Kundenkonto löschen Teil II

  • Der Anwalt meines kunden schreibt:

    in der obigen Angelegenheit überreiche ich Ihnen als Anhang die von mir erstellte Datenschutzerklärung mit der Bitte um Durchsicht und Freigabe.

    Hinsichtlich der Löschungsmöglichkeiten Ihrer Kundendaten weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie dem jeweiligen Kunden die Möglichkeit eröffnen, dass er selbst seine Kundendaten löschen kann oder dass der Kunde Sie beauftragen kann, die Daten entsprechend zu löschen.

    Was kann ich dem Kunden antworten?

    Mir fehlen ein wenig die Argumente ...

    VG

    Holger :)

    Stand 01.07.2026

    17.2.2 Business

  • Valides Argument: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht von Kundendaten, die zur Auftragsabwicklung benötigt werden/wurden ?

    Mad Matt´s Didgeridoos

    Matthias Eder

    https://Didgeridoos.eu

    https://Didgeridoolernen.de

    Zeta Producer Version 17 Business, Design Modern Response

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    Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber erst die zweite Maus kriegt den Käse :)

  • Valides Argument: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht von Kundendaten, die zur Auftragsabwicklung benötigt werden/wurden ?

    Jep ... ist ein Argument ..

    Es kann aber auch den theoretischen Fall einer Bestellung geben, einer sofortigen Stornierung und damit keine Aufbewahrungspflicht!

    OK .. Kirche/Dorf .....

    Aber .. ein Argument

    VG

    Holger :)

    Stand 01.07.2026

    17.2.2 Business

  • Hallo Holger,

    Ich hatte zu dem Thema schon mal in einem anderen Thread geschrieben, finde diesen aber gerade nicht. Sinngemäß ging es genau um die Aufbewahrungspflichten, die auch Matthias erwähnte. In der Konsequenz ist der richtige Weg, dass der Seitenbetreiber als verarbeitende Stelle die Möglichkeit bekommen muss, Kundendaten nach Prüfung, ob er einer Aufbewahrungspflicht unterliegt, im Falle einer Verneinung löschen zu können. Dem Kunden steht nur der "Antrag auf Löschung" zu, er darf aber keinesfalls selbst löschen.

    Da die Löschung oftmals mit den Aufbewahrungsfristen kollidiert und hierfür das Shopmodul weiterentwickelt werden muss, gibt es aber für den Kunden aber noch das Recht auf "Einschränkung der Verarbeitung". Unter der "Suggestion einer Geschäftsbeziehung" ist es ja erlaubt, die vorhandenen Daten nach in der Datenschutzerklärung definierten Zwecken beispielsweise für die Kontaktpflege zu nutzen. Eine Erklärung des Kunden zur "Einschränkung der Verarbeitung" würde dazu führen, dass Kundendaten eben nicht mehr im Mailprogramm oder zur Kontaktaufnahme genutzt werden können, was weitgehend der Intention Deines Anwaltes entspricht.

    Hierfür sollte es ausreichen, auf der Webseite unter "Datenschutz" ein Formular anzubieten, mit der Kunde die Einschränkung der Verarbeitung erklärt. Vom Aufbau so ähnlich, wie ich es mit dem "Recht auf Vergessenwerden" auf unserer Homepage https://www.hanabi-pirna.de/recht-auf-vergessen.html nutze.

  • Hallo Thomas,

    Danke für die Info! So werde ich es machen ....

    VG

    Holger :)

    Stand 01.07.2026

    17.2.2 Business

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