Beiträge von Hanabi

    ruster.MEDIA :

    Hallo Sunny,

    Du wirst keinen Anwalt finden, der für eine Aussage haftet. Zu den Problemen im Einzelnen:

    https://www.datenschutz.org/third-party-cookies/ hat schon einen Fehler bei der Definition. Hier wird selbstverständlich sofort von "Informationen über das Userverhalten" ausgegangen. Richtig ist hingegen, dass unter "Third Party" alle Inhalte verstanden werden, die von Dritten zur Verfügung gestellt sind. Auch "Third Party Cookies" können in "technisch notwendig" oder "Tracking" unterschieden werden.

    Die Seite hält sich übrigens mit 20 Cookies, darunter das allbekannte _ga, selbst nicht so besonders an Datenschutz.

    Zum Zitat vom Schwenke, den ich sehr schätze, aber trotzdem widersprechen muss: Wenn er im Zitat von moderaten Datenschützern spricht, die für "Third Party Cookies" immer ein OPT-In haben wollen, dann soll er sie auch namentlich benennen. Ich zitiere da gern mal die nicht so moderate sondern eher "hardcorigen" Datenschutzkonferenz:

    Die Hardcore-Jungs beziehen sich also ganz allgemein in Ziffer 6 die verschiedenen Bedingungen der Rechtmäßigkeit nach Art. 6, in Ziffer 9 konkret auf die Reichweitenmessung und Tracking, für die ausschließlich Artikel 6-1-a anzuwenden ist. Da ist nicht allgemein von "Third-Party" die Rede.

    Um das ganze nochmals zu differenzieren:

    Die DSGVO erwähnt das Wort "Cookies" gar nicht, "Cookie" ausschließlich im Erwägungsgrund 30. Der Erwägungsgrund 30 hat den Art. 4 "Begriffsbestimmungen" beeinflusst. Hierdurch wird also lediglich festgestellt, dass Daten über das Verhalten im Internet, wie beispielsweise die IP-Adresse, zu den personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO zählen.

    Bei der gesamten aktuellen Situation geht aber um Art. 6 "Rechtmäßigkeit der Verarbeitung". Den habe ich inzwischen oft genug zitiert, deshalb jetzt nur verlinkt und hier der Schnellcheck für _cfduid (kein Tracking, dient dazu, unabhängig von eventuellen IP-Adresssperren auf dem Rechner des Besuchers den Inhalt der Seite über den jeweils nächstgelegenen / schnellsten erreichbaren Server zu realisieren)

    a) EinwilligungJALiebling der Anwälte, Gegenstand des aktuellen Urteils, keiner hat eine Ahnung, wie das wirksam technisch realisiert werden kann:
    1. Informationen über die Art der Daten und die Form der Verarbeitung erstellen (Datenschutzerklärung)
    2. Seite ohne Cookie zur Verfügung stellen
    3. wirksame Einwilligung einholen (leere Felder zum Ankreuzen, Button zum Übertragen)
    4. Seite mit Cookie zur Verfügung stellen
    5. Daten tracken
    6. Alle Daten löschen (auch rückwirkend, auch bei Drittanbietern), wenn die Einwilligung widerrufen wird
    b) VertragserfüllungNEINWelchen Vertrag sollte es (schon bestehend) zwischen dem Besucher und dem Seitenbetreiber geben, der das Cookie notwendig macht
    c) rechtliche VerpflichtungNEINEs gibt meines Wissens kein Gesetz in Österreich, welches die Verwendung von Wetter oder Kleinanzeigen auf einer Webseite vorschreibt
    d) lebenswichtige InteressenNEINDer Besucher (Betroffener) wird nicht davon sterben, wenn er heute nicht erfährt, wie das Wetter ist oder was es auf dem Trödelmarkt gibt
    e) Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in öffentlicher GewaltNEINEs fehlt der öffentliche Auftrag, Wetter zu verbreiten, dafür gibt es dann einen staatlichen Wetterdienst.
    f) berechtigtes InteresseJANatürlich kann ein Seitenbetreiber das berechtigte Interesse haben, seinen Besuchern weltweit jeweils den Zugang zu einem von 20, 30...50 Servern zu ermöglichen, der aktuell den Seiteninhalt am schnellsten ausliefert.

    1. Informationen über die Art der Daten und die Form der Verarbeitung erstellen (Datenschutzerklärung)
    2. Seite mit Cookie zur Verfügung stellen
    3. wirksame Belehrung über das berechtigte Interesse und die Möglichkeit des Widerspruchs der Datenverarbeitung erstellen (2 Buttons: JA, NEIN, wenn NEIN, dann OPT-OUT, das Opt-Out kann dann entweder das Cookie deaktivieren oder auch den Besucher als "unerwünschte Person" auf die Startseite des Browsers oder die Seite der staatlichen Datenschutzbehörde weiterleiten.
    5. Daten tracken

    Bei der Widerspruchslösung muss die Datenverarbeitung "unverzüglich" mit Erklärung des Widerspruchs eingestellt werden. Davor erhobene Daten müssen aber nicht gelöscht werden.


