich das eher unübersichtlich. Insbesondere, was die Darstellung auf mobilen Endgeräten betrifft.

    Die Menüstruktur irritiert mich bereits jetzt ein wenig. Mir ist bspw. nicht klar, weswegen sich alle weiteren Menüeinträge unter dem Menüeintrag "NEWS" befinden.

    Besonders irritierend ist, wenn der Menü-Button plötzlich überhaupt nicht mehr angezeigt wird (überprüft am PC und auf dem Smartphone). So z.B., wenn man den Menüpunkt "ASGS HOME" gewählt hat. An dieser Stelle ist dann lediglich "drucken" zu lesen und man erreicht das Menü nicht mehr.


    Für mich macht auch der Menüpunkt "ANGEBOTE FÜR ASGS-MITGLIEDER" keinen Sinn, der lediglich auf eine Seite führt, auf der zwei Textlinks (HOTEL BÄREN GONTEN/APPENZELL und ITALIEN) aufgeführt sind, die dann wiederum zu den Untermenüs des zuvor genannten Menüpunkts führen.

    Stattdessen könnte man die wenigen Inhalte dieser zwei Unterseiten auf einer Seite veröffentlichen, die dann direkt über "ANGEBOTE FÜR ASGS-MITGLIEDER" erreichbar ist.

    Die gesamte Menüstruktur ließe sich reduzieren und wäre dadurch wesentlich übersichtlicher.

    Wünsche Dir weiterhin viel Spaß und Erfolg mit dem ZP!

    Hallo klaus66,

    man muss im Wetter-Widget des ZP lediglich "Ort, Land" eintragen und dann auf den Button "Suchen" klicken. Darunter erscheinen dann der entsprechende Breiten- und Längengrad. Diese Werte kopiert man und fügt sie jeweils in die entsprechenden Felder im oberen Bereich des Widgets ein, klickt anschließend auf den Button "OK", dann erscheint die passende Wetteranzeige.



    Habe es gerade getestet und es funktioniert tadellos.

    Hallo Thomas,

    vielen Dank!

    Wenn ich Dich korrekt verstanden habe, im Prinzip also ähnlich, wie ich es plante - also bei 20 Bildern einer Bildergalerie Dateinamen wie marathon-hamburg-2018-1.jpg, marathon-hamburg-2018-2.jpg bis marathon-hamburg-2018-20?

    (Irfanview habe ich auf dem Rechner).

    Was den Alt-Text betrifft, bin ich mir unschlüssig, welche individuellen (aber sinnvollen) Texte ich zu den einzelnen Fotos einer Bildergalerie eingeben soll in Bezug auf Bild-SEO. Es handelt sich ja hier um ein- und dieselbe Veranstaltung.


    Hallo,

    ich möchte Euch fragen, wie Ihr bezüglich "Bild-SEO" vorgeht.

    Hintergrund ist folgender:

    Ein Auftraggeber übermittelt bspw. eine große Menge an Bildmaterial von Veranstaltungen (z.B. Sportwettbewerbe), die stattgefunden haben. Diese möchte er auf der Website in verschiedenen Bildergalerien chronologisch veröffentlicht haben.

    Nehmen wir an, es handelt sich um Fotos, die Sportveranstaltungen (hier: "Marathon") zeigen, die im Jahr 2018 und 2021 beide in Hamburg stattgefunden haben.

    Für die genannten Sportveranstaltungen übermittelt der Auftraggeber für jedes Veranstaltungsjahr 20 Fotos. Leider erhält man von Auftraggebern meist Bildmaterial, deren Dateinamen "dsc_4401.jpg" und ähnlich lauten, womit Suchmaschinen wenig anzufangen wissen. Daher benenne ich die Dateinamen (title-tag) der Fotos zunächst "außerhalb" des ZP um:

    Die Bilddatei namens dsc_4401.jpg ändere ich in marathon-hamburg-2018-1.jpg, die Bilddatei namens dsc_4420.jpg in marathon-hamburg-2018-20.jpg. Bei den Fotodateien des Marathons im Jahr 2021 gehe ich in selber Weise vor (marathon-hamburg-2021-1.jpg, marathon-hamburg-2021-20.jpg).

    In der Bildverwaltung des ZP lege ich nun entsprechende "Alben" an und lade die zuvor umbenannten Bilddateien in die jeweils erstellten Alben ("Marathon Hamburg 2018", "Marathon Hamburg 2021").


    Meine Fragen lauten nun:

    1. Handhabt Ihr es ähnlich mit der Benennung von Bilddateien (titel-tag) für Bildergalerien?
    2. Macht es Sinn, allen Bildern vom Marathon Hamburg im Jahr 2018 denselben Alt-Text zu vergeben (bspw. Marathon Hamburg 2018) oder zusätzlich entsprechend der Anzahl der maßgeblichen Fotos einer Bildergalerie eine Aufzählung dahinterzusetzen (bspw. Marathon Hamburg 2018-1, Marathon Hamburg 2018-2 usw.) oder ist das eher kontraproduktiv in Bezug auf Bild-SEO?
    3. Wenn ja, welche Vorgehensweise wäre hierbei zu empfehlen?


    Ich bedanke mich vorab für Eure Vorschläge!

    Auf mich wirkt es nicht so, als wäre es eine Werbung für eine Vermietung.

    Auch denke ich nicht, dass man dazu im Detail beschreibt, welche Arbeiten am und in Deinem Feriendomizil in den vergangenen Jahren angefallen sind.

    Das finde ich sehr interessiert zu lesen! 👍

    Ein wenig störend ist meiner Ansicht nach aber, dass wohl kein sog. responsives Layout genutzt wurde, was die Lesbarkeit und Bedienung an einem Smartphone beeinträchtigt.

    Gut wäre auch, wenn eine SSL-Verchlüsdelung vorhanden wäre, damit man nicht als erstes eine Warnmeldung im Browser angezeigt bekommt statt Deiner Website.

    Ansonsten: Weiterhin viel Spaß mit Deiner Website und natürlich mit Deinem Ferienhaus auf der Insel! 😊