Hallo zusammen,
Ich bin Hersteller und Händler von Produkten und betreibe einen Online-Shop mit Zeta-Producer.
Am 13. Dezember 2024 wird die neue Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation) wirksam.
Alle Produktangebote (auch Varianten) müssen den Namen, die Handelsmarke die Postanschrift und eine E-Mailadresse des Herstellers enthalten.
Aktuell gibt es in ZT auch kein Feld in dem diese Angaben hinterlegt werden können, weder beim Artikel noch bei den Artikelvarianten.
Wie kann man diese Vorgabe in Zeta Producer umsetzen, wenn man wie in meinem Fall über 1000 Artikel mit diversen Varianten im Shop verwaltet? Gibt es die Möglichkeit einer Massen-Änderung des Sortiments so wie bei eBay oder Hood? Eine einzelen Anpassung aller Produkte und Varianten ist bei dem Mengengerüst nicht möglich.
Da rollt sicherlich wieder eine neue Abmahnwelle auf uns zu.
Gruß
Stick ARMY (Markus)