    Das Problem ist doch, dass man sich bei Lösung f) eben hinsetzen und fragen muss, welche Daten ich für welchen Zweck erhebe. Wenn ich die Diskussion hier so verfolge, die seit dem 1. Oktober 2019 stattfindet, frage ich mich, was habt Ihr denn seit dem 25. Mai 2018 gemacht?

    Ganz konkret: Wo ist Euer Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO? Genau über das Verzeichnis lassen doch alle diese Fragen, die jetzt umherschwirren, beantworten.

    mayer:

    Hallo Marc,

    zunächst zu #75: auch Cookies bleiben im Browsercache, was schnell zu einer Fehleinschätzung führen kann. Ich nutze daher zum Test in Chrome immer ein "frisches" Inkognito-Fenster, da dann die Cookies nur für die Dauer der Sitzung angezeigt verfügbar sind, aber nicht auf dem Rechner gespeichert werden.

    Inkognito kommen wir auf 3 Cookies (1 Cookie + 2 Sitzungsspeicher). Das einzige Cookie ist das eigene PHPSESSID. Dazu kommt dann noch Lokaler Speicher und Sitzungsspeicher von Youtube-Nocookie.

    jetzt zur #74: Da ich bei der Menge an Beiträgen hier tatsächlich keinen Überblick mehr habe, kann ich auch nicht registrieren, dass oder ob von Dir noch eine Antwort aussteht.

    An alle Mitleser: Bitte diesen Thread maximal noch fürs "Plaudern" nutzen, wir sind inzwischen bei Beitrag #76, da geht so langsam der Überblick verloren. Wenn Ihr selbst ein Cookietool getestet habt und Eure Erfahrung mitteilen wollt, macht bitte eine neue Fragestellung auf, am Besten gleich mit "Cookie" + "Name der Anwendung" im Thread-Namen. Da können wir uns dann besser durchgraben,

    Hallo Sunny,

    da muss ich mal berichtigend eingreifen ;):

    Richtig ist, dass 2 Cookies beim ersten Besuch der Seite geladen werden und es sich hierbei um "Third Party" handelt, also genau die Problemgruppe, die durch die Einbindung externer Inhalte es technisch so schwierig macht, eine Lösung zu finden.

    Wir haben bei https://www.spillern.info externe Inhalte von daswetter.at und locanto.at eingebunden. von dort wird jeweils das Cookie _cfduid eingesetzt. Cookiepedia stuft dieses Cookie als technisch notwendig ein. Nach Beschreibung wird dieses Cookie von Cloudflare (CDN) genutzt, um eventuelle IP-Restriktionen zu überschreiben. Die Gültigkeitsdauer von 1 Jahr passt aus meiner Sicht zur beschriebenen Anwendung. Das Cookie enthält keine Nutzerdaten. Von https://www.spillern.info selbst wird mir kein Cookie geladen, hier wird lediglich der lokale Speicher genutzt.

    Auch bei Third-Party gibt es technisch notwendige Cookies, deshalb muss man sich jedes Cookie einzeln ansehen, ob es nun Tracking oder Technik ist.

    Der erste Aufruf der Seite ist somit OK.

    *****

    jetzt müssen wir uns die beiden möglichen Handlungsweisen ansehen, also "Accept" oder "Deny". Bevor wir das aber machen, öffnen wir zu Vergleichszwecken eine andere Seite der selben Domain, die Andi noch nicht mit Cookie-Tool versehen hat. Ich nutze hier https://www.spillern.info/im-fokus.html. Jetzt stellen wir fest, dass von dieser Seite gar keine Cookies geladen werden. Zunächst irritiert das etwas, das Ganze klärt sich aber auf, wenn man noch einmal auf die Startseite zurückgeht. Das Wetter und der lokale Kleinanzeigenmarkt sind nur auf der Startseite integriert, daher ist es richtig, dass auf den anderen Seiten keine Cookies erscheinen.

    Was passiert bei "Accept" auf der Startseite: zunächst scheint sich nichts zu ändern, Chrome zeigt weiterhin 3 Cookies (2 echte Cookies, 1 Speicher) an. Der Wechsel auf eine Unterseite bringt dann wieder 0 Cookies (soweit richtig), jetzt also wieder zurück auf die Startseite. Upps, keine Cookies mehr da. Wenn ich die "Storage Preferences ansehe, sind aber alle als "eingeschaltet" markiert.

    Also dann noch die Gegenprobe (alle Fenster schließen, neue Inkognito-Sitzung beginnen wg. Browser-Cache), diesmal "Deny" wählen, selbes Ergebnis.

    andima : kannst Du mal die beiden Quelltextartikel "Wetter" und "Locanto-Kleinanzeigen" noch auf einer anderen Seite platzieren? damit könnten wir dann auch vergleichen, welche Cookies denn eigentlich hätten geladen werden können bei "Accept".

