Der Anwalt meines kunden schreibt:
in der obigen Angelegenheit überreiche ich Ihnen als Anhang die von mir erstellte Datenschutzerklärung mit der Bitte um Durchsicht und Freigabe.
Hinsichtlich der Löschungsmöglichkeiten Ihrer Kundendaten weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie dem jeweiligen Kunden die Möglichkeit eröffnen, dass er selbst seine Kundendaten löschen kann oder dass der Kunde Sie beauftragen kann, die Daten entsprechend zu löschen.
Was kann ich dem Kunden antworten?
Mir fehlen ein wenig die Argumente ...