Produktsicherheitsverordnung: Neue Pflichten ab 13. Dezember 2024

  • Hallo zusammen,

    Ich bin Hersteller und Händler von Produkten und betreibe einen Online-Shop mit Zeta-Producer.

    Am 13. Dezember 2024 wird die neue Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation) wirksam.

    Alle Produktangebote (auch Varianten) müssen den Namen, die Handelsmarke die Postanschrift und eine E-Mailadresse des Herstellers enthalten.

    Aktuell gibt es in ZT auch kein Feld in dem diese Angaben hinterlegt werden können, weder beim Artikel noch bei den Artikelvarianten.

    Wie kann man diese Vorgabe in Zeta Producer umsetzen, wenn man wie in meinem Fall über 1000 Artikel mit diversen Varianten im Shop verwaltet? Gibt es die Möglichkeit einer Massen-Änderung des Sortiments so wie bei eBay oder Hood? Eine einzelen Anpassung aller Produkte und Varianten ist bei dem Mengengerüst nicht möglich.

    Da rollt sicherlich wieder eine neue Abmahnwelle auf uns zu.

    Gruß

    Stick ARMY (Markus)

  • Lässt sich das nicht einfach in der Produktbeschreibung mit aufnehmen? Der Hersteller wird sich ja sicherlich nicht bei einer Variante ändern, oder?

    Freundliche Grüße
    Stefan S. (Zeta Producer-Support)

  • Hallo Markus,

    ich sehe noch nicht, dass Deine Sticker unter die Verordnung fallen. Mangels anderer Qualifizierung (bisher nicht durch EU-Sicherheitsvorschriften erfasst), könnten es maximal sonstige Bedarfsgegenstände sein, was aber ebenfalls nicht zutrifft.

    Stelle am besten eine Anfrage an Bundesamt für Verbraucherschutz das https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbere…aende_node.html

    PS: Deine AGB-Verlinkung führt nicht zum Dokument, sondern direkt zum Warenkorb.

  • Hallo Thomas,

    laut der neuen GPSR sind nur folgende Produkte ausgenommen, somit fallen eigentlich die meißten Händler unter der neuen Produktsicherheitsverordnung der EU:

    • Medizinische Produkte
    • Lebens- und Futtermittelprodukte
    • Lebende Tiere und Pflanzen
    • Gentechnisch veränderte Organismen und Mikroorganismen
    • Tierische Nebenerzeugnisse
    • Pflanzenschutzmittel, auch als Pestizide bezeichnet
    • Pflanzliche und tierische Erzeugnisse im Zusammenhang mit ihrer Fortpflanzung
    • Antiquitäten
    • Bestimmte Arten von Flugzeugen
    • Reisegeräte, die von einem Dienstleistungsunternehmen zur Beförderung von Verbrauchern betrieben werden
    • Produkte, die vor ihrer Verwendung noch repariert, rekonditioniert oder recycelt werden müssen und die deutlich als solche gekennzeichnet sind.

    Gruß

    Markus

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