    Ich habe übrigens mal https://www.civicuk.com/ ausprobiert, dort aber mit dem katastrophalen Ergebnis, dass der erste Seitenaufruf mit allen Cookies erfolgte und erst nach Abwahl und Aktualisierung der Seite die Cookies abgeschaltet wurden.

    Wir sehen also, sch... kompliziert. :rolleyes:

    Hallo Roland,

    nochmal zur Präzisierung:

    Geht es um das Widget "Bild" oder um das Widget "Shopartikel"?

    Ich verwende zufällig ebenfalls Clean Style Responsive und kann das Verhalten bei keinem der beiden Widgets nachvollziehen. Wird das Bild denn nach Veröffentlichung auf der Homepage angezeigt?

    Hallo DebuDi ,

    willkommen im Forum.

    Ein Großteil der Texte (z. B. fürs Formular) kann über die Attribute geändert werden. Hierzu auf "Erweitert" -> "Attribute" und dann die einzelnen Felder unter "Formular" bearbeiten. Das Widget "Google Maps" enthält bis auf die Überschrift keine weiteren Textfelder. Die Ausgabe "größere Karte ansehen" wird direkt von Google in der erkannten Browserspreche ausgegeben.

    Für Mitleser:

    der Link führt auf die Seite des Cloud-Anbieters, das Video wird in einem Fenster abgespielt. Eine separate Quelle außer der Kurz-URL gibt es nicht.

    Damit klappt meine Idee nicht, den Rahmen einer normalen Youtube-Einbettung zu nehmen und lediglich die Serveradresse zu ändern.

    Schade, da habe ich jetzt erst einmal keine Idee.

    Hallo Buch88 ,

    kannst Du vom Cloud-Speicher aus nur einen Teilen-Link erstellen oder auch einen Einbettungscode? Falls es einen direkten Einbettungscode gibt, sollte dieser auch im Widget "Youtube" oder "Vimeo" funktionieren. Falls Du nur einen Teilen-Link hast, poste den mal bitte hier im Thread oder per PN an mich.

    Hallo Roger,

    Wenn Du in Zeta bist, gehe auf "Erweitert" -> "Ordner anzeigen". Es öffnet sich dann der Windows-Explorer mit dem Inhalt des aktuellen Projekts. Wechsle dann in den übergeordneten Ordner Zeta Producer 15, dann in /Backups. Dort das Backup (ist ein zip.Archive) und öffne dies mit Winzip / 7zip o. ä. Dort dann im /online-data-backup nach dem entsprechenden Verzeichnis und der shop-web.db und zunächst von der Größe her vergleichen, ob ein markanter Unterschied zur aktuellen .db auf dem Server besteht. Falls nein, ist diese db vermutlich auch schon leer, dann ein weiteres Backup zurückgehen. Wenn Du die richtige db gefunden hat, diese einzeln extrahieren und dann mittels Filezilla auf den Server übertragen.

    Vorher die aktuelle shop-web.db auf einem Stick sichern!

    Hallo Roger,

    wenn bei "Backup konfigurieren" unter "Elemente" auch "Online-Daten sichern" markiert war, sollte die Datenbank gesichert worden sein. Auf dem Server ist die Datei unter /assets/php/SHOP_DATA und dann in einem der kryptischen Ordner als shop-web.db zu finden. Die Wiederherstellung aus dem Backup sollte aber die absolute Notlösung sein, ich kann Dir auch nicht sagen, ob noch weitere Abhängigkeiten zu beachten sind.

    Hallo Marc,

    bei Versand via SMTP wird der Mailserver Deines E-Mail-Anbieters genutzt. Die Einrichtung ist im Handbuch beschrieben. Die SMTP-Zugangsdaten erhältst Du vom E-Mail-Anbieter. Bei den Ports gibt es manchmal Schwierigkeiten, so funktioniert bei 1&1 beispielsweise nur Port 25 mit TLS. Falls da noch Bedarf ist, einfach fragen.

    Da in einem Kontaktformular personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist Art. 5 DSGVO Zif. 1 lit. f zu beachten.


    in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);

    Bei einem unverschlüsselten Transport des Formularinhaltes vom Webserver zum Mailserver fehlt der Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung. geeigenete technische Maßnahme ist daher der verschlüsselte Versand via SMTP.

    ReCaptcha sehe ich als Problem, weil Google im Hintergrund diverse Cookies setzt.

    Die Funktion der einzelnen Cookies ist unter https://policies.google.com/technologies/types?hl=de erklärt.

    Bei ReCaptcha kann wohl leise Entwarnung gegeben werden. Während bei einem Test gestern noch diverse Cookies zum Tracking und zur Werbeoptimierung gesetzt wurden, hat Google wohl über Nacht den Code geändert. Bei einem aktuellen Versuch wurde nur noch NID geladen, ein Cookie, dass Spracheinstellungen, die bevorzugte Anzahl an Suchergebnissen pro Seite sowie den Status von Safesearch des Users speichert.

