Kundenkonto löschen

  • Hallo,

    ich habe zwar im Forum lesen können, das der Betreiber das Kundenkonto nicht löschen kann, der Kunde auch nicht.

    ABER ... das ist aus meiner Sicht udn der berteuenden Kanzlein (AGB) schwer mit der DSVGO vereinbar, oder? Mein Kunde spricht vom recht auf Löschung der Datensätze und da hat er aus meiner Sicht recht.

    Wie kann ich jetzt argumentieren, jemand eine Idee?

    Oder bin ich da auf dem Holzweg ....?

    VG

    Holger :)

    Stand 01.07.2026

    17.2.2 Business

  • Hallo Holger,

    Hierzu von mir ein klares Ja-Nein oder Ja-aber-doch-nicht!

    Das Recht auf Löschung ergibt sich für den Betroffenen (Kunde) aus Art. 17 DSGVO. Die zutreffenden Tatbestände, nach denen der Betroffene die Löschung verlangen kann, sind im Absatz 1 geregelt. Absatz 3 hingegen enthält unter Buchstabe b die Regelung, dass Absatz 1 nicht greift, wenn der Löschung eine gesetzliche Verpflichtung des Verantwortlichen (Verkäufer) entgegen steht. Hierunter fallen die Aufbewahrungsfristen nach HGB und AO. Bei der Bestellung über den Onlineshop handelt es sich um einen Geschäftsbrief (Aufbewahrung 6 Jahre), bei der Rechnung um einen Buchungsbeleg (Aufbewahrung 10 Jahre).

    Das Shop-Modul sollte nach meiner Erwägung insoweit angepasst werden, dass der Verantwortliche (Verkäufer/Shopbetreiber) die Möglichkeit hat, Kundendaten zu löschen. Dem Löschvorgang sollte ein gesonderter Bestätigungshinweis auf die Einhaltung eventueller Aufbewahrungsfristen vorangestellt werden (Schutz vor versehentlichem Verlust von Daten).

    Der Betroffene (Kunde) hingegen darf keine eigenen Möglichkeiten haben, seine Daten zu löschen, er darf es lediglich vom Verantwortlichen verlangen. Dieser wiederum muss dem Löschverlangen nachkommen, wenn er keine berechtigten Interessen (wie die Aufbewahrungspflicht) geltend machen kann.

  • Hallo Holger,

    Hierzu von mir ein klares Ja-Nein oder Ja-aber-doch-nicht!

    Das Recht auf Löschung ergibt sich für den Betroffenen (Kunde) aus Art. 17 DSGVO. Die zutreffenden Tatbestände, nach denen der Betroffene die Löschung verlangen kann, sind im Absatz 1 geregelt. Absatz 3 hingegen enthält unter Buchstabe b die Regelung, dass Absatz 1 nicht greift, wenn der Löschung eine gesetzliche Verpflichtung des Verantwortlichen (Verkäufer) entgegen steht. Hierunter fallen die Aufbewahrungsfristen nach HGB und AO. Bei der Bestellung über den Onlineshop handelt es sich um einen Geschäftsbrief (Aufbewahrung 6 Jahre), bei der Rechnung um einen Buchungsbeleg (Aufbewahrung 10 Jahre).

    Das Shop-Modul sollte nach meiner Erwägung insoweit angepasst werden, dass der Verantwortliche (Verkäufer/Shopbetreiber) die Möglichkeit hat, Kundendaten zu löschen. Dem Löschvorgang sollte ein gesonderter Bestätigungshinweis auf die Einhaltung eventueller Aufbewahrungsfristen vorangestellt werden (Schutz vor versehentlichem Verlust von Daten).

    Der Betroffene (Kunde) hingegen darf keine eigenen Möglichkeiten haben, seine Daten zu löschen, er darf es lediglich vom Verantwortlichen verlangen. Dieser wiederum muss dem Löschverlangen nachkommen, wenn er keine berechtigten Interessen (wie die Aufbewahrungspflicht) geltend machen kann.

    "Das Shop-Modul sollte nach meiner Erwägung insoweit angepasst werden, dass der Verantwortliche (Verkäufer/Shopbetreiber) die Möglichkeit hat, Kundendaten zu löschen. Dem Löschvorgang sollte ein gesonderter Bestätigungshinweis auf die Einhaltung eventueller Aufbewahrungsfristen vorangestellt werden (Schutz vor versehentlichem Verlust von Daten).

    Der Betroffene (Kunde) hingegen darf keine eigenen Möglichkeiten haben, seine Daten zu löschen, er darf es lediglich vom Verantwortlichen verlangen. Dieser wiederum muss dem Löschverlangen nachkommen, wenn er keine berechtigten Interessen (wie die Aufbewahrungspflicht) geltend machen kann."

    Das wäre die Lösung!

    Ich wollte gerade testen, ob ein Kunde aus "Spaß" ein Kundenkonto anlegen kann. Dann muss er oder der Betreiber es jauch löschen können!

    Nur dummerweise kann ich es nicht testen, das der Shop mal wieder nicht erreichbar ist .. und das jetzt seit einer Stunde :-/

    VG

    Holger :)

    Stand 01.07.2026

    17.2.2 Business

  • Ich wollte gerade testen, ob ein Kunde aus "Spaß" ein Kundenkonto anlegen kann. Dann muss er oder der Betreiber es jauch löschen können!

    Auch hier darf der Kunde nur "verlangen". Die Löschung selbst läge beim Verantwortlichen.

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