Hallo Heri,
ist grundsätzlich in Art. 32 DSGVO geregelt.
Wenn man sich das genauer ansieht, gibt es dort aber weiterhin Interpretationsspielräume. Es ist aus meiner Sicht unterschiedlich zu bewerten, ob ich eine Webseite für einen Alleinunterhalter habe, der ein allgemeines Kontaktformular anbietet oder die Webseite einer Arztpraxis, bei der Patient eventuell bereits bei der ersten Kontaktanfrage schreibt: "Behandeln Sie auch Hämorriden?" Im zweiten Fall ist das Datenschutzbedürfnis des Betroffenen wesentlich höher.
Ob SSL Stand der Technik ist, wird heftig diskutiert, wir selbst sehen es ja auch immer wieder bei den Fragen im Forum, dass nach Umstellung auf https dieses oder jenes nicht funktioniert, nicht angezeigt wird oder die Seite trotzdem immer noch über http erreichbar ist. Aus meiner Sicht "Stand der Technik" JA, aber trotzdem mit Aufwand / Implementierungskosten verbunden.