    Sollte dies so bleiben und es sich nicht nur um einen vorübergehenden Systemausfall handeln, wäre ReCaptcha eine zulässige Verarbeitung über das berechtigte Interesse des Seitenbetreibers (keine Einwilligung erforderlich, sondern nur Information im Rahmen der DSE.

    Fazit: es hängt "eigentlich" nicht vom Programm ab? - der RAM von 16GB ist nur zu 50% ausgelastet...

    Dann sind vermutlich 8 GB belegt und 7,99 GB Cache und nur 100 MB tatsächlich frei. Die Zahlenbeispiele sind jetzt willkürlich gewählt, genaueres kann über den Windows-Ressourcen-Monitor in Erfahrung gebracht werden. Mit meiner HP-Z600 (32 GB, 2x Xeon-Hexacore) hatte ich unter einer früheren Zeta-Version Abstürze ab etwa 100 Bildern 1920*1080 innerhalb eines Albums. Zur Behebung dieses Problems wurde dann die Option "Bilder pro Seite" im Album eingeführt.

    Hier auf dieser Seite kann man sehen, wie das perfekt implementiert ist. Hier kann der Besucher im erscheinenden Banner alles auswählen (wenn er möchte) nach was es ihm beliebt. Das ist so genau rechtskonform:

    https://www.haendlerbund.de/de/news/aktuel…eidung-des-eugh

    Der Screenshot beim erstmaligen Betreten der sagt da leider etwas anderes aus. Hier werden mehrere Cookies bereits geladen, obwohl ich noch gar nicht dazu gekommen bin, meine Präferenzen einzustellen. Unter anderem:

    MUID: ein Cookie von Bing-Ads (also eindeutig ein Werbungs-Cookie)

    NID: ein Cookie von Google (technisch notwendig zur Sprachwahl)

    _pk_id.2.7fea: ein Cookie vom Händlerbund, welches unter https://www.haendlerbund.de/de/datenschutzerklaerung weder in Funktion noch mit Begründung einer Speicherdauer aufgeführt ist.

    Nachtrag: Das Cookie _pk_id.2.7fea dient der Auswertung über Piwik (Quelle Datenschutzerklärung der Rabo-Bank)

    Sogar, wenn ich über die Cookieeinstellungen das Häkchen bei "Marketing und Functional entferne, bleibt das Cookie von Bing-Ads auf meinem Rechner gespeichert.

    Sorry, aber "perfekt" geht anders.

    Nun, man braucht ja auch fürs Autofahren einige Fahrschulstunden in Theorie und Praxis, bevor man überhaupt zur Führerscheinprüfung antreten darf. Selbst mit Fahrerlaubnis macht man noch den einen oder anderen Fehler.

    Soll heißen, auch Webseitengestaltung geht nicht auf Knopfdruck, sondern hat mit stetem Lernen zu tun.

    Hallo Cello,

    wenn der gesamte Inhalt einer einzelnen Seite eingebunden werden soll, geht dies über das Widget "IFrame".

    Hinweis: Hierbei werden auch auf der externen Seite vorhandene Cookies eingebunden.

    Wenn es nur um einzelne Elemente geht, wie beispielsweise Bilder, so geht das über <img src=

    Code
    <img src="https://www.dwd.de/DWD/warnungen/warnapp/json/warning_map_sac.png" 
    alt="Bild Unwettergefahren sachsen"
    width="300" height="277"> 
    <p>© <a href="https://www.dwd.de" target="_blank">Deutscher Wetterdienst</a></p>
    <p><a href="https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_aktuell/warnlagebericht/sachsen/warnlage_sac_node.html" target="_blank">Warnlagebericht Sachsen⇗</a></p>

    im Beispiel wird das Bild "warning_map_sac.png" von der Homepage des DWD auf der Seite eingebunden, zu finden bei uns unter https://www.hanabi-pirna.de/unwetterwarnungen-des-dwd.php.

    Wichtig: Bei Einbindung externer Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten. Im speziellen Fall liegt eine allgemeine Genehmigung des DWD vor.

    ...Fakt ist, dass für den Seitenbesucher, der zum ersten Mal auf unsere Seite kommt eine aktive Möglichkeit geschaffen werden muss, Cookies, auch einzelne, abzuschalten. So will es der EuGH. ...

    Falsch, genau diese Praxis (Abwahl eines bereits aktiven Cookies) wurde im EuGH-Urteil als Verstoß geahndet. Regelkonform für Tracking ist ausschließlich: erst Einwilligung einholen, dann tracken.

    Das gilt aber nicht erst seit dem EuGH-Urteil, sondern mindestens bereits seit Veröffentlichung des Positionspapiers der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 26.04.2018 https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Daten…timmung-TMG.pdf.

    Andre G. : Der Vorwurf von Dampfer bezog sich wohl eher gegen mich.

