Shop: Abmahnung bei Häkchen im Checkout?

  • Hallo Shop Nutzer,

    als neuste Information von unserer Anwaltskanzlei scheint es so zu sein, dass es nicht sein darf, dass man die AGB und Datenschutzerklärung mit einem Häkchen bestätigen muss im Checkout Process. In einer Umfangreichen Abmahnung gegen ein Shopbetreiber ist genau das beanstandet worden.

    Statt:

    muss es so aussehen:

    (hier am Beispiel eines großen Shops)

    Ich habe die Kanzlei nach einer genauen Beschreibung gefragt und werde hier posten. Das ist also erstmals mit Vorsicht zu genießen. Einstellen in ZP kannst Du es nicht und falls sich das alles bestätigt ist dringendes handeln notwendig.

    Warum das so ist: das kann ich nur raten. Ich vermute es ist wettbewerbswidrig sich bestätigen zu lassen das man die AGB gelesen hat weil das keiner tut. Ich zwinge also den Kunde, um den Kauf abschließen zu können, zu lügen.

    Grüße

    Norbert

    Corsita Resort Koh Mak

  • Mir scheint, da geht es weniger um die Checkbox als um den Text, der hinter der Checkbox kommt. Dieser Text kann ja frei bearbeitet werden. Das kann ja zum Beispiel auch lauten "Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich die AGB und Widerrufsbelehrung jederzeit hier (link) und hier (hier) einsehen kann". Das wäre meiner Meinung nach dann eine Willenserklärung.

    Das Thema ist spannend und jeden Tag wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben, wir können aber unmöglich täglich unsere Software ändern. Wir werden daher darauf achten, dass man diese so flexibel wir möglich einstellen kann und dass die Voreinstellungen nicht gleich zu einem Rechtsbruch führen.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Hallo,

    diese Formulierung wird es entschärfen. Das hat mir auch die Anwaltskanzlei empfohlen (solange ich die Checkbox nicht gänzlich weg machen kann). Habe es in unserem Shop geändert.

    Die Empfehlung an ZP ist aber trotzdem die, die Checkbox "entfernbar" zu machen. Die EInstellung, die Software flexibel zu machen ist die richtige.

    Grüße

    Norbert

    Corsita Resort Koh Mak

  • Es ist doch wirklich grausam, wie ich es schon in einem anderem Thread bemerkt habe.

    Aller paar Wochen gibt es was NEUES. Wer soll da noch durchblicken???

    Ich plädiere dafür, dass jeder der eine Webseite erstellen will, auch einen Fachanwalt beschäftigen muss. :)

    VG Thomas:S:):S

  • Da klatsche ich mal als nächsten Widersinn diesen Beitrag rein: https://www.e-recht24.de/news/abmahnung…nwilligung.html

    Außerdem müssen wir den Text im Checkout hinsichtlich Datenschutz anpassen. Nachfolgend auszugsweise aus den Handlungsempfehlungen für Vereine:


    Das Teil soll also unter jedes Formular, mit dem Daten erhoben werden, also auch unter eine Bestellung. Der Weg über Checkbox war bisher die Variante, auf die Datenschutzbestimmungen zu verweisen und mittels Häkchen den Nachweis zu haben, dass Mitglied / Kunde die entsprechenden Erklärungen gelesen haben. Jetzt kann ich mein schönes neues Kontaktformular schon wieder umschreiben.

  • Wie schon Asterix sagte: Die spinnen die (EU)-Römer!

