Hallo,
ich habe zwar im Forum lesen können, das der Betreiber das Kundenkonto nicht löschen kann, der Kunde auch nicht.
ABER ... das ist aus meiner Sicht udn der berteuenden Kanzlein (AGB) schwer mit der DSVGO vereinbar, oder? Mein Kunde spricht vom recht auf Löschung der Datensätze und da hat er aus meiner Sicht recht.
Wie kann ich jetzt argumentieren, jemand eine Idee?
Oder bin ich da auf dem Holzweg ....?