    Hallo Marc,

    bei Youtube wurde vor einiger Zeit die Option "Erweiterter Datenschutzmodus" eingeführt. Dieser kann unter "Video einbetten" aktiviert werden.

    Code: normaler Einbettungscode
    <iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube.com/embed/EbKQ5WXgiIc" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe>
    Code: Einbettungscode mit erweitertem Datenschutzmodus
    <iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/EbKQ5WXgiIc" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe>

    Wenn man sich den Code genau ansieht, wird das Video lediglich von einem anderen Server geladen (http://www.youtube-nocookie.com). Als Widget in Zeta kommt ganz normal "Youtube" zum Einsatz.

    Dieser Einbettungscode ist ein Beispiel dafür, wie einfach es gehen kann, wenn der externe Vertragspartner (hier Youtube) mitspielt.

    dampfer: und wieder ist die Rede von Überprüfung des Clickverhaltens des Users. Nochmals die Frage: mit welcher Firma besteht der Vertrag, über den das Besucherverhalten ausgewertet wird?

    Bei mir steht: "Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen Verein und Google". Bei Dir steht sicherlich "Vertrag ... zwischen Dampfer und Google", aber keinesfalls "Vertrag ... zwischen Dampfer und Zeta".

    Die ganze Aufregung ist hier an der falschen Stelle.

    Was den Link auf https://www.e-recht24.de/artikel/datens…on-cookies.html betrifft, so verwendet die Seite eben weder GA noch Faxebook-Pixel, weshalb hier auch keine Probleme mit Cookies bestehen.

    Hallo Stefan,

    zunächst für Mitleser: Bis einschließlich Zeta V13 gab es ein "einfaches" Shopmodul ohne Serverdashboard, Bestellverfolgung etc.. Der Online-Shop wurde für die V14 grundlegend überarbeitet. Wegen einer grundsätzlich verschiedenen Datenverwaltung war nicht möglich, bei der Konvertierung eines Projektes aus V13 in V14 auch die Shopdaten auf das neue Format zu konvertieren. Bei der Konvertierung wurden bestehende alte-Shop-Elemente direkt als solche übernommen, die entsprechenden Widgets sind aber über "Neu" ->"Widget" nur dann verfügbar, wenn sie vor Konvertierung von 13 in 14 in den entsprechenden Projektordner kopiert wurden. Wer also wie Stefan so ein Projekt mit "altem Shop" hat, kann eigentlich nur über das Kopieren vorhandener Artikel neue Artikel anlegen.

    zum Problem: Nach Deiner Beschreibung und den Bildern enthält der Container sowohl das Widget "Warenkorb" als auch einen einzelnen Artikel. Der "Warenkorb" wird aber für das gesamte Projekt genutzt und darf daher je Projekt nur einmal vorhanden sein. Beim Kopieren des gesamten Containers wird auch ein zweiter Warenkorb eingefügt, was die Fehlermeldung verursacht.

    Kopiere nur das einzelne Widget"Bestellartikel". Falls dies in der Normalansicht nicht greifbar ist, wechsle mit F8 in den Spaltenmodus, dort sollte es problemlos anfassbar sein. Die Anzahl der Bestellartikel selbst ist meines Wissens unbegrenzt.

    Grundsätzlicher Aufbau eines Shops mit Zeta 13 & früher:

    Hallo Patrick,

    da das Abstürzen beim Einfügen eines Textartikels auf alle Fälle kein "Feature" von Zeta ist, haben wir hier entweder eine unvollständige Installation oder störende Umgebungsbedingungen. Verrate uns bitte mehr über Betriebssystem, Virenscanner, Firewall und installierte Browser, eventuell auch Browser-Add-ins, die da eventuell stören könnten.

    Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass Fremdcode auch datenschutzrechtlich als solcher zu behandeln ist. Wer GA, Facebook-Pixel und anderes unbedingt einsetzen möchte, muss sich auch selbst damit auseinandersetzen, wie er diesen Fremdcode gesetzeskonform einbindet. Wenn GA im eigenen Code eine Einwilligungsprüfung enthält, ist dieser Code universell einsetzbar für alle Plattformen, also viel sinnvoller als eine handgezimmerte Lösung für nur ein CMS.

    Wir sollten uns konzentrieren auf die Zeta-eigenen Widgets, die pb. Daten verarbeiten. Grundlage der Prüfung ist jeweils Art. 6 DSGVO. Dabei sollten wir unterscheiden zwischen:

    1. echte "Eigen-Widgets" wie Info-Banner, Shop, Bewertungen
    2. Widgets zur Einbindung von Fremdinhalten, wie Google-Maps, Youtube-Video, Facebook-Like etc.