    Siehe:

    1.3.2 Informationspflichten

    Erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten direkt bei der betroffenen Per-son, so hat der Verein aus Gründen der Transparenz von Datenverarbeitungspro-zessen zum Zeitpunkt der Datenerhebung eine entsprechende datenschutzrechtli-che Unterrichtung vorzunehmen (Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Daraus folgt, dass der Verein in jedem Formular, das er zur Erhebung personenbezogener Daten nutzt, auf Folgendes hinweisen muss:

     Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters

     Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

     Zwecke der Verarbeitung (bitte im Einzelnen aufzählen)

    Seite 8

     Rechtsgrundlage der Verarbeitung

     berechtigte Interessen i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO

     Empfänger oder Kategorien von Empfängern (z.B. Weitergabe personenbezo-gener Daten an eine Versicherung, an den Dachverband, an alle Vereinsmit-glieder, im Internet)

     Absicht über Drittlandtransfer (z.B. bei Mitgliederverwaltung in der Cloud), so-wie Hinweis auf (Fehlen von) Garantien zur Datensicherheit

     Speicherdauer der personenbezogenen Daten

     Belehrung über Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Ein-schränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen Verarbeitung)

     Hinweis auf jederzeitiges Widerrufsrecht der Einwilligung

     Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

    Teilt der Verantwortliche die vorgesehenen Informationen nicht, nicht vollständig oder inhaltlich unrichtig mit, so verletzt er seine Informationspflichten. Das ist gemäß Art. 83 Abs. 5 lit. b) DS-GVO bußgeldbewehrt.

    Bei jedem Formular-Mitgliedsantrag muss dass alles enthalten sein! Die Papierfabrik lässt grüßen.

    LG
    Andi

    --------------------------------------------------
    Ich verwende den Zeta Producer V16.X.X Express

    :)

  • Was heißt entfernbar für Sie? Sollte der Satz bezgl. AGB trotzdem angezeigt werden, nur ohne Checkbox? Oder würde es genügen, die Verlinkung zur AGB-Seite in den Shop-Einstellungen optional zu machen und wenn nicht gewählt, sowohl die Checkbox als auch den Test bezgl. AGB gar nicht anzuzeigen?

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Bitte lasst uns beim Thema (Shop/Checkboxen) bleiben und nicht in andere Datenschutzgefilde hier abschweifen, sonst blicken wir nicht mehr durch.

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Hallo Stefan,

    so wie uns das unsere Anwaltskanzlei mitgeteilt hat, MUSS im Text auf AGB und Datenschtzerklärung hingewiesen werden und dem Benutzer durch sprechende Links die Möglichkeiten gegeben werden, sich diese Texte zu lesen. Dies ist kann alles in der Textanpassung "Test AGB bestätigen" erledigt werden. Schön wäre wenn es in einer Lightbox erscheinen würde. Aber das ist nur nice to have.

    Ferner solll die Checkbox weg (weil wir ja den Kunde nicht nötigen dürfen...). Meine Empfehlung wäre, dass Sie dies optional machen (praktisch eine Checkbox in den Einstellungen, diese Checkbox ein- oder auszublenden). Für Deutschland soll diese Checkbox nach neusten Erkenntnisse weg. Wie es aber in Österreich und Schweiz (oder andere Länder und Sprachen) ist, das kann man nicht wirklich wissen. Und wenn jemand diese Checkbox doch haben will, soll er sie einblenden dürfen (Default sollte definitif "aus" sein).

    Grüße

    Norbert

    Corsita Resort Koh Mak

  • Mir scheint, da geht es weniger um die Checkbox als um den Text, der hinter der Checkbox kommt. Dieser Text kann ja frei bearbeitet werden. Das kann ja zum Beispiel auch lauten "Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich die AGB und Widerrufsbelehrung jederzeit hier (link) und hier (hier) einsehen kann". Das wäre meiner Meinung nach dann eine Willenserklärung.

    Das Thema ist spannend und jeden Tag wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben, wir können aber unmöglich täglich unsere Software ändern. Wir werden daher darauf achten, dass man diese so flexibel wir möglich einstellen kann und dass die Voreinstellungen nicht gleich zu einem Rechtsbruch führen.

    ...Pläne für einen WebShop habe ich schon lange aufgegeben - egal was man anstellt, habe ich das Gefühl in einer rechtlichen Grauzone zu sein

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