Hallo Shop Nutzer,
als neuste Information von unserer Anwaltskanzlei scheint es so zu sein, dass es nicht sein darf, dass man die AGB und Datenschutzerklärung mit einem Häkchen bestätigen muss im Checkout Process. In einer Umfangreichen Abmahnung gegen ein Shopbetreiber ist genau das beanstandet worden.
Statt:
muss es so aussehen:
(hier am Beispiel eines großen Shops)
Ich habe die Kanzlei nach einer genauen Beschreibung gefragt und werde hier posten. Das ist also erstmals mit Vorsicht zu genießen. Einstellen in ZP kannst Du es nicht und falls sich das alles bestätigt ist dringendes handeln notwendig.
Warum das so ist: das kann ich nur raten. Ich vermute es ist wettbewerbswidrig sich bestätigen zu lassen das man die AGB gelesen hat weil das keiner tut. Ich zwinge also den Kunde, um den Kauf abschließen zu können, zu lügen.