    Folgende Fragen müssen für jedes Widget gestellt werden:

    1. ist die Erhebung pb. Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Seitenbetreibers notwendig? Wenn ja, sollte das Handbuch für dieses Widget ein Muster enthalten, wie das "berechtigte Interesse" oder die "Notwendigkeit zur Vertragserfüllung" begründet werden können.
    2. Wenn Frage 1 mit NEIN beantwortet wurde, muss für jedes Widget geprüft werden, wie eine Einwilligung wirksam eingeholt werden kann.
      1. Für Youtube oder Vimeo gibt es ja bereits den "Einbettungscode mit erweiterten Datenschutzeinstellungen", bei dem eine Übertragung erst nach Klick auf "Play" erfolgt.
      2. Bei Google Maps habe ich es selbst so gelöst, dass sämtliche Karten auf einer separaten Seite platziert wurden, die für Robots gesperrt ist, also nur durch direkte Verlinkung aufrufbar ist. An den Stellen, an denen ich früher die Karten direkt platziert hatte, findet sich jetzt nur noch ein Button mit vorgelagertem Einwilligungstext, der auf die Kartenseite verweist. Siehe https://www.hanabi-pirna.de/karate-dojo.html#34804. Eleganter wäre es, beim Button einen "Mouseovertext" zu haben, also nur einen ausgegrauten Button, der bei Mouseover den Hinweistext anzeigt. Theoretisch kann man sich aber bei Google-Maps auch die Frage stellen, ob hier nicht auch ein "berechtigtes Interesse" wirksam deklariert werden kann. Wir hatten hierzu auch schon einmal einen Diskussionsansatz dahingehend, dass man dann doch auch direkt auf Maps verlinken kann und sich damit den gesamten Aufwand der Einbindung der DSE von Google in die eigene DSE spart.
      3. direkte Social-Media-Widgets (Facebook, Twitter, Disqus) sind im Prinzip "out of Datenschutz". Für das Teilen gibt es Shariff, welches grundsätzlich die Anforderung an eine aktive Einwilligung erfüllt (auch hier, ein Text bei Mouseover wäre hilfreich).

    dampfer : Welche Widgets bestehen denn konkret den Test nicht?

    Nachdenken hilft beim gesamten Prozess des Datenschutzes sogar sehr viel. Nachdenken über:

    1. Brauche ich diese Daten überhaupt?
    2. sind diese Daten real? aus eigener Erfahrung: Solange wir GA auf unserer Homepage genutzt haben, habe ich nahezu täglich zwei bis 3 neue Filter anlegen müssen, weil diverse "Müllrobots" das Ergebnis verfälscht haben.
    3. Nutze ich die gewonnenen Daten tatsächlich zu einer Optimierung meiner Seite oder meiner Werbeaktivitäten? Nach Auswertung des Trackings mittels GA interessieren sich 2/3 aller Besucher unserer Vereinshomepage auch für gebrauchte Automobile und Dating-Portale. Wie passe ich meine Werbestrategie an dieses Ergebnis an?

    Wenn ich die Daten tatsächlich brauche, dann kommt beim Nachdenken auch eine sinnvolle Begründung für ein "berechtigtes Interesse" oder eine "Notwendigkeit zur Vertragserfüllung", also Verarbeitungskategorien, die nach wie vor ausschließlich der Informationspflicht unterliegen und nicht zustimmungspflichtig sind.

    Was das "Info-Banner" betrifft, so wurde dies ursprünglich - wie der Name auch schon sagt - als reines Informationsbanner entwickelt. In der ursprünglichen Form handelte es sich nur um ein Fenster mit einem Textinhalt, welches über das x des Fensters zu schließen war. Der OK-Button wurde später auf Wunsch mehrerer Forums-User eingefügt, leider wurde dann auch der Inhalt des Handbuches dahingehend angepasst, dass der Eindruck entsteht, das durch dieses Banner eine Einwilligung wirksam eingeholt werden kann. Beim Banner handelt es sich aber im Prinzip um eine einfache Textanwendung, die keinerlei Einfluss auf das Laden von Cookies oder die Datenübermittlung an Dritte hat. Das Info-Banner unserer Seite enthält daher keinerlei Zustimmungstext, sondern ausschließlich eine datenschutzrechtliche Belehrung:

    Zitat

    Wir protokollieren zur Abwehr von DDOS-Attacken, Spamming in Kontaktformularen und Gästebuch sowie Zugriffsversuchen auf geschützte Bereiche die IP-Adressen der Seitenbesucher in Übereinstimmung mit Artikel 6 Ziffer 1f DSGVO. Weiter verwenden wir auf den Seiten dieser Homepage technisch notwendige Cookies⇒. Weitere Infos hierzu erhaltet Ihr in unserer Datenschutzerklärung⇒.

    Support: Der entsprechende Passus im Handbuch sollte angepasst werden.

    Abschließend: Ich bin kein Jurist, habe mich aber bereits seit Gründung unseres Vereins 2014 auch um datenschutzrechtliche Belange gekümmert und lange vor der DSGVO Datenschutz als Verantwortung betrachtet. Im Ergebnis waren wir deutschlandweit vermutlich der einzige Verein, der ein Jedermannsverzeichnis auf der Homepage hatte. Die Datenschutzordnung unseres Vereins wird von mehr als 200 anderen Vereinen im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz genutzt. Die von uns verwendete Fachinformation Datenschutz wurde ursprünglich durch ein Netzwerk aus Juristen und Informatikern der Uni Münster entwickelt und als CC-0 zur freien Verfügung gestellt. Es ist also beileibe nicht so, dass die folgende Aussage zutrifft:

    jeder, der sich bisher hier zu Wort gemeldet hat, hat keine annähernd rechts-konforme Lösung zu diesem Thema auf seiner Seite.

    Mir hat noch niemand bewiesen, dass die von uns vorgenommene Gestaltung der Seite gegen Datenschutzvorschriften verstößt. Unser Herangehen an den Datenschutz wurde von mir auch im Datenschutzforum des Bundesbeauftragten vorgestellt. In der Diskussion der Vorstellung gab es keinerlei Anmerkungen, dass diese oder jene Regelung gegen geltende Vorschriften verstoßen würde. Der Sächsische Landesbeauftragte hat es leider mit Hinweis auf eine Überlastung der Behörde abgelehnt, unser Konzept zu prüfen.

    Datenschutz ist ein komplexes Thema, mit einfachen "Ihr müsst jetzt..." oder "die anderen aber auch..." kommen wir hier nicht weiter.

    Ich werde jetzt mal ein Musterprojekt mit allen Widgets anlegen, anhand dessen wir die in Zeta verfügbaren Widgets nach den weiter oben gestellten Fragen klassifizieren können. Fremdcode (GA, Facebook-Pixel) bleiben hierbei außen vor.

    Hallo Marc,

    das ist genau die Form, die im EuGH-Urteil beanstandet wurde. Durch die Voreinstellung "Häkchen an" erfolgt keine aktive Einwilligung. Die Voreinstellung muss also sein, Häkchen raus.

    Das "Problem" mit dem leeren Kontrollkästchen hast Du richtig erkannt, es entspricht aber genau der Ziellinie der DSGVO. Jetzt kommt wieder die Frage des Wettbewerbs, wenn alle sich daran halten, ist es auch kein Problem, ebenfalls auf Tracking zu verzichten, wenn die Konkurrenz aber weitermacht, braucht es eine starke Aufsichtsbehörde, die überwacht und mittels Bußgeld auf Verfehlungen reagiert. Statt dessen haben wir in DE lediglich eine starke Anwaltslobby, die das unsägliche "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" als Gelddruckmaschine nutzt.

    Hallo Jörg,

    die Seite https://dampfsauger24.de/ ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung. Bereits bei Aufruf der Seite werden 16 Cookies gesetzt, ohne dass ich über ein Info-Banner darüber informiert werde. Es wird sogar sofort mit dem Tracking begonnen.

    Ich verstehe auch nicht, was für eine Lösung von Zeta aus geliefert werden soll. Zeta liefert ja keinen Analytics-Code mit dem Programm mit. Wir sind hier wieder bei der "verantwortlichen Stelle", also dem Seitenbetreiber, der, wenn es GA verwenden will, dafür zu sorgen hat, dass dieses rechtskonform erfolgt.

    Was die "Eindeutigkeit" des EuGH-Urteils betrifft, so suche ich noch immer - verzweifelt - in der DSGVO nach Cookies, finde aber keine. Es geht um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ob dies durch Cookies, Protokollierung der IP-Adresse oder sonstiges erfolgt, ist erst einmal egal. Für die Verarbeitung gibt die DSGVO in Art. 6 klar vor, wann eine Verarbeitung rechtmäßig ist. Da gibt es nur 6 Möglichkeiten, wenn b-f ausscheiden, kommt nur noch a (Einwilligung) in Frage. Wenn dann nur Einwilligung möglich ist, dann darf die Verarbeitung erst nach erfolgter Einwilligung erfolgen.

    Also einfach mal die eigene Seite unter die Lupe nehmen, wo und wann personenbezogene Daten erhoben werden und für jeden Fall prüfen, welcher der 6 Gründe aus Art. 6 hier passend wäre. Dies dann in der Datenschutzerklärung auch bitte entsprechend artikulieren. In der DSE von Dampfsauger24.de sind zwar Cookies erwähnt, es fehlt aber eine Auflistung der Cookies, der Zwecks jedes einzelnen Cookie sowie Angaben zur Speicherdauer des Cookies auf dem Rechner des Besuchers.

    Support : Vielleicht wäre es zur Abkürzung der Diskussion sinnvoll, die Eingabemaske für den GA-Code mit dem nächsten Update zu entfernen. Wer GA weiterhin verwenden will, findet sicherlich Wege und Möglichkeiten.

    Hallo Janno,

    auf welcher Seite sollen denn Bilder sein, die im Projekt, aber nicht online angezeigt werden?

    Was die "Unschärfe" betrifft, könnte dies daran liegen, dass die Bilder außergewöhnlich groß sind. So ist http://www.kleinoehl-janocha.de/media/images/dscn3924b.jpg mit 3170 x 2620 px angegeben. Gerade bei diesem Bild kann ich aber eine Unschärfe nicht feststellen, es ist sogar möglich, den Inhalt des Bildschirms zu lesen (siehe Anhang).

    Hallo Horkar,

    kontrolliere mal bitte unter "Extras" -> "Backup" -> "Backup konfigurieren", ob unter "Elemente" ein Häkchen bei "Online-Daten sichern" drin ist. In diesem Fall versucht die Backuproutine, auch die Online-Daten (Gästebuch etc.) zu sichern. Wenn dann die Verbindung zum Server fehl schlägt, kommt es zu einem Abbruch mit Fehlermeldung. Falls der Haken drin ist, diesen rausnehmen, unter "Speicherort" nochmals kontrollieren, dass nicht "Auf dem Webserver speichern" markiert ist und dann das Backup erneut starten. Erst nach dem Backup kümmern wir uns darum, weshalb jetzt keine Verbindung zum Server hergestellt werden konnte.

    Ergänzend hierzu noch folgende persönliche Einschätzung:

    User, die ihre eigene Webseite erstellen - wie ich für den Verein oder beispielsweise "Taste of Koroni" - sind wir selbst "verantwortliche Stelle", eine Agentur oder ein Webdesigner, der eine Seite für einen Kunden erstellt, ist hingegen nicht die "verantwortliche Stelle".

    Dies gebührt dem Seitenbetreiber, der im Impressum steht. Die Datenschutzerklärung muss also vom Endkunden kommen, zu einem guten Beratungsangebot als Agentur gehört lediglich, den Endkunden darauf hinzu weisen, dass bestimmte Elemente der Seite personenbezogene Daten verarbeiten. Hierzu kann die entsprechende Seite aus dem Handbuch https://docs.zeta-producer.com/datenschutz.html an den Kunden weiter gegeben werden. Dieser muss dann entscheiden, ob bestimmte Elemente auf der Webseite verwendet werden und seine Datenschutzerklärung entsprechend anpassen.

    Support : Die verlinkte Seite im Handbuch sollte m. E. noch um einen Hinweis zur gesicherten Übertragung via SMTP (Shop und Formular) ergänzt werden in der Art "Bei einem Versand rein über PHP erfolgt die Übertragung unverschlüsselt. Wir empfehlen einen Versand via SMTP mit Verschlüsselung. Die entsprechenden Konfigurationsdaten erfragen Sie bitte bei Ihrem Hoster der Mailadresse.".

    Abschließend noch eine Erklärung, was durch BOM eigentlich passiert ist: BOM ergänzt jede Tastatureingabe durch ein zusätzliches Bit. Bei UTF-8 führt dies dazu, dass nicht das eingegebene Zeichen beim Server ankommt, sondern ein anderes Zeichen. Damit ist das Passwort permanent falsch, wodurch das Login-Fenster für die Eingabe dies richtigen Passworts erneut angezeigt wird. Die Darstellungsprobleme mit den Umlauten kommen daher, dass die Seite in UTF-8 ausgeliefert wird, der Server aber dummerweise auf ISO- 8859-1 getrimmt ist. Dies lässt sich durch die Lösung in Beitrag #39 umgehen.

    Hallo Kurt,

    wir brauchen einen Screenshot von den FTP-Einstellungen. Die im letzten Protokoll angezeigte IP-Adresse 192.168.1.xxx sollte von der Klasse her eine aus Deinem privaten Netzwerk sein, keine öffentliche Adresse. Wenn Du tatsächlich in Deinem eigenen Netzwerk einen Server betreibst, auf den veröffentlicht werden soll, wäre das Protokoll "auf einen Netzwerkordner kopieren" die richtige Wahl anstelle von FTP oder SFTP.

    Lösung:

    Alfahosting verwendet anscheinend noch immer ISO-8859-1 als Default-Charset. Im Control-Panel von Alfahosting den Punkt "default_charset" deaktivieren, dann sollte der Server den Zeichensatz anhand der Inhalte der Webseite identifizieren. Falls dies noch nicht ausreicht, folgenden Code zur .htaccess hinzufügen:

    Code
    # Zeichensatz setzen
    AddDefaultCharset UTF-8
    # Ende Zeichensatz setzen

    PS: Thread wird geschlossen.

    Hallo Andi,

    die Kombination aus gelbem Hintergrund und weißer Schrift für das Info-Banner ist nicht so prickelnd. Die Einzigen, die diese Farbkombination begrüßen würden, wären Nutzer mit Blau/Gelb-Blindheit (Tritanopia), da diese dann Weiß auf Altrosa hätten ;).

    Ja wer hat denn da den Haken reingemacht? Standardmäßig ist BOM nicht gesetzt!

    Da wir hier inzwischen bei #38 sind, bitte einen neuen Thread aufmachen oder besser mal die Forumssuche benutzen. Vor einem neuen Thread bitte beim Hoster erkundigen, welches Charset standardmäßig aktiviert ist.